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Lösung
am 05.04.2020 17:21
ich helfe gerade Freunden in Frankfurt/M von Telekom-VDSL50 auf VF-UM Cable Max 1000 zu wechseln (Auftrag gestellt über die Vodafone-Website). Leider geht aus den Texten nicht hervor, ob es ein Problem ist, wenn der vorherige DSL-Vertragsinhaber an der gleichen Adresse beim Vor- und Nachnamen abweicht (es geht um die "Anerkennung" der Kosten, nicht um Rufnummernportierung). Weiß das zufällig jemand?
Wir haben den Cable Max 1000 nun gleich mit den richtigen (vom DSL-Vertrag abweichenden) Vertragsinhaberdaten bestellt, um kein unnötiges Ummeldeprozedere bei der Telekom oder VF zu haben. Abgesehen davon, dass die Zeit auch nicht reichen würde um bei der Telekom erst noch den DSL umzumelden.
Eine Portierung der Rufnummern haben wir nicht beauftragt, weil zwingend vier Festnetznummern benötigt werden, bei VF-UM mit Telefon-Komfort-Option aber nur drei möglich sind. Die Portierung von Rufnummern ist ja offenbar nicht Voraussetzung für die Anrechnung der Grundgebühr bei DSL-Wechslern, oder?
am 05.04.2020 17:55
am 05.04.2020 18:27