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Kündigung zu flexiblen Zeitpunkt / Umzug
schinken42
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Sehr geehrte Damen und Herren,

leider konnte mir die Vertragshotline keine definitive Aussage geben - bzw. war mir zu schwammig als mich drauf verlassen zu wollen.

 

Folgende Problematik stellt sich mir:

Unser Internetanschluss bei KabelD könnte bis zum Ende des Jahres (ich glaube Oktober) gekündigt werden. Unser Bauprojekt ist aber vermutlich erst Dezember oder Januar fertig. Leider kann ich nicht ohne Internet in der alten Wohnung bis zum Umzug leben 😉

 

Zusätzlich ergibt sich noch, dass wir im neuen Baugebiet nur einen Glasfaser-Anschluss der Telekom gelegt bekommen und auch ein Monopol in den ersten zwei Jahren auf die Leitung haben.

 

Hätte ich dadurch ein Sonderkündigungsrecht, weil am neuen Wohnort kein KabelD verfügbar ist? Ist es möglich das zu Prüfen, dass ich definitiv so kündigen könnte?

 

Kundennummer etc gerne per PN!

 

Danke schon mal


Gruß,

Christopher

1 Akzeptierte Lösung

Akzeptierte Lösungen
Lars
Moderator:in
Moderator:in

Hallo schinken42,

 

zuerst zur Ursprungsfrage. Du kannst eine Kündigung auch auf einen Termin nach dem regulären Kündigungstermin festlegen. Wichtig ist nur, dass die Kündigung innerhalb der Kündigungsfrist bei uns ist. Ein Verschieben des Kündigungsdatums nach hinten ist kein Problem.

 

Nun zu der Sache mit der Vermarktung. Ich tue mich ehrlich gesagt schwer damit, jetzt eine definitive Aussage dazu zu treffen. Selbst wenn es jetzt nicht versorgbar ist, könnte sich die Situation bereits im nächsten Monat ändern. Es wird ja auch bei uns ausgebaut. Die aktuelle Verfügbarkeit kannst Du ganz einfach über den Verfügbarkeitscheck auf der Homepage machen. Wenn Kabel dort verfügbar ist, wird es Dir auch als erste Option angeboten. Geht das nicht, kommen die Angebote über DSL oder LTE.

 

Viele Grüße

Lars

 

 

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9 Antworten 9
Díaz_de_Vivar
Giga-Genie
Giga-Genie

Hallo @schinken42 , bei einem Wohnungswechsel gibt es ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht, wenn die bisherige Leistung am neuen Wohnort nicht angeboten wird. Das scheint ja bei dir der Fall zu sein. Zu beachten ist, dass es hier eine 3-monatige Kündigungsfrist gibt, die mit dem Umzugstag beginnt. Sofern da die Kündigung bereits bei VF eingegangen ist, sonst eben halt erst mit Eingang.

Wann genau läuft denn dein Vertrag aus? Nach meinem Wissensstand kann man bei Kabel auch zu einem späterem Zeitpunkt kündigen. Beispiel: Vertrag endet 31.10.20, Kündigung aber möglich zum 31.12.20. Zumindest war das so, aber hier wird dir ein Moderator sicher genaueres sagen.

Hi @Díaz_de_Vivar 

danke für deine Antwort. So grob wurde mir das auch gesagt. Allerdings hätte ich eine definitive Aussage darüber, dass ich Sonderkündigunsrecht habe, weil KabelD nicht am neuen Standort verfügbar ist. Wäre blöd, wenn ich doch nicht aus dem Vertrag komme und noch n Jahr zahlen müsste

 

Gruß,

Christopher

@schinken42 Da brauchst du keine Aussage, sondern ein Blick ins Gesetz hilft: § 46 Abs. 8 TKG

"Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt."

Wobei, wie schon erwähnt, die drei Monate auf jeden Fall fällig werden. Persönlich würde ich daher die Variante mit einer Kündigung zu einem späterem Zeitpunkt wählen. Was natürlich voraussetzt, dass man die Bezugsfertigkeit kennt und nicht etwas einen Monat zu früh wählt.

 

@Díaz_de_VivarJa aber eine Aussage, ob wirklich da kein KabelD dann möglich ist als Aussage wäre cool 😉

 

Dann kann ich mich nämlich darauf verlassen. Nicht, dass ich was überseh/nicht kenn.

Lars
Moderator:in
Moderator:in

Hallo schinken42,

 

zuerst zur Ursprungsfrage. Du kannst eine Kündigung auch auf einen Termin nach dem regulären Kündigungstermin festlegen. Wichtig ist nur, dass die Kündigung innerhalb der Kündigungsfrist bei uns ist. Ein Verschieben des Kündigungsdatums nach hinten ist kein Problem.

 

Nun zu der Sache mit der Vermarktung. Ich tue mich ehrlich gesagt schwer damit, jetzt eine definitive Aussage dazu zu treffen. Selbst wenn es jetzt nicht versorgbar ist, könnte sich die Situation bereits im nächsten Monat ändern. Es wird ja auch bei uns ausgebaut. Die aktuelle Verfügbarkeit kannst Du ganz einfach über den Verfügbarkeitscheck auf der Homepage machen. Wenn Kabel dort verfügbar ist, wird es Dir auch als erste Option angeboten. Geht das nicht, kommen die Angebote über DSL oder LTE.

 

Viele Grüße

Lars

 

 

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schinken42
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Hi @Lars ,

 

das mit dem Kündigungszeitpunkt ist ja schon mal super.

 

Wegen Verfügbarkeit: Ich hab ja jetzt Kabel damals bei Kabel Deutschland abgeschlossen. Würde als Verfügbar beim Sonderkündigungsrecht von Vodafone auch zählen "Aber LTE gibts da ja, auch wenns kein DSL und Kabel gibt"?


Dann muss ich vermutlich mit dem Kündigungszeitpunkt kündigen.


Gruß,

Christopher

Lars
Moderator:in
Moderator:in

Hi Christopher,

 

ausschlaggebend ist, ob der jetzige Vertrag 1 zu 1 an die neue Adresse mitziehen kann. Sollte also nur DSL oder LTE verfügbar sein, greift das Kündigungsrecht laut Telekommunikationsgesetz. Mit Abschluss eines Folgevertrages über DSL bei Vodafone würden wir nur auf die Frist von 3 Monaten verzichten Smiley (zwinkernd)

 

Ich würde an Deiner Stelle auch die Kündigung jetzt fertig machen und auf den 15.12.20 oder ähnlich datieren. Diesen Termin können wir bis einen Tag vor Eintritt der Kündigung auch nach hinten schieben, falls der Umzug noch nicht stattfindet. Du bist da also auch flexibler.

 

Viele Grüße

Lars

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schinken42
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Hi @Lars ,

 

perfekt! Dann mach ich das so. Vielen vielen Dank für die Auskunft

 

Gruß,

Christopher

Lars
Moderator:in
Moderator:in

Hi Christopher,

 

sehr gerne, dafür ist doch die Community da

 

Den Beitrag schließe ich dann damit ab. Wenn Du Hilfe brauchst, weißt Du ja, wo Du uns findest.

 

Viele Grüße

Lars

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