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Lösung

Betreff: Trotz Falschinformation im Shop bei Vodafone kein Widerruf möglich Gibt es Lösungshilfe
Gust
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Trotz Falschinformation im Shop bei Vodafone kein Widerruf möglich

Gibt es eine Lösungshilfe ohne Einschaltung von Juristen?

 

Wir sind seit 2 Jahrzehnten Kunde von Vodafone (bzw. früher Arcor), sowohl mit Festnetz als auch mit Handy.

Vor gut einer Woche haben wir im Vodafoneshop in der Gesandtenstraße Regensburg unseren alten Festnetztvertrag ersetzt durch einen neuen mit schnellem Internet, „Cabel 200“, nachdem wir uns mehrfach (!!) zusichern ließen, dass alle alten Funktionen, insbesondere unsere alte Eumex mit 4 Telefonnummern, über den neuen Vertrag ohne Zusatzaufwand weiterlaufen können. Explizit bekamen wir bestätigt, dass das geht. (Dafür gibt es auch Zeugen.) Es müsse ja nur die vorhandene FritzBox durch eine neue ersetzt werden, die uns zugeschickt würde.

Wir waren positiv überrascht, als wir dann von Vodafone einen Anruf bekamen, ein Techniker käme, um dies einzurichten. Letzten Donnerstag war er hier, brachte ein großes Equipment mit, Kabel-Router, Schaltkästen … – keine FritzBox. Ich fragte nach, ob daran auch unsere Telefonanlage Eumex208 funktionsfähig angeschlossen werden könne, wie im Shop vereinbart und zugesichert. Der Techniker wusste nichts davon, er meinte nur, das müsse ich mit Vodafone direkt klären, er müsse seinen Auftrag erledigen.

Ich rief hektisch bei Vodafone an, nach mehreren Weitervermittlungen und circa 1 Stunde hatte ich einen Techniker als Telefonpartner, dem ich dann zum 4. Mal die Situation erklären musste. Ich schaffte es zudem, unseren IT-Fachmann, der auch die Telefonanlage eingerichtet hatte, zum Telefonat dazu zu holen. Es stellte sich sukzessive heraus, dass der versprochene unkomplizierte Anschluß der Eumex am Kabelrouter vermutlich nicht funktionieren würde und dies wohl auch bei Beibehaltung von DSL und Tausch der FritzBox nicht sicher wäre. Auch der Vodafone-Fachmann am Telefon, Herr XXX(XXX?), konnte uns nicht zusichern, dass die von Vodafone versprochene Leistung funktionieren würde. Ich betonte nochmals, dass wir gerne unter den versprochenen Voraussetzungen, dass unsere Telefonanlage oder auch eine funktionsgleiche Vodafone-Lösung für unsere 4 Telefonnummern ohne Mehraufwand möglich sei, unseren Vertrag einhalten würden. Sonst müssten wir den Vertrag logischerweise stornieren. Herr XXX meinte, das ginge nicht, weil die Dienstleistung ja schon begonnen habe. (Was hätten wir aber dagegen tun sollen? Dem ohnehin etwas verzweifelten Techniker, der sich zudem nicht sehr gut verständigen konnte, das Arbeiten verbieten?) Herr XXX gab noch den Tipp, um die Telefonnummern funktionsfähig zu halten: wir sollten sofort die Rufnummernportierung stornieren, was wir auch taten.

Inzwischen war der Techniker fertig und ging, er hinterließ einen offenbar (nur für das Internet-WLan) funktionierenden Router und 2 Zettel mit dem WLan-Passwort. Auch das über einstündige Gespräch mit dem (ansonsten sehr bemühten) Herrn XXX, der offenbar Feierabend hatte, mussten wir ohne Ergebnis beenden.

Über Internet widerriefen wir sofort den neuen Vertrag mit kurzer Begründung nach Sachlage. Am nächsten Tag aber schon die kommentarlose Antwort: „Sie können Ihren Vertrag nicht widerrufen. … Ihren Vertrag haben Sie im Handel oder in einem unserer Shops abgeschlossen.“ Dazu noch Aufklärung über die Dauer 24 Monate und den Wunsch für „einen schönen Tag“.

 

Ich vermute (ohne es zu wissen), dass aktuell zwei Vodafone-Verträge kostenpflichtig laufen, von denen wir aber für unsere Telefonanlage nur den alten nützen können.  (Den neuen Router / neuen Vertrag  rühren wir nicht an und wollen ihn auch nicht nützen, bevor die Lage geklärt ist.)

