Kündigung wegen Anbieterwechsel.
micha1993
Smart-Analyzer
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Hallo. Ich wollte fragen warum meine Kündigung erst am 17.4.2020 wirksam wird obwohl ich eine Sonderkündigung zum 1.1.2020 gemacht habe. Der Vertrag kann dann ja leider nicht mehr weiterlaufen, da die Hausverwaltung einen Anbieterwechsel das Kabelnetzes vornimmt (ein Foto des Schreibens der Hausverwaltung hatte ich bei meiner Kündigung mitgesendet).

1 Akzeptierte Lösung

Akzeptierte Lösungen
Stephan
Moderator:in
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Hi micha1993,

 

danke für Deine PN.

 

Ich habe mir das ganze einmal angesehen und habe das an die Kollegen nochmal weiter geleitet. So wie es aussieht, wurde bei der Erstbearbeitung der Kündigung das Schreiben der Hausverwaltung nicht beachtet.

 

Du bekommst dann eine korrigierte Kündigungsbestätigung.

 

Gruß

Stephan

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10 Antworten 10
DreiViertelFlo
Giga-Genie
Giga-Genie
Bei nicht Versorgung greift da das
§ 46
Anbieterwechsel und Umzug

Da muss noch 3 Monate nach Kündigung weiter gezahlt werden.

In dem TKG steht drin das man nach 3 Monaten zum ende des Kalendermonats kündigen darf, was ich devinitive gemacht habe  (eingang der Sonderkündigung am 18.7) und gekündigt hab ich zum anfang des neuen Jahres d.h. ich habe sogar mehr alls 3 Monate vorher gekündigt. Sie haben aber den regulären Kündigungszeitpunkt verwendet was aber in diesen Fall nicht mehr gültig wäre.

DreiViertelFlo
Giga-Genie
Giga-Genie
Wenn der Vertrag erst am 1.1.20 beendet wird gillt ab dann die Zeit der 3 Monate weiter zahlen. Zu wann wird denn offiziell der Anbieter gewechselt?

Wie ich es im ersten Post geschrieben habe wechselt der Anbieter seitens der Hauswerwaltung am 1.1.2020 so das ich ab den Tag nicht  mehr KD alls Kabelnetzbetreiber haben werde. Desweiteren kommt die Laufzeit der 3 Monatigen Kundigungsfrist drauf an wann sie eingegangen ist (dabei berufe ich mich auf folgenden Urteil vom 25.1.2016   AG Köln Az.: 142 C 408/15 ) wärend die Kündigung erst am Tag des wirklichen Auszuges (bei meinem Fall die beendigung der Kabelversorgung aufgrund eines wechsels von KD weg zu einem andern Versorger).

Ich bin auch Personlich nicht glücklich über den Wechsel, da ich zufrieden bin mit der Aktuellen Leistung und der neue Anbieter bei weitem nicht die Leistung bereitstellen kann die ich momentan beziehe (ich aber keine möglichkeit habe denn wechsel zu verhindern).

Da verstehst du was falsch

Wenn der Vertrag zum 1.1.20 beendet wird, musst du bis zum 1.4.20 weiter zahlen. Das hat nichts mit Eingang der Kündigung zutun..

@DreiViertelFlo , @micha1993 also die genannte Norm § 46 Abs. 8 TKG dürfte hier nicht in Frage kommen, da diese Fälle regelt, die im Einflußbereich des Kunden liegen (Umzug). Dies ist hier aber nicht der Fall. Ich würde meinen, dass auch eine analoge Anwendung nicht in Frage kommt und daher die Verträge am 01.01. enden.

@micha1993 Das von dir zitierte Urteil aus Köln ist durch die Rechtsprechung überholt. Nun ist ziemlich eindeutig, dass als Fristbeginn der Umzugstag zählt.

P.S. Zu beachten ist auch, dass ja nicht der Kunde kündigen will/muss (hätte ich auch nicht getan), sondern VF. Denn diese sind ja nicht mehr in der Lage, ihren Verpflichtungen nachzukommen.

Stephan
Moderator:in
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Hi micha1993,

 

ich muss mir das mal im Detail ansehen.

 

Schicke mir bitte dazu eine private Nachricht mit folgenden Angaben:

 

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Bitte melde Dich nochmal kurz hier, wenn Du die PN geschickt hast.

 

Gruß

Stephan

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@Stephan  die PN ist raus

 

Stephan
Moderator:in
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Hi micha1993,

 

danke für Deine PN.

 

Ich habe mir das ganze einmal angesehen und habe das an die Kollegen nochmal weiter geleitet. So wie es aussieht, wurde bei der Erstbearbeitung der Kündigung das Schreiben der Hausverwaltung nicht beachtet.

 

Du bekommst dann eine korrigierte Kündigungsbestätigung.

 

Gruß

Stephan

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