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Giga TV Vertrag ohne Bestellung angelegt und ausgeführt
Helmut_und_Uli
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Sehr geehrte Damen und Herren,

Anscheinend hat einer Ihrer Außendienstmitarbeiters einen Giga TV Vertrag ohne unser Wissen für uns beauftragt. Diese Info habe ich im Vodafone Kundencenter in Pfaffenhofen erhalten. Der Auftrag wurde angeblich am 29.12.2018 bei einem Hausbesuch erteilt. An diesem Tag waren wir nachweislich nicht zu Hause. Nach unserer Rückkehr aus dem Urlaub am 20.01.2019 war die Giga TV Box zwischenzeitlich geliefert worden und die 14tägige Widerrufsfrist abgelaufen.
Im Kundencenter war die Stornierung des Vertrags nicht mehr möglich, obwohl wir die Box umgehend an Vodafone zurückgesendet haben.

Wir haben nie einen Auftrag für Giga TV Fernsehen erteilt. Deswegen möchten wir dieses Paket auch wieder loswerden. Außerdem möchten wir natürlich auch die Kosten für einen solchen Vertrag nicht tragen.

Wie ich in einem anderen Blog im Forum erkennen konnte, scheint die Beschwerde in diesem Forum der einzige Weg zu sein, damit sich jemand dieses Problems annimmt. Wir bitten um Ihre Unterstützung!

Mit freundlichen Grüßen,
Helmut Maier

 

1 Akzeptierte Lösung

Akzeptierte Lösungen
Stephan
Moderator:in
Moderator:in

Hi Helmut_und_Uli,

 

danke für Deine Daten.

 

Eines vorneweg: Der Widerruf, den Du geschickt hast ist noch fristgerecht. Ich habe den auch gleich bearbeitet. Die Bestätigung dafür bekommst Du in den nächsten Tagen.

 

Ich habe Deine Beschwerde trotzdem einmal weiter gleitet. Wenn Du nicht zuhause warst, wie Du schreibst, muss natürlich trotzdem geklärt werden, wie der Auftrag überhaupt zustande gekommen ist.

 

Gruß

Stephan

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10 Antworten 10
Díaz_de_Vivar
Giga-Genie
Giga-Genie

Hallo @Helmut_und_Uli sicher wird sich hier ein Moderator melden und die Angelegenheit in Ordnung bringen.

Nur soviel noch: Wenn es keinen Vertrag gibt, und deiner Schilderung nach ist das der Fall, gibt es nichts zu widerrufen oder stornieren - egal was man dir erzählt. Und dass es einen Vertrag gibt, müßte VF beweisen. Eine eventuell verschickte Auftragsbestätigung wäre dazu nicht ausreichend. Denn wenn es keinen Auftrag gibt, kann auch nichts bestätigt werden. Siehe auch: https://www.vzhh.de/themen/einkauf-reise-freizeit/vodafone-kabel-deutschland-bestellung-bestaetigt-o...

zillekind
Host-Legende
Host-Legende

So, wie es dargestellt wird, handelt es sich um vorsätzlichen xxx durch diesen Außendienstler. Wäre es mir passiert, so würde ich umgehend ein Anzeige bei der Polizei machen. 

 

IT ist mein Hobby - Nichts ist mir fremd.

Die Frage in Bezug auf die Widerrufsfrist wäre, wann dich die Auftragsbestätigung und Widerrufsbelehrung erreicht hat. Sollten seit Entgegennahme des Pakets durch dich (oder eine von dir bevollmächtigte Person - der freundliche Nachbar -ohne- Vollmacht reicht NICHT aus) noch keine 14 Tage vergangen sein, hast du noch immer ein Widerrufsrecht.

 

Sprich: Hat ein Nachbar OHNE Vollmacht das Paket angenommen, fängt die WR-Frist NICHT ab dem Tag der Paketübergabe an den Nachbarn, sondern erst ab dem Tag der endgültigen Übergabe an dich an.

Hat hingegen ein Nachbar MIT Vollmacht das Paket angenommen, fängt die WR-Frist ab dem Tag der Entgegennahme durch den Nachbarn an (siehe auch hier).

 

Wichtig: Du musst VF auf diesen Umstand explizit hinweisen und ggfs. auch mit einem Rechtsbeistand dein Recht einfordern. Denn VF kann sich erst einmal auf den Umstand beziehen, dass die Frist abgelaufen ist, weil das Paket durch eine berechtigte Person entgegengenommen wurde.