 

2 Fragen:

  1. Ist es vielleicht das Geschäftsmodell von Vodafone, dass die Verkäufer in den VodafoneShops alles versprechen können (sollen) und ob die Umsetzung klappt, braucht sich erst herausstellen, wenn der Vodafone-Techniker die Basis eingerichtet hat (womit dann auch die Dienstleistung schon begonnen hat)? Falls das Versprechen dann nicht einzuhalten ist, wird das einfach in die Verantwortung des Kunden übergeben. Noch dazu mit dem Trick, dass im Shop abgeschlossene Verträge generell nicht mehr widerrufbar seien.

 

Dass ein solches Geschäftsmodell legal sein kann, kann ich mir nicht vorstellen. Bevor wir aber einen Anwalt einschalten, hier die

2. Frage: Hat jemand Erfahrung mit solchen Vorgängen? Gibt es schon Musterprozesse dazu?

 

Wir würden– wie geschrieben-  unseren Vertrag gerne einhalten, wenn Vodafone seine Versprechen einhält. Jetzt noch mehr, nachdem ohne unser Wollen Vodafone schon aufwändige Schaltkästen und Router verlegt hat.  

Das Versprechen beinhaltete das Weiterfunktionieren aller Leistungen, die auch mit dem alten Vertrag funktionierten. Die wichtigste Leistung dabei ist das unkomplizierte Funktionieren unserer 4 Festnetznummern. Wenn Vodafone dies auch für den neuen Vertrag gewährleisten und einrichten kann, wären wir trotz vielen Arbeitsstunden und Nervenverlust dazu befriedet.

Edit: @Gust

1.) Mitarbeitrnamen entfernt (Persönlichkeitsrecht)

2, Beitrag aus einem thread us dem Jahr 2014 abgetrennt

3.) Beitrag aus dem Board "Mobilfunk" zu "Kabel" verschoben.

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Nesquik
Royal-Techie
Royal-Techie

Ich vermute (ohne es zu wissen), dass aktuell zwei Vodafone-Verträge kostenpflichtig laufen, von denen wir aber für unsere Telefonanlage nur den alten nützen können.  (Den neuen Router / neuen Vertrag  rühren wir nicht an und wollen ihn auch nicht nützen, bevor die Lage geklärt ist.)

 

2 Fragen:

  1. Ist es vielleicht das Geschäftsmodell von Vodafone, dass die Verkäufer in den VodafoneShops alles versprechen können (sollen) und ob die Umsetzung klappt, braucht sich erst herausstellen, wenn der Vodafone-Techniker die Basis eingerichtet hat (womit dann auch die Dienstleistung schon begonnen hat)? Falls das Versprechen dann nicht einzuhalten ist, wird das einfach in die Verantwortung des Kunden übergeben. Noch dazu mit dem Trick, dass im Shop abgeschlossene Verträge generell nicht mehr widerrufbar seien.

 

Dass ein solches Geschäftsmodell legal sein kann, kann ich mir nicht vorstellen. Bevor wir aber einen Anwalt einschalten, hier die

2. Frage: Hat jemand Erfahrung mit solchen Vorgängen? Gibt es schon Musterprozesse dazu?

 

Wir würden– wie geschrieben-  unseren Vertrag gerne einhalten, wenn Vodafone seine Versprechen einhält. Jetzt noch mehr, nachdem ohne unser Wollen Vodafone schon aufwändige Schaltkästen und Router verlegt hat.  

Das Versprechen beinhaltete das Weiterfunktionieren aller Leistungen, die auch mit dem alten Vertrag funktionierten. Die wichtigste Leistung dabei ist das unkomplizierte Funktionieren unserer 4 Festnetznummern. Wenn Vodafone dies auch für den neuen Vertrag gewährleisten und einrichten kann, wären wir trotz vielen Arbeitsstunden und Nervenverlust dazu befriedet.

 


Hallo @Gust

 

etwas zu vermuten ohne Fakten zu wissen halte ich für etwas sehr schwierig. Ich habe natürlich Verständnis für deine Situation, es bedarf aber noch etwas mehr Klärung.

 

Gerne gehe ich direkt auf deine erste Frage ein: Es handelt sich nicht um einen "Trick", sondern gültiges Recht, dass im Shop abgeschlossene Verträge nicht wiederrufen werden können. Diies gilt für jegliche Art von verträgen. Da du ja eine Beratung bekommen hast und dich vom Produkt / Vertragsinhalt selbst überzeugt hast.

