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Lösung
am 28.07.2019 16:18
Hallo. Ich wollte fragen warum meine Kündigung erst am 17.4.2020 wirksam wird obwohl ich eine Sonderkündigung zum 1.1.2020 gemacht habe. Der Vertrag kann dann ja leider nicht mehr weiterlaufen, da die Hausverwaltung einen Anbieterwechsel das Kabelnetzes vornimmt (ein Foto des Schreibens der Hausverwaltung hatte ich bei meiner Kündigung mitgesendet).
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 30.07.2019 14:51
Hi micha1993,
danke für Deine PN.
Ich habe mir das ganze einmal angesehen und habe das an die Kollegen nochmal weiter geleitet. So wie es aussieht, wurde bei der Erstbearbeitung der Kündigung das Schreiben der Hausverwaltung nicht beachtet.
Du bekommst dann eine korrigierte Kündigungsbestätigung.
Gruß
Stephan
am 28.07.2019 21:37
am 28.07.2019 22:35
In dem TKG steht drin das man nach 3 Monaten zum ende des Kalendermonats kündigen darf, was ich devinitive gemacht habe (eingang der Sonderkündigung am 18.7) und gekündigt hab ich zum anfang des neuen Jahres d.h. ich habe sogar mehr alls 3 Monate vorher gekündigt. Sie haben aber den regulären Kündigungszeitpunkt verwendet was aber in diesen Fall nicht mehr gültig wäre.
am 28.07.2019 23:25
am 29.07.2019 00:16
Wie ich es im ersten Post geschrieben habe wechselt der Anbieter seitens der Hauswerwaltung am 1.1.2020 so das ich ab den Tag nicht mehr KD alls Kabelnetzbetreiber haben werde. Desweiteren kommt die Laufzeit der 3 Monatigen Kundigungsfrist drauf an wann sie eingegangen ist (dabei berufe ich mich auf folgenden Urteil vom 25.1.2016 AG Köln Az.: 142 C 408/15 ) wärend die Kündigung erst am Tag des wirklichen Auszuges (bei meinem Fall die beendigung der Kabelversorgung aufgrund eines wechsels von KD weg zu einem andern Versorger).
Ich bin auch Personlich nicht glücklich über den Wechsel, da ich zufrieden bin mit der Aktuellen Leistung und der neue Anbieter bei weitem nicht die Leistung bereitstellen kann die ich momentan beziehe (ich aber keine möglichkeit habe denn wechsel zu verhindern).
am 29.07.2019 00:23
29.07.2019 11:32 - bearbeitet 29.07.2019 11:39
@DreiViertelFlo , @micha1993 also die genannte Norm § 46 Abs. 8 TKG dürfte hier nicht in Frage kommen, da diese Fälle regelt, die im Einflußbereich des Kunden liegen (Umzug). Dies ist hier aber nicht der Fall. Ich würde meinen, dass auch eine analoge Anwendung nicht in Frage kommt und daher die Verträge am 01.01. enden.
@micha1993 Das von dir zitierte Urteil aus Köln ist durch die Rechtsprechung überholt. Nun ist ziemlich eindeutig, dass als Fristbeginn der Umzugstag zählt.
P.S. Zu beachten ist auch, dass ja nicht der Kunde kündigen will/muss (hätte ich auch nicht getan), sondern VF. Denn diese sind ja nicht mehr in der Lage, ihren Verpflichtungen nachzukommen.
am 29.07.2019 15:21
Hi micha1993,
ich muss mir das mal im Detail ansehen.
Schicke mir bitte dazu eine private Nachricht mit folgenden Angaben:
Name
Adresse
Geburtsdatum
Kundennummer
Link dieses Beitrages
Bitte melde Dich nochmal kurz hier, wenn Du die PN geschickt hast.
Gruß
Stephan
am 29.07.2019 20:47
@Stephan die PN ist raus
am 30.07.2019 14:51
Hi micha1993,
danke für Deine PN.
Ich habe mir das ganze einmal angesehen und habe das an die Kollegen nochmal weiter geleitet. So wie es aussieht, wurde bei der Erstbearbeitung der Kündigung das Schreiben der Hausverwaltung nicht beachtet.
Du bekommst dann eine korrigierte Kündigungsbestätigung.
Gruß
Stephan