Frage
Antwort
Lösung
am 27.06.2019 12:22
Ich hab ein Problem. Da ich zwecks Studium aus meiner jetzigen Wohnung ausziehe, möchte ich mein Kabel Vertrag kündigen. Meine zukünftige WG hat bereits ein Internetanbieter, was bedeutet, dass ich meinen Vertrag nicht mit nehmen kann. Die Servicehotline hat mir mitgeteilt, dass es keine Möglichkeit gibt, aus diesem Vertrag rauszukommen und ich ihn regulär zu Mai kündigen muss. Das wären 9 Monate die ich umsonst zahlen müsste. Im Internet habe ich nun rausgefunden dass laut § 46 Abs. 8 Satz 3 TKG, ich jedoch nur 3 Monate ab Umzug zahlen müsste. Wieso sagt mir das die Servicehotline nicht? Gibt es eine Möglichkeit noch vor dem Umzug aus dem Vertrag zu kommen? Hat Vodafone eine E-Mail-Adresse an die man sich wenden kann?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
27.06.2019 12:40 - bearbeitet 27.06.2019 12:43
Hallo @fl8
Herzlich Willkommen in der Community ... 🙂
@fl8 schrieb:Im Internet habe ich nun rausgefunden dass laut § 46 Abs. 8 Satz 3 TKG, ich jedoch nur 3 Monate ab Umzug zahlen müsste.
Das gilt nur wenn es Vodafone nicht möglich ist in der neuen Wohnung die Leistung zu erbringen.
Anders als bei vielen anderen Dingen zieht ein "Kabel-Vertrag" mit um an den neuen Wohnsitz, auch wenn es dort schon einen bestehenden Vertrag gibt. Im Gegensatz zum DSL-Netz ist es im Kabel-Netz möglich in einer Wohnung auch mehrere Geräte/Verträge zu betreiben. Es können an 2 Kabel-Dosen 2 komplett voneinander getrennt Verträge bestehen. In deinem Fall wäre es also möglich den Router einfach in der neuen Wohnung anzuschließen und das Internet weiter wie gewohnt nutzen zu können. Deswegen gilt die Klausel aus dem TKG in deinem Fall leider nicht.
Ob es da eine Sonderregelung bei dem Einzug in eine WG gibt kann dir am Besten hier ein Moderator beantworten.
Gruß
Dieter
27.06.2019 12:40 - bearbeitet 27.06.2019 12:43
Hallo @fl8
Herzlich Willkommen in der Community ... 🙂
@fl8 schrieb:Im Internet habe ich nun rausgefunden dass laut § 46 Abs. 8 Satz 3 TKG, ich jedoch nur 3 Monate ab Umzug zahlen müsste.
Das gilt nur wenn es Vodafone nicht möglich ist in der neuen Wohnung die Leistung zu erbringen.
Anders als bei vielen anderen Dingen zieht ein "Kabel-Vertrag" mit um an den neuen Wohnsitz, auch wenn es dort schon einen bestehenden Vertrag gibt. Im Gegensatz zum DSL-Netz ist es im Kabel-Netz möglich in einer Wohnung auch mehrere Geräte/Verträge zu betreiben. Es können an 2 Kabel-Dosen 2 komplett voneinander getrennt Verträge bestehen. In deinem Fall wäre es also möglich den Router einfach in der neuen Wohnung anzuschließen und das Internet weiter wie gewohnt nutzen zu können. Deswegen gilt die Klausel aus dem TKG in deinem Fall leider nicht.
Ob es da eine Sonderregelung bei dem Einzug in eine WG gibt kann dir am Besten hier ein Moderator beantworten.
Gruß
Dieter
am 27.06.2019 13:32
Hallo @fl8 , wie @Argantho richtig schreibt, gilt diese Sonderregelung nur dann, wenn VF den Vertrag nicht in der bisherigen Form (z.B. Bandbreite) erbringen kann. Das heißt, wenn du bezahlst, musst du auch die Leistung erhalten
@Argantho schrieb:. Es können an 2 Kabel-Dosen 2 komplett voneinander getrennt Verträge bestehen.
Wenn die vorhandene Kabeldose durch einen VF-Vertrag belegt ist, räumt VF ein Sonderkündigungsrecht ein.
https://forum.vodafone.de/t5/Internet-Telefon-TV-%C3%BCber-DSL/Umzug-Tipps-und-Tricks/m-p/1232564
Wenn jetzt ein DSL-Vertrag in der WG läuft, ist halt die Frage, ob es überhaupt erlaubt ist, einen eigenen Vertrag über Kabel zu haben. Kommt doch auch drauf an, wo evtl. die Dose sitzt etc.
am 27.06.2019 14:14
Danke für die Info
Ich war echt fest der Überzeugung, das wenn es mehr als eine Kabel-Anschlußdose in der Wohnung gibt, Vodafone sich dann "quer" stellt. Aber das scheint ja dann wohl doch nicht der Fall zu sein 🙂
Gruß
Dieter