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Antwort
Lösung
am 24.01.2019 23:48
Schönen guten Abend
Hab ich das Anrecht auf Erstattung wenn ich knapp 1monat kein Internet hatte obwohl ich bezahlt habe? Und wenn ja wie lange darf dieser Zeitraum wohl zurückliegen
Danke im voraus
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 25.01.2019 11:45
am 24.01.2019 23:53
am 25.01.2019 00:09
am 25.01.2019 11:45
am 25.01.2019 14:09
am 25.01.2019 15:49
du weißt ja selber, wie unendlich langsam UM bei sowas reagiert und das die nicht von selber kommen. Jede Nicht-Reklamation eines Kunden ist gespartes Geld für die. Das mit der Sonderkündigung bei Nichtverfügbarkeit über 10 Tage wusste ich so nicht und habe es auch nicht durchgerechnet(wohl ausgerechnet durch UM Zusicherung über Verfügbarkeit von 97,5%/Jahr), aber ich meinerseits würde bei Telefon-und Internetausfall länger als 3 Wochen eine Gutschrift fordern, denn da hat UM ja die Leistungen nicht erbracht. Auch ich würde die 10 Tage Variante benutzen.