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Antwort
Lösung
am 19.06.2019 14:09
Als erstes mal ein herzliches Hallo in die Community Runde !
Mein Anliegen ist in einigen Bereichen etwas verwirrend, weshalb ich auch die community aufgesucht habe.
Es geht darum das Ich zur Zeit mit meiner Frau noch in einer gemeinsamen Wohnung lebe. Es steht nun eine Trennung im Raum, sie zieht dementsprechend in ihre eigene neue Wohnung. Nun die Frage, der Kabel digital fernsehen Anschluß läuft auf ihren Namen und Telefon + DSL auf meinen. Ich bleibe in der Wohnung und nutze TV, Internet und Telefon weiterhin weil ich es ja benötige. Alle Rechnungen werden außerdem von meinem Konto beglichen.
1. Gibt es eine Art der Umschreibung auf mich, weil es ja sonst in keinerlei Hinsicht Sinn ergibt das sie weiterhin der Namentliche Inhaber des Anschlusses ist ?
2. Kann ich in einen komplett Tarif wechseln ohne wie jetzt jeden Posten einzeln zu bezahlen ? ( Kabel + Telefon + Internet )
Des Weiteren möchte ich anmerken das meine Frau den TV Anschluß nicht mit in die neue Wohnung nehmen will, dieser soll hier für mich weiterhin verfügbar bleiben.
Ich wünsche allen sonnige Tage und freue mich über Antworten.
Danke im Voraus.
am 19.06.2019 14:26
Hallo @MarLux1982
Herzlich Willkommen in der Community ... 🙂
Ein Umschreiben eines Kabel-Vertrags ist nicht möglich, ausser im Todesfall (das ist aber auch die einzige Ausnahme). Wenn der Anschlußinhaber umzieht dann zieht auch der Vertrag mit um. Sollte an der neuen Adresse kein Kabel Anschluß vorhanden sein muß der Vertrag zum Umzugsdatum gekündigt werden. Mit bestätigung der Ab- und Anmeldung läuft der alte Vertrag laut TKG dann noch für 3 Monate weiter.
Sollte an der neuen Adresse Kabel verfügbar sein ist eine vorzeitige Kündigung nicht möglich.
Alles was geändert werden muß ist das Konto von dem die Abbuchung stattfindet.
Möchtest du weiterhin Kabel nutzen mußt du einen eigenen neuen Vertrag abschließen.
Gruß
Dieter
am 19.06.2019 15:17
Wenn du Kabel hast warum schreibst du DSL ?
Ich Tip auf simplen Schreibfehler ^^
1. "der Kabel digital fernsehen Anschluß läuft auf ihren Namen " Sie muss eine Umzugsmeldung machen wenn Sie eine neue Adresse hat.
Falls TV Produkte benötigt werden nach Wegfall kann man ggf. ein Upgrad des Tarifes durchführen un hat diese wieder (kommt jetzt dann auf die Details an deswegen nur mal Pauschal in den Raum geschmissen)
2. Kabel + Telefon + Internet hast du laut deiner Beschreibung schon - TV wird wegfallen.
Ggf noch das Lastschriftmandat widerrufen oder Sie ändert bei VF die Kontoverbindung wo ihr Part abgebucht wird.
am 19.06.2019 19:36
@Argantho schrieb:
Ein Umschreiben eines Kabel-Vertrags ist nicht möglich,
Stimmt nicht so ganz.
Absatz 11.2 AGB TV Produkte:
Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Vodafone auf einen Dritten übertragen. Die Zustimmung kann nur aus einem sachlichen Grund verweigert werden.
Quelle: https://www.vodafone.de/media/downloads/pdf/kabel-agb-tv-kabelanschluss.pdf
am 19.06.2019 20:04
Hallo @Peter165
ja, das stimmt in diesem Fall. Du hast völlig Recht, es geht ja nur um den Vertrag für Kabel-TV.
Ich hatte das so interpretiert das es komplett auch um den Kabel-Internet und Telefon ging. Und dann ist meines Wissen nach ja nicht möglich das der Vertrag auf eine andere Person übertragen wird.
Also ... Asche auf mein Haupt 😉
Wer lesen kann ist klar im Vorteil
Gruß
Dieter
am 19.06.2019 20:46
@Argantho: Ob das in der Praxis schon mal durchgeführt wurde, keine Ahnung.
@MasterScorpion: Warum sollte wenn Kabel TV genutzt wird kein Internet/Phone per DSL möglich sein?
@MarLux1982: Keine Sache die wir User klären können, nur ein paar Hinweise können wir geben.
Ich denk mal hier sollte sich ein Mod einklinken, mußt etwas Geduld haben.
am 20.06.2019 08:44
Hallo MarLux1982,
bei dem TV Vertrag ist die Übernahme nicht möglich. Du kannst jederzeit einen neuen Vertrag für Dich abschließen. Den Rest muss der Vertragsinhaber mit uns klären.
Grüße
Thomas
20.06.2019 11:41 - bearbeitet 20.06.2019 11:45
Und was ist mit den AGB, die @Peter165 verlinkt hat? Wofür gelten die dann? Und welchen sachliche Grund gibt es, dass hier keine Zustimmung erteilt wird?
Wenn ich mich nicht irre gab es hier auch schon offizielle Antworten, die in solchen Fällen ein Kündigungsrecht des TV-Vertrags einräumten, WENN gleichzeitig ein anderer der bisherigen Wohnungsmieter einen neuen Vertrag für TV abschloß. Oder ist das mit "Den Rest muss der Vertragsinhaber mit uns klären." etwas verklausuliert gemeint?
am 20.06.2019 15:23
Vielen Dank für die regen Antworten,
Nur um noch einmal Licht ins Dunkel zu bringen :
Internet und Telefon laufen auf meinen Namen und Kabel digital Fernsehen ( inkl. HD+ Karte ) läuft über meine Frau.
Mir war es in erster Linie wichtig zu wissen ob ich den Vertrag auf mich umschreiben kann. Wenn dies aber nicht möglich ist, dann kann dieser ja im Prinzip auch weiterhin so bestehen bleiben.
Es dürfte ja nichts dagegen sprechen. Um es auf den Punkt zu bringen ich nutze es und bezahle es ja auch.
am 20.06.2019 19:57
Bitte mal genau durchlesen, das Zitat.
Der Kunde..., sprich seine Frau muß die Rechte und Pflichten auf ... übertragen (wollen).
Das ist was anderes als den Vertrag übernehmen.
Mal sehen was @Thomas dazu schreibt.