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Lösung
am 24.10.2020 14:33
Ich hatte Angfang September über ein Wechselportal meinen Wechsel zur Telekom in die Wege geleitet. Die haben auch bei Vodafone in meinem Namen gekündigt. Schön brav 6 Wochen vor dem möglichen Vertragsende.
Ich wunderte mich immer, warum sich niemand bei mir meldet, um den technischen Wechseltermin zu besprechen.
Erst auf Nachfrage erfuhr ich, dass Vodafone die Kündigung erst im nächsten Jahr (!!!) akzerptiert hat.
Warum, bleibt im Dunklen. Ich habe X Emails und Anrufe von Vodafone erhalten, wo man mich eindringlich überreden wollte, den Wechsel nicht durchzuführen; also wird es ja wohl angekommen sein, dass ich den Vertrag beenden will.
Offenbar versucht das Unternehmen mit aller Gewalt, unzufriedene Kunden rechtswidrig festzuhalten. Soch halbseiden-unseriöses Geschäftsgebaren kenne ich noch von Unitymedia... denen war die Rechtslage schon immer egal.
Ich will eigentlich mit dem Laden möglichst nichts mehr zu tun haben.
Im Zweifel werde ich auch den Verbraucherschutz einschalten müssen.
Also - jetzt bitte Klartext: Wie ist die Begründung, warum soll der Vertrag ein volles Jahr weiterlaufen?
Ich weiß, die Moderatoren hier haben diese Regeln nicht gemacht, aber vielleicht können sie wenigstens die offizielle Begründung rauskriegen.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 24.10.2020 20:48
@reneromann schrieb: Davon würde ich dringend abraten! Denn in dem Fall greift die Weiterversorgungspflicht nach dem TKG nicht mehr! Der alte Anbieter kann dann zum letzten Tag des Vertrages die Leitung abschalten und muss keine Weiterversorgung bis zur Portierung vornehmen - weil du selbst gekündigt hast.
Hm, woraus ergibt sich das denn?
am 24.10.2020 21:32
Weil dieses Recht nur bei einem Anbieterwechsel greift. Dieses muss aber unter den Providern im Rahmen der Rufnummernmitnahme geklärt werden, eine andere Schnittstelle dafür ist mir nicht bekannt.
am 24.10.2020 21:46
@Torsten Es geht doch hier um einen Anbieterwechsel. Und ich finde weder bei der Bundesnetzagentur noch im TKG etwas zu dieser Einschränkung. In § 46 Abs. 1 TKG heißt es:
Die Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten und die Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze müssen bei einem Anbieterwechsel sicherstellen, dass die Leistung des abgebenden Unternehmens gegenüber dem Teilnehmer nicht unterbrochen wird, bevor die vertraglichen und technischen Voraussetzungen für einen Anbieterwechsel vorliegen, es sei denn, der Teilnehmer verlangt dieses.
Vielleicht ist ja @reneromann über dieses "es sei denn der Teilnehmer verlangt es" gestolpert.
am 24.10.2020 23:33
Genau dieser Nachsatz ist es. Denn eine eigene Kündigung ist immer ein Verlangen des Teilnehmers, dass die Leistung eingestellt wird - nur wenn der "neue" Anbieter kündigt, müssen sich die Anbieter absprechen und die Weiterversorgung sicherstellen.
25.10.2020 10:54 - bearbeitet 25.10.2020 10:55
@reneromann Ich glaube, dieser Nachsatz ist aber anders zu interpretieren und zwar dahingehend, dass der Kunde wünscht, bis zur endgültigen Umstellung nicht weiterversorgt zu werden. Andernfalls wäre doch auch auf der Seite der Bundesnetzagentur ein entsprechender Hinweis zu finden. Die schreibt aber "Wenn Sie rechtzeitig zum Vertragsende einen Anbieterwechsel eingeleitet haben..." ohne sich näher darauf einzulassen, dass dieses "eingeleitet" bedeutet, die Kündigung dürfe nicht selbst vorgenommen werden. Ferner findet man dort "In der Praxis ist es üblich,dass Sie Ihren zukünftigen Anbieter mit der Kündigung des bisherigen Vertrages beauftragen." sowie die Aufforderung, sich an die Agentur zu wenden, falls es eine längere als einen Tag dauernde Unterbrechung gab. Ich denke, da würde man schon den Hinweis auf die eigene Kündigung erwähnen, um unnötigen Anfragen vorzubeugen.
