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am 06.09.2018 19:29 - zuletzt bearbeitet am 06.09.2018 20:27 von Gelöschter User
Es war schockierend, meine Rechnung zu sehen, die einen Gegenstand (Sicherheitspaket) hat, den ich nie gebraucht oder bestellt habe. Geld für einen solchen Service (Sicherheitspaket) ohne Kundeninteresse abzuziehen, ist falsch. Außerdem, wenn ich diesen Service annulliere, dauert es einen Monat Zeit, damit Geld einen weiteren Monat abgezogen werden kann. Sehr unprofessionell von Vodafone. Ich bin sehr enttäuscht und möchte eine Rückerstattung.
am 06.09.2018 19:31
am 06.09.2018 20:42
Na ja, das stimmt zwar, aber ist alles andere, als im Sinne der Richtlinie 2011/83/EU (Verbraucherrechte-Richtlinie), wonach im Voraus angekreuzte Kästchen für bestimmte Optionen verboten sind. Sicher ist das hier formal richtig, aber schon sehr schlau gemacht. Insofern verstehe ich die Aufregung des TE gut, der nicht unbedingt damit rechnete, dass im das "GRATIS-Angebot" am Ende Kosten beschert. Aber der Zweck heiligt wohl auch in diesem Fall die Mittel.
am 06.09.2018 21:39
@Gelöschter User@ schrieb:
Na ja, das stimmt zwar, aber ist alles andere, als im Sinne der Richtlinie 2011/83/EU (Verbraucherrechte-Richtlinie), wonach im Voraus angekreuzte Kästchen für bestimmte Optionen verboten sind.
Nun, das ist nicht ganz korrekt. Wir wissen nämlich gar nicht, ob diese Richtlinie in dem Fall Anwendung findet.
Sollte Sie es, wissen wir immer noch nicht, was Sache war. Ich kenne glücklicherweise die Aufträge die Online oder per Haustür abgeschlossen werden (Die Richtlinie gilt nur dann, also außerhalb von Geschäftsräumen..) Bei beiden wird vorher informiert, was passiert. Auch, dasss das Sicherheitspaket 2 Monate gratis und dann 0,00€ kostet. Es wird also, wie in der Richtlinie gefordert, vorab informiert.
In der Auftragsbestätigung dann ebenfalls noch einmal.
Von angekreuzten Kästchen usw. ist dort nicht die Rede....
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06.09.2018 22:18 - bearbeitet 07.09.2018 07:49
@dasdensch Die Richtlinie findet keine Anwendung, hab ich ja auch nicht behauptet. Drum schrieb ich ja auch nicht, es sei eine Zuwiderhandlung. Es ist ganz einfach ein Aushebeln der Vorschrift, und meiner Meinung nach macht man genau das, wovor die genannte Richtlinie schützen will. Ich persönlich finde, dies geht noch einen Schritt weiter, als die "Kreuzchen"-masche, denn dort habe ich immerhin die Möglichkeit, die voreingestellte Option während des Bestellvorgangs zu deaktivieren. So wie VF das handhabt gibt es keinerlei Möglichkeiten, den Vertrag ohne dieses Produkt zu bestellen.
Natürlich ist es im Allgemeinen kein Problem, sofort wieder zu kündigen. Und natürlich kann man von einem mündigen Verbraucher erwarten, dass er liest was er abschließt . Aber warum muss man tätig werden und dieses "Zwangs"geschenk wieder kündigen? Warum macht macht denn nicht ein Kästchen, wo man bei Vertragsschluss ankreuzen kann, man möchte zwei Monate kostenlos testen und falls nicht innerhalb dieses Zeitraums gekündigt wird weiterhin das Produkt nutzen? Ganz einfach, weil man dann weniger Nutzer hätte.
P.S.
denschnet schrieb: Auch, dasss das Sicherheitspaket 2 Monate gratis und dann 0,00€ kostet.
Da würden viele Ja sagen
am 07.09.2018 09:10
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07.09.2018 09:23 - bearbeitet 07.09.2018 09:24
Na ja, Vertragsfreiheit ist es ja gerade nicht! Der Kunde hat ja nur die Wahl den Vertrag mit Option zu buchen, ober eben den Vertrag überhaupt nicht. Ist natürlich auch eine Wahl.
Wir werden hier keinen gemeinsamen Nenner finden. Ich behaupte nicht, dass es rechtswidrig ist (den Buchstaben der Richtlinie nach ist es das auch tatsächlich nicht), sondern nur, dass ich es fragwürdig und verbraucherunfreundlich finde. Wie der Verbraucherschutz oder gar ein Gericht das beurteilen würde können wir nicht vorhersehen. Also ich überzeuge dich nicht, du mich nicht und jeder darf und kann seine Meinung dazuz haben. Fakt ist jedenfalls, derzeit muss der Kunde damit leben.
P.S. Die angekreuzten Kästechen tauchten auch überall gut sichtbar auf. Der Verbraucher hat sie halt einfach ignoriert, weil der riesengroße rotgeschriebene "Geiz-ist-geil"-Preis gar so verlockend war, dass ohne nachzudenken auf "buchen" gedrückt wurde. Viel was Verbraucherschutz ist, schützt den Verbraucher vor seiner eigenen Unfähigkeit. Wäre der Verbraucher tatsächlich "mündig" bräuchte es so manche Regelung nicht.
am 07.09.2018 11:34
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am 07.09.2018 12:26
Die EU-Richtlinie wurde doch erst zum 13.06.2014 umgesetzt. Also nix mit Urzeiten!
Aber eventuell sollte man mal anfragen, wie das dort gesehen wird.
Allerdings, wenn die dann einsteigen und VF eine Abmahnung schicken, bist du dafür verantwortlich
am 07.09.2018 14:33
Hallo alle zusammen,
um mal wieder aufs Thema zurück zu kommen: @akkurarun das Sicherheitspaket sollte auch in Deiner Auftragsbestätigung zu finden sein. Darin sind dann auch die entsprechenden Konditionen festgehalten, wie Preise und Kündigungsfrist.
Eine Rückerstattung kann ich Dir nicht anbieten. Wir können uns höchstens darum kümmern, dass das Sicherheitspaket gekündigt wird, sofern Du das nicht schon selbst gemacht hast.
Gruß
Stephan