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Antwort
Lösung
am 21.03.2019 01:08
am 21.03.2019 01:23
Also erst einmal:
Eine Kündigung ist KEIN Widerruf. Wenn du kündigst, gilt die Kündigung zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit - sie stellt KEINEN Widerruf dar. Den müsstest du separat binnen der 14 Tage Widerrufsfrist erklären - und die beginnt NICHT erst mit der Installation/Aktivierung, sondern sobald du die Widerrufsunterlagen erhalten hast.
Weiterhin:
Je nach Rechnungslegung kann es durchaus sein, dass der Eingang deines Widerrufs und die Rechnungslegung sich überschnitten haben. In dem Fall werden dir im nächsten Monat die entsprechend zu viel berechneten Gebühren nach Abzug eventueller Nutzungsgebühren (z.B. Telefonie zu nicht in der Flat enthaltenen Telefonnummern) ausbezahlt.
Und zu guter Letzt:
Auch wenn du widerrufen hast, heißt das NICHT, dass der Vertrag für dich vollkommen kostenlos ist. Du musst mindestens mal die anteiligen monatlichen Gebühren für den Zeitraum bezahlen, den du die Leitung genutzt hast - plus eventuelle einmalige Gebühren wie z.B. der Aktivierungsgebühr.
am 21.03.2019 13:01
Hallo Wolka,
hast Du eine Kündigung oder einen Widerruf geschrieben und bestätigt bekommen? Von reneromann hast Du ja schon ganz viele Infos bekommen. Danke dafür.
Hast Du noch Fragen?
Viele Grüße
Nancy