Frage
Antwort
Lösung
am
19.04.2019
04:55
- zuletzt bearbeitet am
19.04.2019
16:08
von
DerSarde
Ich habe die gleiche Problem. Ich habe bereits sechs Monate bezahlt aber gar nichts benutzt.
EDIT: Von diesem Beitrag ausgegliedert:
19.04.2019 16:08 - bearbeitet 19.04.2019 16:11
Aber du hattest doch sicherlich eine Auftragsbestätigung erhalten? Warum hast du dieser nicht einfach Widersprochen?
Gruß Kurt
19.04.2019 16:10 - bearbeitet 19.04.2019 16:11
@biguclaudiu:
Nur zur Info: Hab deinen Beitrag in einen eigenen Thread ausgegliedert. Nur so kann eine korrekte Bearbeitung seitens der Moderatoren erfolgen.
am 19.04.2019 18:32
@Kurtler Wenn er nichts bestellt hat, kann man von der Logik her auch nichs bestätigen. Und wenn es keinen Vertrag gibt, kann man auch nichts widerrufen. Dass es bei VF geschehen kann, dass durch "bedauerliche Bearbeitungsfehler" auch Auftragsbestätigungen ohne zugrunde liegenden Auftrag verschickt werden, ist ja leider eine traurige Realität. Immerhin hat VF jetzt gegenüber der Verbraucherzentrale Hamburg eine Unterlassungserklärung abgegeben, dies zukünftig nicht mehr zu tun.
19.04.2019 19:31 - bearbeitet 19.04.2019 19:32
Ja das ist schon klar, das er nach seiner Aussage keinen Vertrag abgeschlossen hat. Aber eine Auftragsbestätigung, auch wenn nicht berechtigt müsste er doch erhalten haben.
Wenn ich so etwas unaufgefordert bekommen würde, würde ich das sofort Widerrufen.
Und ja, ist natürlich nicht die feine Art, wenn ohne Auftragserteilung einfach Aufträge "erstellt" werden.
Gruß Kurt
am 19.04.2019 20:50
@Kurtler schrieb:Wenn ich so etwas unaufgefordert bekommen würde, würde ich das sofort Widerrufen.
das kannst du natürlich machen, aber stell dir folgende Situation vor:
Kunde verwendet nicht das Formular, sondern schreibt einen Brief und verwendet nicht das Wort "Widerruf" sondern teilt mit, dass er den Vertrag kündigt. Gibt gerade einen aktuellen thread dazu. Was nun? Dann wird man ihm evtl. noch versuchen klar zu machen, dass Kündigung etwas anderes ist als Widerruf (was ja auch stimmt) und schon steckt der Kunde drin. Deshalb: Was es nicht gibt, kann nicht widerrufen werden. Und VF wird sich schwer tun, einen Vertragsabschluss nachzuweisen, wenn keiner stattfand.
Und ja, ist natürlich nicht die feine Art, wenn ohne Auftragserteilung einfach Aufträge "erstellt" werden.
Nicht die feine Art? Ich würde das anders bezeichnen, sofern es absichtlich geschieht. Solange es "nur" "bedauerliche Bearbeitungsfehler" sind, sollte man das Personal schulen.