Kündigungsbestätigung
Anonym65155
Youngster
Youngster
Hallo,

ich habe wegen einer Preiserhöhung zum genannten Termin vom Unitymedia gekündigt. Es wird wegen fehlens eines Wortes Preiserhöhung und Sonderkündigung nicht annerkannt.

ich habe wie gewohnt zum nächstmöglichen Kündigungstermin geschrieben. Wenn ich kündigung Vorzeitig mit Kündigungsdatum eintrifft, muss es doch verständlich sein das es daraus hervor geht.

Was soll diese klein krämerei? Ausserdem bleibe ich unitymedia vorher treue plus. Jetzt das Buinesspacket das vom Kundenberater in Dortmund angeboten hatte. Heute habe ich die erforderlichen Worte in die Kündigung mit der Kundennumer mit hinein geschrieben, hoffe damit auf Bestätigung der Kündigung.

Danke vorab für die Antworten

1 Akzeptierte Lösung

Akzeptierte Lösungen
JakobUM
Digitalisierer
Digitalisierer

Hallo memoli,


wenn du kündigst, dann geht Unitymedia natürlich davon aus, dass du fristgerecht kündigen möchtest. Unitymedia kann nicht jede Kündigung, die momentan reinkommt erstmal als mögliche Sonderkündigung behandeln. Wenn du die (Sonder)Kündigung heute nochmal geschickt hast, dann sollte auch alles klargehen.


Danke für dein Verständnis und beste Grüße Jakob

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3 Antworten 3
Gonzo-4
Datenguru
Datenguru
Hallo memoli, wie sollen wir dabei helfen? Wir sind alle selber nur Kunden.
JakobUM
Digitalisierer
Digitalisierer

Hallo memoli,


wenn du kündigst, dann geht Unitymedia natürlich davon aus, dass du fristgerecht kündigen möchtest. Unitymedia kann nicht jede Kündigung, die momentan reinkommt erstmal als mögliche Sonderkündigung behandeln. Wenn du die (Sonder)Kündigung heute nochmal geschickt hast, dann sollte auch alles klargehen.


Danke für dein Verständnis und beste Grüße Jakob

Hemapri
Host-Legende
Host-Legende
Wenn du wegen einer Preiserhöhung kündigst, dann musst du diese auch als Grund erwähnen und darauf hinweisen, dass du aus diesem Grund dein Recht auch Sonderkündigung wahrnehmen möchtest. Das ist nun mal gängiges Vertragsrecht. Wenn dies nicht genauso erfolgt, wird eine Kündigung immer erst zum Ende der Vertragslaufzeit akzeptiert, die Einhaltung der Kündigungsfristen mal vorausgesetzt.

MfG