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Lösung
am 11.06.2018 11:53
Hallo zusammen,
Ich suche nach Personen die eventuell das gleiche erlebt haben wie ich und mir helfen können gegen einen Betrug eines UM-Kabelanschlusses vorzugehen.
Im März 2018 habe ich einen Internetvertrag bei UM bestellt. Hat auch alles super geklappt. Im April 2018 hat mich eine Person von UM oder Subunternehmer angerufen und gefragt was mit dem Kabelanschluss in unserem Haus sei, ob wir den benötigen. Dies habe ich deutlich verneint da wir eine Sat-Anlage haben.
Ende Mai habe ich dann eine erhöhte Abrechnung von UM auf meinem Kontoauszug bemerkt. Als ich mir dann die Rechnung im Kundencenter angeschaut habe, bemerkte ich die Berechnung eines Kabelanschlusses. Ich habe niemals eine Vertragsbestätigung zu einem Kabelanschluss erhalten.
Ich habe dann mehrfach versucht mit UM durch Anrufe und E-Mails die Sache zu klären.
Ich habe eine Stellungnahme eines Subunternehmers erhalten der ernsthaft behauptet: Nicht er hätte mich angerufen sonder ich hätte ihn angerufen und behauptet meine Sat-Anlage würde nicht funktionieren und ich möchte den Kabelanschluss benutzen.
Ich habe dann dem Kundenservice von UM geantwortet das es eine Lüge sei und ich niemals mein Einverstandins zum Abschluss einen Kabelanschlussvertrages erteilt habe.
Ich habe dann wieder eine Standardantwort erhalten das die Widerrufsfrist abgelaufen sei und ich zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen kann. Ich fühle mich so betrogen und frage mich ernsthaft warum man seine Kunden so behandelt.
Hat jemand das gleiche erlebt und einen Tip wie ich dagegen vorgehen kann?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 12.06.2018 15:20
am 11.06.2018 12:00
Im Zweifel würde ich auch eine Strafanzeige gegen das Callcenter stellen, die Daten dürften dir ja dank der Stellungnahme vorliegen.
am 12.06.2018 14:43
am 12.06.2018 15:20
am 13.06.2018 12:07
Ich empfehle dir ferner die Passagen in deinem Beitrag zu entfernen, welche einen Straftatbestand implizieren.
Sofern du für derartige Behauptungen keine einwandfreien Beweise vorlegen kannst, machst du dich u.U selbst gemäß §186/164 StGb strafbar.
Daher lieber nochmal editieren 😉
am 13.06.2018 12:11