@reneromann Warum gehst du jetzt auf die Widerrufsfrist etc. ein, wenn es doch nichts gibt, was widerrufen werden kann? Was du schreibst, ist alles richtig - nur nicht in diesem Fall von Relevanz. Im Unterschied zu zahlreichen anderen Fällen, wo immerhin ein irgendwie gearteter "Kontakt" zwischen Kunde und VF-MA bestand, war der TE hier am Tag der angeblichen Vertragsaufnahme abwesend. Also wie da ein Vertrag, und damit etwas, was man widerrufen kann, entstanden sein soll, ist mir wirklich nicht klar.

Ich dachte, VF geht nach Veröffentlichung des verlinkten Urteils mit aller Konsequenz an dieses Problem heran, droht doch immerhin ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro, aber anscheinend gelingt das nicht so ohne weiteres.

Jedenfalls bin ich überzeugt, dass sehr schnell ein Moderator schreiben wird "Der Vertrag wurde beendet". Ist zwar nicht ganz zutreffend (weil es nichts zubeenden gibt), aber den TE wird es freuen.

@Díaz_de_Vivar

Man kann die "einfache" Methode -> Widerruf <- wählen und einfach stillschweigend schlucken -oder- man kann den steinigen Weg über die Anfechtung des Vertragsschlusses wählen...

 

Der TE schrieb ja bereits, dass er einen Widerruf versucht hat, dieser jedoch aufgrund der vermeintlich abgelaufenen WR-Frist abgelehnt wurde - und genau darauf bezog ich mich.

 

Ob an dem genannten Tag wirklich niemand in Kontakt mit VF stand (woher sollte der VF-MA die notwendigen Details für einen Vertragsschluss wie Kundennummer des Altvertrags und/oder Bankdaten fliegen ja nicht irgendwie herum..

@reneromannVon "einfachen Methoden", die rechtlich gesehen absurd sind, halte ich nichts.Noch viel weniger bin ich aber bereit, etwas "stillschweigend zu schlucken", wenn sich jemand auf meine Kosten bereichern will.

Am Ende kommt noch jemand auf die Idee und unterstellt dem Kunden, dass dieser das Bestehen eines Vertrags einräumt, sonst würde er ja nicht widerrufen. Bei der Subsumtion eines rechtlichen Problems gibt es keinen "einfachen Weg", sondern nur ein einzuhaltendes Schema. Und die erste Frage lautet hier: Besteht überhaupt ein Vertrag. Kommt man zum Ergebnis "Nein", ist die Sache erledigt. Nur wenn die Prüfung "Ja" ergibt, kann man weiter prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, sich davon zu lösen.

Zudem muss der TE nicht den Weg der Vertragsanfechtung gehen (was soll er denn anfechten - gibt ja keinen Vertrag) sondern VF muss nachweisen, dass überhaupt ein Vertrag besteht.

Ich bin überzeugt davon, dass hier wieder einer dieser "mysteriösen Verträge" kreiert wurde, die den Verbraucherschutz tätig werden ließen. Auf Grund der Angaben des TE (und warum sollten die falsch sein), gibt es für mich keine andere Lösung.

Stephan
Moderator:in
Moderator:in

Hi Helmut_und_Uli,

 

willkommen hier bei uns im Forum. Dann wollen wir uns einmal ansehen, was da bei Euch passiert ist.

 

Schicke mir bitte dazu eine private Nachricht mit folgenden Angaben:

 

Name

Adresse

Geburtsdatum

Kundennummer

Link dieses Beitrages

 

Bitte melde Dich nochmal kurz hier, wenn Du die PN geschickt hast.

 

Gruß

Stephan

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Hallo Stephan,

 

Ich habe Dir gerade eine PN mit meinen Daten zugeschickt.

 

 

Danke und viele Grüße,

Helmut

Stephan
Moderator:in
Moderator:in

Hi Helmut_und_Uli,

 

danke für Deine Daten.

 

Eines vorneweg: Der Widerruf, den Du geschickt hast ist noch fristgerecht. Ich habe den auch gleich bearbeitet. Die Bestätigung dafür bekommst Du in den nächsten Tagen.

 

Ich habe Deine Beschwerde trotzdem einmal weiter gleitet. Wenn Du nicht zuhause warst, wie Du schreibst, muss natürlich trotzdem geklärt werden, wie der Auftrag überhaupt zustande gekommen ist.

 

Gruß

Stephan

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