Frage
Antwort
Lösung
am 28.06.2020 16:39
Mein Sohn zieht in einen anderen Ort um. Derzeit ist er bei der Telekom, DSL 50.000. Am neuen Standort wären da nur noch DSL 16.000 möglich, was ja nicht gerade berauschend ist.
Laut Verfügbarkeitsabfrage, wäre am neuen Standort bei Kabel 100.000 möglich. Nur hat er bei der Telekom noch eine längere Kündigungsfrist. Und ich weiß nun nicht, ob er aufgrund der geringeren Leistung am neuen Standort, den alten Vertrag vorzeitig kündigen kann.
Nun meine Frage, man erhält ja bei einem Wechsel zu Kabel, bis zu 12 Monate, eine Gutschrift auf den Basispreis. Voraussetzung ist hier aber die Mitnahme der Rufnummer. Das ist nun aber natürlich nicht möglich, weil er ja in ein anderes Vorwahlgebiet umzieht.
Wie schaut es dann hier aus? Braucht er dann auch den Basispreis so lange nicht bezahlen, bis der Telekomvertrag ausgelaufen ist, sollte er den Telekomvertrag nicht vorzeitig auflösen können?
Gruß Kurt
Gelöst! Gehe zu Lösung.
28.06.2020 16:43 - bearbeitet 28.06.2020 16:44
Hi @Kurtler,
@Kurtler schrieb:
(...)
Nur hat er bei der Telekom noch eine längere Kündigungsfrist. Und ich weiß nun nicht, ob er aufgrund der geringeren Leistung am neuen Standort, den alten Vertrag vorzeitig kündigen kann.
(...)
Das TKG (§46, Abs. 8 ) gilt auch für die Telekom. Wenn am neuen Ort nicht die identische Leistung erbracht werden kann, hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht.
28.06.2020 16:43 - bearbeitet 28.06.2020 16:44
Hi @Kurtler,
@Kurtler schrieb:
(...)
Nur hat er bei der Telekom noch eine längere Kündigungsfrist. Und ich weiß nun nicht, ob er aufgrund der geringeren Leistung am neuen Standort, den alten Vertrag vorzeitig kündigen kann.
(...)
Das TKG (§46, Abs. 8 ) gilt auch für die Telekom. Wenn am neuen Ort nicht die identische Leistung erbracht werden kann, hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht.
am 28.06.2020 16:52
Allerdings gilt auch dort: die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Monatsende nach TKG. Solange muss er definitiv nach dem Umzug noch an die Telekom zahlen, auch wenn er die Leistung nicht in Anspruch nehmen kann.
28.06.2020 16:56 - bearbeitet 28.06.2020 17:03
Danke euch beiden. Hatte mich mit der Telekom noch nicht so befasst. ![]()
Ja das mit den 3 Monaten, hatte ich mir schon gedacht, aber das wäre nicht das Problem.
Dann mache ich hier mal ein Schloss dran.![]()
Gruß Kurt