Frage
Antwort
Lösung
am 24.10.2020 14:33
Ich hatte Angfang September über ein Wechselportal meinen Wechsel zur Telekom in die Wege geleitet. Die haben auch bei Vodafone in meinem Namen gekündigt. Schön brav 6 Wochen vor dem möglichen Vertragsende.
Ich wunderte mich immer, warum sich niemand bei mir meldet, um den technischen Wechseltermin zu besprechen.
Erst auf Nachfrage erfuhr ich, dass Vodafone die Kündigung erst im nächsten Jahr (!!!) akzerptiert hat.
Warum, bleibt im Dunklen. Ich habe X Emails und Anrufe von Vodafone erhalten, wo man mich eindringlich überreden wollte, den Wechsel nicht durchzuführen; also wird es ja wohl angekommen sein, dass ich den Vertrag beenden will.
Offenbar versucht das Unternehmen mit aller Gewalt, unzufriedene Kunden rechtswidrig festzuhalten. Soch halbseiden-unseriöses Geschäftsgebaren kenne ich noch von Unitymedia... denen war die Rechtslage schon immer egal.
Ich will eigentlich mit dem Laden möglichst nichts mehr zu tun haben.
Im Zweifel werde ich auch den Verbraucherschutz einschalten müssen.
Also - jetzt bitte Klartext: Wie ist die Begründung, warum soll der Vertrag ein volles Jahr weiterlaufen?
Ich weiß, die Moderatoren hier haben diese Regeln nicht gemacht, aber vielleicht können sie wenigstens die offizielle Begründung rauskriegen.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 03.11.2020 14:35
Hallo Frustschieber,
tut mir leid, dass wir dir an dieser Stelle nicht weiter helfen können. Du hast hier schlicht und ergreifend deine Kündigungsfrist versäumt.
Wie du selber schon mitbekommen hast, wurde der Anbieterwechsel zu spät von dir veranlasst. Dein Vertrag bei uns hatte sich da schon wieder um ein Jahr verlängert.
Das Laufzeitende und den spätesten Kündigungstermin für deinen Vertrag findest du in deinem Kundenportal und auf deinen Rechnungen.
Ich schließe dann hiermit auch den Beitrag ab.
Gruß
Stephan
am 24.10.2020 14:44
Das hätte dir aber die Telekom auch mitteilen müssen, das die Kündigung von VF abgelehnt wurde.
Gruß Kurt
am 24.10.2020 15:54
Du schreibst sechs Wochen vor Vertragsende, doch die eigentliche Kündigungsfrist ist aber drei Monate bzw. 12 Wochen vor Vertragsende und somit warst du zu spät.
am 24.10.2020 16:11
@AdlerAuge schrieb:Du schreibst sechs Wochen vor Vertragsende, doch die eigentliche Kündigungsfrist ist aber drei Monate bzw. 12 Wochen vor Vertragsende und somit warst du zu spät.
Nicht zwangsläufig. Das hängt davon ab, wann der Vertrag abgeschlossen wurde.
Siehe z.B.
Diese Angaben müssen auf jeder Rechnung stehen.
am 24.10.2020 17:14
Die Frage ist eher, wenn du genau 6 Wochen vorher gemacht hast, wann hat das vergleichsportsl die Kündigung weiter geleitet?
Es ist nicht immer sofort das der Auftrag sofort weiter geleitet wird bzw der Wechsel beauftragt wird.
am 24.10.2020 17:17
Davon abgesehen muss der unterschriebene Antrag auf Portierung bis zu diesem Datum (egal ob nun 6 Wochen, 2 Monate oder 12 Wochen vorher) bei Vodafone eingegangen sein.
Da die Bearbeitung solcher Portierungsangelegenheiten durchaus mal 2..3 Wochen dauern kann, in der der neue Anbieter das Formular zum Kunden zur Unterschrift schickt, der Kunde es zurückschicken muss und dann der neue Anbieter es dem alten Anbieter zur Kenntnisnahme und Abstimmung übermitteln muss, kann es auch sein, dass du einfach viel zu spät den neuen Vertrag abgeschlossen hast.
am 24.10.2020 17:32
Auf jeder Rechnung ist sowohl Vertragsende als auch der jeweils letzte Kuendigungstag vor der automatischen 12monatigen Vertragsverlängerung aufgeführt (neben der Auftragsbestätigung). Den Vertragsbedingungen hast du damals bei Vertragsabschluss zugestimmt - von einem "Zwangsvertrag" kann somit keine Rede sein.
Ein 6 Wochen Zeitraum als letzter Kuendigungstag ist mir voellig unbekannt. Je nach Datum des Vertragsabschluss sind es spätestens 2 oder 3 Monate vorher. (frueher geht immer) Wird ein Dritter eingeschaltet, muss immer noch zusätzlich Vorlaufzeit eingerechnet werden, damit eine rechtzeitige Zustellung überhaupt gewährleistet ist.
Wenn du "Dritte" mit der rechtzeitigen Kündigung beauftragst, solltest du sicherstellen, dass diese Beauftragten dir einen Nachweis der rechtzeitigen Zustellung der Kuendigung erbringen koennen.
24.10.2020 17:43 - bearbeitet 24.10.2020 17:45
Bei meinem Vertrag 2016-2018 hatte ich noch 6 Wochen Kündigungsfrist bei UM. Wenn ich mich richtig erinnere war das so seit meinem Eintritt ins Kabel-Internet bei Kabelbw 2008.
Man musste ja früher sehr regelmäßig Updates machen, um der Preissteigerung zu entgehen.
Im übrigen gebe ich allen Recht. Selbst die BNA empfiehlt eine Vorlaufzeit von mindestens 2 Wochen.
Ich bin immer vorsichtshalber den nicht empfohlenen Weg gegangen und habe selbst gekündigt. Da weiss ich wenigstens, woran ich bin.
Im übrigen habe ich auch bei Mobilfunk mein Lehrgeld bezahlen müssen.
am 24.10.2020 18:36
@Gelöschter User schrieb:
Ich bin immer vorsichtshalber den nicht empfohlenen Weg gegangen und habe selbst gekündigt. Da weiss ich wenigstens, woran ich bin.
Davon würde ich dringend abraten! Denn in dem Fall greift die Weiterversorgungspflicht nach dem TKG nicht mehr! Der alte Anbieter kann dann zum letzten Tag des Vertrages die Leitung abschalten und muss keine Weiterversorgung bis zur Portierung vornehmen - weil du selbst gekündigt hast.
Wichtig ist eigentlich eher die Tatsache, dass man genug Zeit für die Portierung einplant - 2 Wochen halte ich da schon für grenzwertig kurz, besser wären 4..6 Wochen vor dem Ende der Kündigungsfrist, damit es wirklich klappt.
24.10.2020 18:54 - bearbeitet 24.10.2020 18:54
@reneromann @Gelöschter User
Das Thema Weiterversorgung mit Internet hat aber nur innerhalb der gleichen Anschlusstechnologie bei DSL oder Glasfaser Relevanz. Wird eine andere Anschlusstechnologie genutzt, gibt es ja meistens einige Zeit einen Parallelbetrieb.
Es bleibt die rechtzeitige Portierung der Telefonnummern.