Kündigung 3play START 60
Anonym9003
Netzwerkforscher
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Mit Wirkung zum 02.01.2019 wurde mein obiger Vertrag gekündigt. Bestätigung liegt vor.
Nun bekam ich von Unitymedia nach Anfrage folgende Mitteilung:

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 02.01.2019. Bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort.


 

Ihr neuer Anbieter darf nur den Vertrag mit dem Portierungsantrag kündigen , in dem sich die Festnetznummer befindet. Das war der 3 Play Tarif, der zum 02.01.2019 ausgelaufen ist.


 

Der Kabelanschluss
, der eine separater Vertrag ist, ist auch weiterhin aktiv. Wenn sie
kein Fernsehen mehr über uns nutzen möchte , ist eine schriftliche Kündigung mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf des Vertrages , 19.11.2019, notwendig.

Ich habe jedoch keinen separaten Kabelanschlussvertrag abgeschlossen, ausschließlich nur den Vertrag 3play START 60.

Ist das nun berechtigt von Unitymedia, mir einfach die Laufzeit des Kabelanschlusses zu verlängern?

Danke für die Hilfe.
12 Antworten 12
Hemapri
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Schau auf die letzte Rechnung, wo die erhoben wurde! Die bleibt logischerweise gleich.


MfG

Anonym9003
Netzwerkforscher
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Dann wären das "nur" 14,24 € und nicht 20,99 € wie schon erwähnt wurde.
Ich warte mal die nächste Rechnung ab. Werde dann hier berichten.

Schönes verschneites Wochenende vom Bodensee
Hemapri
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Es kann durchaus sein, dass hier noch ein alter Tarif berechnet wird und dann kommt auch noch 19% Mehrwertsteuer dazu.

MfG