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Lösung
am 07.05.2020 08:12
Hallo,
am 27. Dezember habe ich mich an Vodafone gewandt, da ich ein falsches Handy zugeschickt bekam.
In diesem Telefonat hat der Mitarbeiter mir von der 30 Tage GigaTV Aktion erzählt und ich habe ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ich kein Interesse an eine Vertrag habe, es aber in dieser kostenlosen Testaktion ausprobieren werde. Das Gerät habe ich innerhalb dieser 30 Tage Testphase zurückgeschickt, da es mich nicht überzeugte und somit war es für mich erledigt.
Im darauffolgenden Monat wurden Kontoabbuchungen vorgenommen, die ich natürlich zurückgewiesen haben. Ich plage mich also mit Mahnungen rum, weil Vodafone einen Vertrag vorgibt, für den es weder schriftliche Anweisungen noch andere Beweise gibt.
Eine Auftragsbestätigung und die dazugehörigen Vertragsdaten, datiert auf den 30.12.2019, kamen dann per Post.
Die Hotline hat mir bis jetzt nicht weiterhelfen können.
Hat jemand Erfahrungen mit so etwas??
am 07.05.2020 15:43
Hallo Ramen,
erst einmal herzlich willkommen in unserer Community. Schön, dass Du hier bist.
Vorab muss ich Dir leider mitteilen, dass wir GigaTV nicht mit einer 30-tägigen Probezeit anbieten. Wenn Dir der Kollege es so angeboten hat, ist das nicht in Ordnung.
Lass mich schauen, was ich für Dich tun kann. Dafür brauch ich Deine Kundennummer, Name, Geburtsdatum und Anschrift. Sende mir alles in einer Privatnachricht zu und melde Dich noch einmal hier im Thread.
Beste Grüße
Tina
am 08.05.2020 12:18
Hallo Tina,
ich habe dir die Daten geschickt.
Freundliche Grüße
Ramen
am 08.05.2020 15:55
Hallo Ramen,
vielen Dank für Deine PN.
Ich habe mir den Vertrag angeschaut. Es ist wie ich bereits geäußert habe. Einen Testzeitraum gibt es für GigaTV Net nicht. Auch wurde das nicht mit der Auftragsbestätigung bestätigt. Das bedeutet nicht, dass ich Dir nicht glaube. Ich war bei dem Beratungsgespräch nicht dabei, deshalb fehlt mir schlicht die Grundlage.
Ich will Dich aber nicht im Regen stehen lassen und habe mit unserem Beschwerdemanagement Rücksprache gehalten. Ich kann Dir entgegenkommen und den Vertrag vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit beendet. Wenn Du damit einverstanden bist, leite ich alles weitere in die Wege.
Beste Grüße
Tina
am 11.05.2020 02:04
Hallo Tina,
ich habe die Auftragsbestätigung erst bekommen, als ich das Gerät längst zurückgeschickt hatte. Sonst hätte ich sofort vom Widerruf gebrauch gemacht, da es im Auftrag ersichtlich ist, dass es sich nicht um ein 30 Tage Test handelt sondern ein 2 Jahres Vertrag.
Das Gespräch wurde aufgenommen, falls dies weiterhilft.
Wenn für mich keine weiteren Kosten entstehen und ich die geleisteten Zahlungen erstattet bekomme, bin ich mit der Kündigung einverstanden.
Danke für die schnelle Hilfe.
Freundliche Grüße
Ramen
am 12.05.2020 08:43
Hallo Ramen,
möchtest Du das Angebot von Tina annehmen den Vertrag jetzt aufzulösen? Die Entgelte fallen bis dahin an.
Viele Grüße
Nancy
am 14.05.2020 09:11
Hallo Nancy,
das Angebot von Tina ist zwar nett, aber nicht das was ich mir unter einer Lösung vorstelle.
Diesem Vertrag habe ich zu keiner Zeit zugestimmt oder genutzt und trotzdem soll ich dafür bezahlen?
Ihr Vodafone Mitarbeiter hat eigenmächtig gehandelt, deshalb kann ich dieses Angebot nicht annehmen.
Ich bitte Sie um eine Überprüfung der Gesprächsaufzeichnung und hoffe das wir uns einigen.
Ich danke Ihnen für die Bemühungen und hoffe das meine bisherige Zufriedenheit mit Vodafone erhalten bleibt, trotz dieses einen Mitarbeiters.
Freundliche Grüße
Ramen
am 14.05.2020 11:59
@Ramen schrieb:ich habe die Auftragsbestätigung erst bekommen, als ich das Gerät längst zurückgeschickt hatte. Sonst hätte ich sofort vom Widerruf gebrauch gemacht,
Hast du denn dann noch einen Widerruf gemacht?
am 14.05.2020 14:23
Hallo @Díaz_de_Vivar ,
die Auftragsbestätigung kam Ende Januar bei mir an, jedoch war sie auf den 27.12.19 datiert, die Widerrufsfrist war schon vergangen, deshalb habe ich nicht widerrufen.
Dass muss man im Grunde genommen auch nur, wenn man ein Vertrag geschlossen hat.
am 14.05.2020 14:31
@Ramen Da hast du vollkommen recht, dass man nur widerrufen kann, wenn es etwas zum widerrufen gibt. Ich fürchte aber fast, dass bei dir tatsächlich ein Vertrag entstanden sein könnte - auch wenn es mittels zweifelhafter Methoden geschah.
Die Widerrufsfrist beginnt im übrigen (frühestens) dann, wenn man dir nachweislich die Widerrufsbelehrung zur Kenntnis gibt.