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am 04.01.2019 22:07
am 04.01.2019 22:26
Zu welchen Datum wurde die Kündigung bestätigt ?
Welche Gerätemiete ?
Welche Produkte hast du ? Tarifbezeichnungen nicht vergessen
Welche Produkte sind bei der neuen Wohnungen schon bereits vorhanden ? Tarifbezeichnungen nicht vergessen
Die Bearbeitungsgebühr ist legitim
am 05.01.2019 21:22
am 05.01.2019 22:42
am 06.01.2019 11:40
Hallo @Fiatsedici da ist einiges schiefgelaufen, und die telefonische Beratung war wohl alles andere als hilfreich. Zumindest nutzen solltest du den Vertrag können, wenn du schon bezahlst. Mich wundert, dass VF die Geräte überhaupt angenommen hat.
Ist denn an der neuen Anschrift Kabel überhaupt möglich? Bist du ebenfalls Mieterin der Wohnung?
Falls ja: gibt es eine Genehmigung des Hauseigentümers, dass VF dort leifern darf (Multimedigestattung)
Falls nein: Der Mieter der Wohnung muss nicht erlauben, dass du dort deinen eigenen Kabelanschluss betreibst.
Ausserdem ist es wichtig, dasss VF eine Ummeldebescheinug vom neuen Wohnort bekommt.
Mit Glück kommst du aus dem Vertrag, drei Monate nach Umzugsdatum. Gekündigt hast du ja vor dem Umzug nehme ich an.Sonnst halt drei Monate ab Kündigungseingang bei VF.
am 06.01.2019 13:33
am 06.01.2019 13:38
@MasterScorpionIch bilde mir ein gelesen zu haben, dass eine Rücksendung/Annahme vor Vertragsende nicht möglich ist. Aber evtl. verwechsle ich da etwas.
am 06.01.2019 13:39
am 06.01.2019 13:51
am 06.01.2019 13:54
@Fiatsedici schrieb:
Der Eigentümer will eine Installation nicht.
Damit sollte es möglich sein, dass du mit den drei Monaten Kündigungsfrist nach § 46 TKG davonkommst. Ist zwar auch viel Geld in dieser Situation, aber immer etwas weniger.
Den Nachweis braucht natürlich auch VF, am Besten wäre es, ein Moderator meldet sich hier.