Frage
Antwort
Lösung
am 29.01.2019 22:51
Hallo zusammen,
meine Eltern sind gerade von NRW nach Bayern umgezogen.
Der noch laufende Telefon- & Internetzugang von 1und1 kann nicht umgezogen werden, da an der neuen Adresse
die gebuchte Leistung nicht zur Verfügung steht.
Dieser Vertrag wurde daher mit Sonderkündigungsrecht gekündigt und läuft Ende April 2019 aus.
Wir möchten nun einen neuen Anschluss (Internet & Telefon) von Kabel Deutschland bestellen.
Da meine Eltern beide pflegebedürftig sind, sollte schnellstens ein Anschluss geschaltet werden.
Wir möchten aber doppelte Kosten unter allen Umständen vermeiden.
Nun die Frage:
Greift hier ebenfalls die beworbene Gutschrift des Basispreises oder ist dies zwingend an eine Rufnummernmitnahme gekoppelt, was aufgrund des Umzugs in einen anderen Ort mit anderer Vorwahl logischerweise hier nicht möglich ist?
MfG
M.Pechtel
am 30.01.2019 08:17
Nein, das ist nicht an die Rufnummernmitnahme gekoppelt, ihr müsst in diesem Fall nur die Kopie der Kündigungsbestätigung auf der das Datum des Vertragsende von 1&1 ersichtlich ist an Vodafone Übermitteln, dann wird der Vertrag für die Zeit kostenlos gesetzt oder ersatzweise eine entsprechende Gutschrift gebucht.