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Antwort
Lösung
am 30.12.2019 15:21
Ist es nicht merkwürdig, dass ich zwar eine drei monatige Sonderkündigungsfrist habe (völlig i. O.) mir UM dann aber weitere 3 Monate berechnet ab dem Zugang der behördlichen Abmeldung? Diese kann erst ab 1 Woche vor Umzug/Auszug erlangt werden. Heißt wenn ich nun SK für Ende März geltend mache, dann zahle ich bis Ende Juni, da ich die Abmeldung in Dtschl erst kurz vorm Umzug Ende März einreichen kann? Das macht doch keinen Sinn oder.
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am 30.12.2019 15:28
Hallo,
Früher war UM noch Kulant und man sagte, ab erst Meldung 3 Monate. Hat Unitymedia nun geändert und sagt wie laut TK Gesetzt Frühestens ab dein Umzugsdatum 3 Monate zum Monats Ende.
Obs Sinn macht oder Nicht - kann ich nicht Beurteilen, Ein Kunde hat damals vor dem Bundesgerichtshof deshalb geklagt und Verloren. Da du dich ja mit dem Vertrag gebunden hast zu Zahlen und einzuhalten. Durch deinen Umzug kann UM nichts und auch du nicht. Heiß, dass der Anbieter statt der Regulären Zahlungen an Monaten 3 Monate bekommt und du Früher aus dem Vertrag.
Mit freundlichen Gruß
Justin
am 30.12.2019 15:28
Hallo,
Früher war UM noch Kulant und man sagte, ab erst Meldung 3 Monate. Hat Unitymedia nun geändert und sagt wie laut TK Gesetzt Frühestens ab dein Umzugsdatum 3 Monate zum Monats Ende.
Obs Sinn macht oder Nicht - kann ich nicht Beurteilen, Ein Kunde hat damals vor dem Bundesgerichtshof deshalb geklagt und Verloren. Da du dich ja mit dem Vertrag gebunden hast zu Zahlen und einzuhalten. Durch deinen Umzug kann UM nichts und auch du nicht. Heiß, dass der Anbieter statt der Regulären Zahlungen an Monaten 3 Monate bekommt und du Früher aus dem Vertrag.
Mit freundlichen Gruß
Justin
am 30.12.2019 15:33
am 30.12.2019 15:37
am 30.12.2019 15:41
am 30.12.2019 23:10