Frage
Antwort
Lösung
am 11.02.2020 21:52
Am 28.1.2020 bekam
ich eine Auftragsbestätigung für einen digitalen Kabelanschluss per
Post erhalten.
Diesen habe ich nie
bestellt.
Mein Widerrufsrecht
habe ICH eindeutig per Erklärung gegenüber dem Unternehmer
Unitymedia ausgeübt und zwar per Mail am 04.02.2020 und schriftlich
per eingereichtem Widerrufsformular am 05.02.2020.
Am 11.02.2020 sagt
mit per Telefon ein Kundenbetreuer das mein Widerruf nichtig ist
obwohl ich noch in der gesetzlichen Widerrufsfrist bin.
Trotz Widerruf wurde
in der Rechnung die Position "Digitaler Kabelanschluss"
aufgenommen.
Was nun?
am 11.02.2020 22:05
am 11.02.2020 22:09
am 12.02.2020 12:59
Besitzt du zufällig ein 3play Produkt? Nur dort könnte der Wiederruf abgelehnt werden, da der DKA Grundvorrausetzung ist.
Bei einen 2play Produkt sollte es kein Problem sein den DKA zu Wiederrufen.
am 12.02.2020 13:54
am 12.02.2020 20:30
am 12.02.2020 20:50
am 12.02.2020 20:54
am 12.02.2020 21:16