Internetstörung im Home-Office
AGausDo
Daten-Fan
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Habe eine allgemeine Frage zum vertraglichen Umgang von Vodafone, wenn wegen einer Internetstörung Home-Office nicht mehr möglich ist. Wir haben seit Donnerstag 2.7.2020 eine Internetstörung in München (ist ein Kabelvertrag). Das Internet fällt immer wieder aus, ein kontinuierliches Arbeiten ist also nicht möglich. Die Störungsstelle bestätigt die Störung, weiß aber nicht, wann sie behoben ist. Nach der Behebung bietet sie eine Gutschrift an. Aber was ist mit Verdienstausfall o.ä.? Bekommt man eine Bescheinigung für den Arbeitgeber, dass das Internet nicht läuft o.ä.? Dafür solle ich mich an den Kundenservice wenden. Dort bekomme ich dann die Auskunft, dass dafür die Störungsstelle zuständig wäre... Ich drehe mich also im Kreis. Da ich sicherlich nicht der/die Erste bin, der/die dieses Problem hat/hatte, würde mich interessieren, was Vodafone in diesen Fällen tut oder zu tun gedenkt. 

Grüße aus München

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strg-alt
Datenguru
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Der Arbeitgeber muss dir die nötigen Arbeitsmittel zur Verfügung stellen. Er kann dich auch nicht zwingen, von zu Hause mit deinem privaten Internetanschluss zu arbeiten. Insofern gehe ich davon aus, dass du das freiwillig machst, und dann musst du dafür sorgen, dass du einen Internetzugang hast. Alternativ kannst du ja ins Büro gehen. Der Arbeitgeber muss dir die Ausfallzeit zuhause entsprechend auch nicht vergüten, da du ja selbst entschieden hast von zu Hause zu arbeiten.

Vielen Dank für die Aufklärung aus arbeitsrechtlicher Sicht. In Zeiten von Corona ist es mit dem "freiwillig" allerdings so eine Sache, wenn es darum geht, andere zu schützen 😉

Und was wäre wenn mein Arbeitgeber bei meinem Anschluss auf Vodafone gesetzt hätte, würde er dann entschädigt? Es wäre einfach m.E. nicht zu viel verlangt, die Kunden wenigstens besser zu informieren, wenn geplante Termine für eine Entstörung nicht eingehalten werden, statt sie einfach im Dunkeln stehen zu lassen und sie stattdessen bei Anrufen von A nach B und wieder zurück zu schicken...

 


@AGausDo  schrieb:

Vielen Dank für die Aufklärung aus arbeitsrechtlicher Sicht. In Zeiten von Corona ist es mit dem "freiwillig" allerdings so eine Sache, wenn es darum geht, andere zu schützen 😉

Und was wäre wenn mein Arbeitgeber bei meinem Anschluss auf Vodafone gesetzt hätte, würde er dann entschädigt? Es wäre einfach m.E. nicht zu viel verlangt, die Kunden wenigstens besser zu informieren, wenn geplante Termine für eine Entstörung nicht eingehalten werden, statt sie einfach im Dunkeln stehen zu lassen und sie stattdessen bei Anrufen von A nach B und wieder zurück zu schicken...

 


Dein Arbeitgeber würde ganz andere Verträge schliessen, das hat mit einem Privatanschluss nichts zu tun.

Bezügl. Kommunikation hast du natürlich 100% Recht.

In dem privatkunden Tarif kann das Internet bis zu 6 Tage im Jahr komplett ausfallen. Theoretisch muss dir Vodafone dafür auch keine Kosten erstatten. 

 

Eine ausfallentschadigung bekommst da auch nicht. Frag den Arbeitgeber nach einer fallback Lösung z. B Das er ein DSL Tarif bei O2 bezahlt etc