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Lösung
am 10.03.2020 10:52
Nachdem wir im Sommer von einem VF Shop über den Tisch gezogen wurden, und zeitweise 2 Verträge auf einen Anschluss laufen hatten dachte ich schon schlimmer kann es nicht werden, aus Kulanz wurde uns Gott sei dank der neueste Vertrag gekündigt, das Problem diesmal ist nur, dass der Haiptvertrag nun aich gekündigt wurde obwohl von seitens VF uns versichert wurde das dem widerrufen würde. Also war plötzlich der Vertrag weg und könnte auch nicht reaktiviert werden. Also haben wir über den Kundenservice einen Neucertrag ausgehandelt, anschließend wurde uns noch mitgeteilt dies ginge nicht wegen 3 monatiger Internetsperre weil wegen Kündigung, die aber nicht durch uns ins Leben gerufen wurde. Anscheinend sollte jedoch nun wircklich ein neuer Vertrag abgeschlossen worden sein, haben wir auch schon das nächste Problem, ich habe keinen weiteren Anspruch auf meine Festnetz Nummer, wobei man diese doch selbst beim selbigen Anbieter nach deutschem Recht mitnehmen kann, ich würde selbst dafür zahlen aber vf macht das alles so schwierig, deshalb mein Vorschlag ihr gebt mir meine Nummer zurück und ich vergesse den ganzen schlechten Service aud Unwissenheit und inkompetenz der letzten 15 Monate.
Grüße
Pandar
am 10.03.2020 11:03
Mit Inkompetenz und Unwissenheit meine ich auschließlich die Shops und den Telefonsupport, das Forum hier hingegen ist Spitze, weil man hier tatsächlich versucht eine Lösung zu finden! 👍🏻
am 10.03.2020 17:06
Hallo Pandar,
ich will prüfen, was ich tun kann. Grundsätzlich ist es tatsächlich richtig, dass eine interne Mitnahme der Rufnummer nicht möglich ist.
Sende mir in einer Privatnachricht Deine Kundennummer, Name, Geburtsdatum und Anschrift zu.
Sobald Du mir Deine Daten geschickt hast, melde Dich bitte noch einmal kurz in Deinem Beitrag.
Beste Grüße
Tina
am 10.03.2020 17:17
Rufnummermitnahne innerhalb eines Unternehmens sind nicht gesetzlich vorgeschrieben, vorgeschrieben sind die nur zu anderen Anbietern.
am 10.03.2020 17:56
"diese doch selbst beim selbigen Anbieter nach deutschem Recht mitnehmen kann"
Es gibt keine Verpflichtung dafür.