Das sind jetzt zwei Meinungen, ich glaube, wir müssen an dieser Stelle nicht weiter darauf eingehen. Sonst droht der Hinweis, dass hier kein Jura-Portal ist, und die ganze Sache mit dem Problem des TE nichts zu tun hat.
am 02.11.2020 17:25
Das haben sie mir mitgeteilt.
Aber ich möchte wissen, warum die Kündigung abgelehnt wurde.
In meinem Vertrag stand als Mindestlaufzeit 2 Jahre (also bis 30.10.2020).
am 02.11.2020 17:29
Achso.
Das konnte ich natürlich nicht sehen. Höchstens wenn ich mich über zwei oder drei Stufen einlogge und dann weiß, wo ich genau hinsehen muss. Ich war im guten Glauben, dass alles 6 Wochen vor Ablauf kündbar sei.
Ein Winkeladvokaten-Meisterstück. Gratulation an die Winkeladvokaten...
Jetzt habt ihr mich noch ein Jahr an der Backe. Unfreiwillig gefangen. Und entsprechend begeistert.
Ich werde bei der ersten groben Fehlfunktion auf Sonderkündigung bestehen.
Sorry, die Admins hier können nix dafür, aber ich halte das für fette ***.
am 02.11.2020 17:59
@Frustschieber schrieb:
Achso.
Das konnte ich natürlich nicht sehen. Höchstens wenn ich mich über zwei oder drei Stufen einlogge und dann weiß, wo ich genau hinsehen muss. Ich war im guten Glauben, dass alles 6 Wochen vor Ablauf kündbar sei.
Ein Winkeladvokaten-Meisterstück. Gratulation an die Winkeladvokaten...
Jetzt habt ihr mich noch ein Jahr an der Backe. Unfreiwillig gefangen. Und entsprechend begeistert.
Glauben ist nicht Wissen - wenn man sich nicht sicher ist, schaut man nach und "glaubt" nicht einfach.
Mal ganz davon abgesehen, dass schon seit längerer Zeit auf jeder Rechnung steht: "Laufzeitende Ende xx.xx.xxxx / Kündigungseingang bis xx.xx.xxxx".
Und wie bereits geschrieben - der Antrag auf Portierung zusammen mit der Kündigung muss bis spätestens zu diesem Tag bei Vodafone eingegangen sein - es reicht also NICHT aus, wenn man an dem Tag dem neuen Anbieter den Auftrag erteilt, sondern dieser Anbieter muss bis spätestens zu diesem Tag die Portierungsanfrage mit Kündigung gestellt haben. Effektiv sollte man also allerspätestens 2..3 Wochen VOR diesem Termin, besser aber 4..6 Wochen davor, bereits dem neuen Anbieter den Auftrag erteilt haben.
@Frustschieber schrieb:
Ich werde bei der ersten groben Fehlfunktion auf Sonderkündigung bestehen.
So funktioniert der Spaß auch nicht - du musst schon dem Gegenüber das Recht auf Mangelbeseitigung unter Wahrung einer angemessenen Frist einräumen - ansonsten wird das nichts.
@Frustschieber schrieb:
Sorry, die Admins hier können nix dafür, aber ich halte das für fette ***.
Was können wir oder Vodafone dafür, wenn du deine Verträge nicht kennst und deine Rechnungen nicht liest, wo dir das Datum sogar "mundgerecht" serviert wird?
am 03.11.2020 14:35
Hallo Frustschieber,
tut mir leid, dass wir dir an dieser Stelle nicht weiter helfen können. Du hast hier schlicht und ergreifend deine Kündigungsfrist versäumt.
Wie du selber schon mitbekommen hast, wurde der Anbieterwechsel zu spät von dir veranlasst. Dein Vertrag bei uns hatte sich da schon wieder um ein Jahr verlängert.
Das Laufzeitende und den spätesten Kündigungstermin für deinen Vertrag findest du in deinem Kundenportal und auf deinen Rechnungen.
Ich schließe dann hiermit auch den Beitrag ab.
Gruß
Stephan