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Lösung
am 09.04.2020 13:08
Der Kabelinternet Vertrag existiert schon etwas länger, damals noch bei Kabel Deutschland abgeschlossen. Es wurde immer mal auf ein neuen Tarif gewechselt.
Trotzdem gab es zum 17. Februar 2020 erneut einen Tarifwechsel.
Bis dahin war die zusätzliche Gebühr auch bereits gemäß aktuellem Recht für alle Verträge nach dem 13. Januar 2018, aus der Rechnung ausgebucht.
Seit dem 17. Februar 2020 und dem Tarifwechsel gibt es aber wieder die Gebühr auf der Rechnung. Wahrscheinlich erkennt das System die Kundennummer als "älter", trotzdem wurden ja mit dem Tarifwechsel die aktuell geltenden Preislisten und AGB bestätigt.
Somit ist eine Pauschale m.E. nicht korrekt.
Kann sich jemand von VF KD den Vertrag mal angucken, und die Pauschale ausbuchen?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 16.04.2020 18:31
Hi nbhr,
alles klar, dann mache ich hier zu.
Tut mir leid, dass ich hier für Dein Anliegen keine Lösung anbieten kann.
Gruß
Stephan
am 14.04.2020 13:06
Hallo alexniebuhr,
damit ich es mir anschauen kann, benötige ich Deine Daten. Schick mir bitte mal per Privatnachricht Deine Kundennummer, Namen, Geburtsdatum und Anschrift zu. Melde Dich anschließend wieder hier im Beitrag.
Viele Grüße
Nancy
am 14.04.2020 14:16
PN hab ich dir geschickt.
Wie gesagt, sollte aufgrund des Tarifwechsels nach neuen Vorgaben wegfallen.
am 15.04.2020 10:33
Hallo nbhr,
die Berechnung dieser Pauschale fällt nicht mehr für Neuverträge nach 13. Januar 2018 an. In Deinem Fall wurde der Tarif geändert.
Viele Grüße
Nancy
am 15.04.2020 10:49
Soweit ich das weiß, akzeptiert man mit einem Tarifwechsel oder eine Tarifänderung die neuen AGB und Preislisten. Desweiteren ist das Tarifstartdatum ja wieder neu gesetzt und die Mindestlaufzeit startet erneut.
Es gibt auch hier im Forum mehrere Fälle mit dem gleichen Problem, bei diesen wurde die Pauschale ausgebucht.
Buchst du bitte die Pauschale aus dem Vertrag aus, damit diese in Zukunft nicht mehr berechnet wird?
am 15.04.2020 17:08
Hi nbhr,
da können wir Dir leider nicht weiterhelfen. Du hast dazu bereits eine schriftliche Ablehnung erhalten, da Dein Vertrag schon vor 2018 abgeschlossen wurde.
Gruß
Stephan
am 15.04.2020 18:57
hier mal ein Beispiel-Fall aus dem Forum. Genau hier handelt es sich auch um eine Vertragsänderung mit einer Kundennummer, die damals entstanden ist.
Frage:
Akzeptiert man mit der Vertragsänderung (Umstellung in einen andern Tarif), die AGB & Preisliste die zum Zeitpunkt der Umstellung gültig sind??
am 15.04.2020 19:09
Natürlich gelten die neue AGBs und Preisliste. Aber es ist immer noch ein Vertrag der vor 2018 abgeschlossen wurde.
Wenn du vom Beschwerdemanagment eine Absage bekommen hast, wird da nichts mehr zu machen sein. Ausser Anwalt.
am 16.04.2020 15:19
Hi nbhr,
ich kann hier nur auf die schriftliche Ablehnung verweisen, die Du bereits bekommen hast. Was der Kollege damals im Einzelfall entschieden hat, hat leider keinen Einfluss darauf.
Wir hier können Dir bei Deinem Anliegen leider nicht weiter helfen.
Gruß
Stephan
am 16.04.2020 15:54
Moin Stephan,
alles klar. Vielen Dank für die Aussage.
Natürlich sind jegliche Fälle einzeln zu betrachten und auch unterschiedlich. Jedoch ist so eine nicht einheitliche Entscheidung nicht gerade die beste Lösung.
Ich werde mich über anderweitige Lösungen Gedanken machen.
Kann hier geschlossen werden.