Frage
Antwort
Lösung
11.02.2019 13:00 - bearbeitet 11.02.2019 13:02
Hi,
kurze Frage zum obengenannten Tarif.
Bei dem Tarif ist eine Entstörzeit von 12 Stunden in der Tarifbeschreibung vermerkt. Mit einbeziehung der AGB würde ich jetzt gerne wissen wie diese zu interpretieren ist.
Muss innerhalb der Servicezeit die Störung nach 12 Stunden beseitigt sein?
oder
Muss sich innerhalb der Servicezeit in den 12 Stunden nur jemand kümmern(?) wobei die Entstörung länger dauern darf?
Gruß
r2g
am 11.02.2019 13:29
Moin,
das ist mal ne gute Frage über die ich bislang so noch garnicht nachgedacht habe.
Ohne es jetzt zu 100% zu wissen, würde ich sagen das sich die Servicezeit auf die Arbeitszeit der Aussendiensttechniker bezieht da diese ja vermutlich nicht 24/7 arbeiten.
Also denke ich das eine tatsächliche Entstörung auch länger als 12h dauern kann.
Wobei dann aber eine Störung die morgens um 6 Uhr gemeldet wird bis 18 oder 20 Uhr behoben werden müsste, je nachdem wie die Arbeitszeiten der Techniker sind.
Diese Angaben sind jetzt nur meine Gedanken da ich die korrekte Lösung nicht weiß.
am 11.02.2019 17:21
am 12.02.2019 08:28
Hallo Leute,
danke für euren Input.
Die Frage ist durchaus berechtigt da die AGB recht schwammig ausgedrückt ist und sowohl von "in der Regel von 12 Stunden" spricht als auch von einer "Entstörfrist" sofern kein Tiefbau notwendig ist.
In diesem Zustand kann sich diese Regelung jeder so auslegen wie er möchte. Deswegen hätte ich gerne ein offizielles Wort dazu. Sollte es so sein das sich innerhalb der Servicezeit in den 12 Stunden nur jemand kümmern(das Wort müsste man dann genauer definieren?) muss wobei die Entstörung länger dauern darf dann wäre die Tarifbeschreibung meines Verständnis nach Unlauterer Wettbewerb, weil diese vermittelt mir den unmissverständlichen Eindruck das wenn ich eine Störung habe diese nach 12 Stunden behoben sein muss. (ist bei einem Geschäftskundentarif eigentlich verständlich, hier könnte ja die Existenz von abhängen)
Gruß
r2g
am 12.02.2019 08:52
Hallo roadtogigabit,
die Frage kommt mir irgendwie bekannt vor. Du bist doch mit dem Thema auch schon per Twitter oder Facebook mit uns in Kontakt. Dort hast Du auch schon antworten bekommen.
Wir können uns da nur auf unsere AGB beziehen. Verwechsele auch bitte nicht, dass unsere Businesstarife keine Großkundentarife sind. Hier sprechen wir im speziellen Small- und Homeoffice Kunden an. Also kleinere Unternehmen. Es ist auch Privatkunden möglich diese Tarife abzuschließen.
Grüße
Thomas
12.02.2019 15:42 - bearbeitet 12.02.2019 15:49
Hi Thomas,
ja das stimmt. Da ich allerdings per Telefon und Social Media widersprechende Informationen übermittelt bekommen habe, und mit dem Forum hier eigentlich immer recht gute Erfahrungen gemacht habe wollte ich mal hier fragen.
In den AGB spricht man einerseits von "in der Regel 12 Stunden" und "Entstörfrist von 12 Stunden".
Mit der Tarifseite kann ich also davon ausgehen, dass sofern kein Tiefbau notwendig ist innerhalb von 12 Stunden entstört sein muss, ansonsten liegt ein Bruch der AGB vor. Da man bei mir quasi permanent die 12 Stunden ignoriert und sich auch gern mal viel länger zeitlässt (>1-2 Wochen) habe ich mich halt beschwert und vom Social Team die Antwort bekommen das man sich laut AGB nur kümmert aber die Entstörung in 12 Stunden nicht erfolgt sein muss. Dies kann ich aus der AGB so nicht rauslesen und verstehe auch nicht wie man darauf kommt.
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Diese Inkonsistenz an Informationen ist halt vorsichtig ausgedrückt unschön.
am 13.02.2019 10:44
Hallo roadtogigabit,
im Prinzip hast Du es doch Schwarz auf Weiß bereits zitiert. Wir entstören im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten im angegebenen Zeitraum. Das bezieht sich natürlich nur auf Störungen, die wir zu verantworten haben, also auch direkt bei uns liegen. Nehmen wir mal einen Stromausfall bei einem Energieversorger. Dann sind unsere Anlagen direkt davon betroffen. Die Ursache haben wir jedoch nicht ausgelöst oder zu verantworten. Dann greift das mit den 12 Stunden schon mal nicht.
Ist das Erklärung genug?
Grüße
Thomas
14.02.2019 10:50 - bearbeitet 14.02.2019 11:00
Okay, also sofern es in die Verantwortung von Vodafone fällt muss also innerhalb von 12 Stunden entstört sein. Ausgenommen Tiefbau, außerhalb der Servicezeiten und das was nicht in die Verantwortung von Vodafone fällt.
Dann verstehe ich nicht wieso man mir per Social Media auf meine Beschwerde schreibt das es nicht innerhalb von 12 Stunden entstört sein muss, sondern man sich nur kümmert. (s. oben)
Das ist diese Inkonsitenz die ich meinte. Eine Stelle sagt dies, die andere das.
am 14.02.2019 14:21
Hallo roadtogigabit,
kümmern sagt doch erst mal nichts anderes aus oder? Du meldest und wir kümmern uns im Zeitfenster darum. Je nach Ursache können wir es lösen oder eben den Verantwortlichen informieren. Der genaue Wortlaut steht in den AGB und der wurde auch über alle Kanäle kommuniziert. Bleib künftig einfach auf einem Kanal, dann kommt es auch nicht zu solchen Missverständnissen.
Grüße
Thomas