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Lösung
am 31.12.2019 12:13
Hallo zusammen,
ich habe die Feiertage genutzt um einen Verdacht zu bestätigen, den ich schon länger habe.
Situation: Wir haben die Aktion damals mitgemacht die 400Mbit Leitung zu buchen und ab dem 13. Monat down zu graden. Hier und da hatte ich immer das Gefühl, dass nicht das durch kommt was durchkommen müsste. Also habe ich jetzt mal eine Woche lang die Download- und Uploadgeschwindigkeit dokumentiert und siehe da: stetige Geschwindigkeiten um die 200 Mbit.
Nun drei Fragen:
1. Ende September bin ich ins zweite Jahr gegangen. Kann ich die Differenz rückwirkend erstattet bekommen, da nur 50% der Leistung erbracht wurden?
2. Wie mache ich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch?
3. Ich habe schon die letzten Wochen jemanden versucht bei Vodafone zu erreichen für das Downgrade, gibt es auch ein Fax wo man was hinschicken kann?
Anbei noch die gemessenen Werte mit einem exemplarischen Beispiel aus meinem Unifi Setup.
Rechtsurteile zu dem Thema gibt es ja genügend:
Besten Gruß und Guten Rutsch!
am 31.12.2019 12:13
am 31.12.2019 12:30
"1. Ende September bin ich ins zweite Jahr gegangen. Kann ich die Differenz rückwirkend erstattet bekommen, da nur 50% der Leistung erbracht wurden?"
Nein ...
"2. Wie mache ich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch?"
... wurde denn eine Störung gemeldet damit diese Beseitigt werden kann ?
Ein Verdacht ist nicht ausreichend.
Die Aktenzeichen auch lesen im Detail. ![]()
"Internet-Recht: Nicht jeder Fall ist gleich"
Geben sogar schon freiwillig den Hinweis dazu.
"3. Ich habe schon die letzten Wochen jemanden versucht bei Vodafone zu erreichen für das Downgrade, gibt es auch ein Fax wo man was hinschicken kann?"
Du könntest es noch über das Kontaktformular versuchen.
am 31.12.2019 12:34
Hallo elmocito.
Hast du denn die Störungen auch gemeldet? Und falls ja, dann auch seit September? Sofern du nämlich dich jetzt das erstemal deshalb meldest (und das in einem Userforum, keinem Helpdesk), wird da sicherlich keine Erstattung stattfinden, da du dich nicht gemeldet hast bisher und daher mehr oder minder diese "Minderleistung" stillschweigend akzeptiert hast.
Das Sonderkündigungsrecht steht dir bei Minderleistung zu, jedoch erst dann wenn du Vodafone auch die Zeit gegeben hast den Grund zu lokalisieren und zu beheben sofern möglich. Dann kannst du dich schriftlich (am besten über das Kontaktformular) an Vodafone wenden und dein Anliegen genauer schildern damit deine Bitte geprüft werden kann.
Downgrade kannst du je nach Vertragsart telefonisch oder ebenfalls über das Kontaktformular anfragen, das ist im Regelfall ein leichtes für die Mitarbeiter.
Fax gibt es nichtmehr im Kabel Deutschland Bereich.
Sei dir jedoch bewußt das der Vertrag sich wieder auf 12 Monate verlängert wenn du das Downgrade nutzt und eventuelle Kündigungen ihre Gültigkeit verlieren und neu eingereicht werden müssen.
am 31.12.2019 13:30
In dem 400er Tarif müssen min. 160mbit ankommen, bei 200mbit ist dies der Fall.
Da würde das sonderkundigungsrecht nicht greifen..
am 31.12.2019 13:58
hast du etz 400 Mbit, oder bist du auf 200 mbit runter nach 13 Monaten!
am 31.12.2019 15:04
In dem 400er Tarif müssen min. 160mbit ankommen, bei 200mbit ist dies der Fall.
Das ist falsch. Lies mal, was die Bundesnetzagentur zu den Angaben "minimal" und "normalerweise zur Verfügung stehend" schreibt. Kurz gesagt bedeutet "minimal", dass zu keinem Zeitpunkt weniger als.... ankommt. Normalerweise kommt eben das an, was im Produktdatenblatt als "normal" geschrieben ist. Und die Bundesnezagentur schreibt auch wunderschön, wann ihrer Auffassung dieLeistung mangelhaft ist.
am 31.12.2019 21:22
am 02.01.2020 10:57
Meine Beiträge sind als normaler User geschrieben. Trete ich in meiner Funktion als SuperUser auf, so ist dies durch kursive Schrift gekennzeichnet.
am 02.01.2020 17:52
Die Geschwindigkeiten sind mit dem Speedtest der USG gemessen worden.
Das ist der Router von Unifi.