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Lösung

Falsche Leistungsbeschreibung bei telefonischer Bestellung
sat_rik
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Hallo zusammen,

 

ich habe letzte Woche telefonisch einen neuen Kabel Internet Vertrag abgeschlossen. Nach der Beratung am Telefon, habe ich mich für das CableMax 500 Angebot entschieden. Mir wurde gesagt das ich dann 500 Mbit/s im Download und 50 Mbit/s im Upload bekomme.

Über die 50 Upload habe ich mit der Dame am Telefon sogar diskutiert da es ja laut Website nur 25 sind, aber sie hat mir versichert das es 50 sind und sie sagte sogar das da ein Fehler auf der Website sein muss da sie es ja vor sich sieht wie hoch der Upload ist. 

Ich habe ihr natürlich geglaubt und habe den Vertrag abgeschlossen. 

Jetzt habe ich die Auftragsbestätigung und die Zugangsdaten für MeinVodafone bekommen und muss feststellen das mein Vertrag doch nur 25 Mbit/s im Upload hat. 

Was ist hier schief gelaufen? Bekomme ich die 50 upload nun? Meiner Meinung nach stehen sie mir zu da mir genau das als Leistung verkauft wurde. 

 

Gruß 

satrik 

8 Antworten 8
Kurtler
SuperUser
SuperUser

Nein, dafür gibt es nur die 25.  Außer auf deiner Auftragsbestätigung steht was anderes drauf. 

 

Bist du damit nicht einverstanden, musst du den Vertrag widerrufen.

 

Gruß Kurt

Bitte keine Anfragen über PN stellen!
sat_rik
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Danke für die Antwort!

 

Ich werde morgen erstmal mit einem Anwalt von meiner Rechtsschutzversicherung reden bevor irgendwas widerrufe. Bei der Zusammenfassung am Schluss die aufgenommen wurde, hat die Dame am Telefon mir die 50 Upload nochmal bestätigt und darauf werde ich bestehen. So ein telefonischer Vertragsabschluss ist schließlich für beide Seite zu den genannten Bedingungen bindend und nicht nur für mich. 

 

Falls hier jemand von Vodafone mit liest darf er/sie sich gerne zu Wort melden. 

 

Gruß

satrik

Ja bindend schon, nur schwer nachweisbar, dass diese Aussage getroffen wurde. Und dafür gibt es ja die Auftragsbestätigung, das man bei etwaigen Abweichungen den Vertrag widerrufen kann. Ich bin sicher, dass das dir auch dein Rechtsanwalt so sagen wird.

 

Gruß Kurt

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sat_rik
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Es gibt ja die Audio Aufnahme von der Zusammenfassung zum Schluss des Telefonats. Da hat die Dame deutlich gesagt das es 50 sind und das sollte als Beweis reichen denke ich Smiley (fröhlich)

 

Gruß

satrik

 

Nur kommst du an die Aufnahme nicht ran. Smiley (zwinkernd)

 

Gruß Kurt

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sat_rik
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

DSGVO heißt das Zauberwort Smiley (fröhlich)

 

Gruß

satrik 

Junge junge, wegen 3euro würde ich auch sofort ein Anwalt fragen. 

 

Die Auftragsbestätigung ist bindet. Du warst ja informiert das es nur 25mbit gibt, und daher würde ich auch sagen Widerruf. 

 

Wenn du zum Anwalt gehst wird dir hier eh kein Moderator mehr helfen.

 

Es ist immer noch fraglich ob die Aufnahme überhaupt unter Kundendaten abgespeichert wird oder anonym zu schulungszwecken.


@sat_rik  schrieb:

DSGVO heißt das Zauberwort Smiley (fröhlich)

 

Gruß

satrik 


Und wenn es die Auskunft gibt, dass die Gespräche nur zu Schulungszwecken dienen und deine Aufnahme längst gelöscht ist, hilft die ganze DSGVO nichts. Du bist nicht der erste, der meint, diese Aufnahme bringe ihm irgendetwas. VF wird sich auf das berufen, was offiziell für den Tarif gilt und das war es dann. Man sollte sich wieder darauf besinnen, dass es auch andere Kommunikationsmittel als ein Telefon gibt.