 

Was zwischen Den Zeilen passiert oder besprochen wurde, kann ich leider nicht nachvollziehen.

 

Im Endeffekt zählt das, was schriftlich im Vertrag festgehalten wird.

 

Gruß

 

Nesquik

We are here to help.
Gelöschter User
Nicht anwendbar

@Gust


  1. Noch dazu mit dem Trick, dass im Shop abgeschlossene Verträge generell nicht mehr widerrufbar seien.

 


 Nun, das ist kein Trick, sondern rechtlich absolut korrekt.

Ein gesetzliches Widerrufsrecht steht gemäß § 312g Abs. 1 BGB dem Verbraucher "außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen" zu .

Da hier keine Rechtsberatung erfolgen kann/darf, kann auch über einen eventuelle Vertragsanfechtung nichts gesagt werden. Außer vielleicht, dass es so gut wie keine Beweise für irgendwelche Aussagen gibt.

Zusätzlich zu den Ausführungen von @Gelöschter User sei natürlich gesagt:

Man hat im Shop immer die Möglichkeit, den kompletten Vertrag in allen Einzelheiten vor der Unterschrift zu lesen und zu kontrollieren - wenn man es sich später anders überlegt, ist das alleine das Problem von einem selbst. Allein das, was im Shop unterschrieben wurde, ist rechtlich bindend - sofern also kein Gesprächsprotokoll angelegt und separat dem Vertrag hinzugefügt wurde, gibt es im Nachhinein definitiv das Problem der Nachweisbarkeit der mündlichen Aussagen, zumal solche mündlichen Nebenabreden oftmals im schriftlichen Vertrag eh ausgeschlossen werden.

Kenne das Problem, etwas ähnliches habe ich auch in einen Vodafone Shop (Pasing Arcaden in München) erlebt. Mündlich wurde uns zugesichert, dass wir nur 1x kosten für die Smartcards hätten (2 Stück) haben wir und ansonsten nur 1 Abo für das Fernsehen zahlen müssen.

 

Naja, die 1x Zahlung für die Smartcards exisitert nicht dafür 2 Abos für die Sender nun... 

 

Versteht mich nicht Falsch, ich habe kein Problem Geld auszugeben fürs Fernsehen aber ich finde es Lachhaft das im Shop, eigentlich jede Frage mit Ja beantwortet wurde oder so das möglichst wenig Kosten entstehen und die Verträge in Echt dann anders aussehen...

 

 

Der Verkäufer (denn Berater kann ich so etwas nicht nennen), wusste das ich ein Telekom Entertain Kunde war und nur wechsel da ich muss, denn an meiner damaligen neuen Anschrift war kein VDSL mit Entertain möglich. Entsprechend habe ich in beisein meiner Lebensgefährtin mehrmals gefargt wie das Fernsehen über Kabel so funktioniert und habe explizit danach gefragt ob ich pro Fernseher nun dann die Abos benötige. Darauf hin hat der Verkäufer gesagt, "Nein, ich muss nur das Abo 1x abschließen und müsste mir dann zusätzlich eben dann 2 Smartcards bei Vodafone kaufen". Das stimmt aber nicht, die Karten kann man nicht kaufen und da Abo muss pro Smartcard abgeschlossen werden.

 

Dann auch wenn es zwar geltendes Recht ist, das man bei solchen vor Ort abgeschlossenen Verträgen nicht zurücktreten kann, so macht euer Mitbewerber mit den Magenta Farbenden T den Kunden genau das noch möglich aus Kulanz. Das spricht eigentlich schon Bände oder? Bei euch wird man dann für 2 Jahre festgenagelt da man aus den Vertrag nicht raus kommt, da er ja vor Ort abgeschlossen wurde und bei der Telekom bekommt man obwohl der Vertrag vor Ort abgeschlossen wurde. Noch extra einen Brief direkt mit wo man eben nochmal Widerrufen könnte oder er kommt dann ein paar Tage später mit der Post.

 

 

MfG

Manuel
(Ich kümmere mich um Internet-, Telefon- und Fernsehsachen, Sarah_SB ist aber der Vertragsinhaber)
DreiViertelFlo
Giga-Genie
Giga-Genie
Sarah_sb das ist quatsch das pro Smartcard ein Vertrag abgeschlossen werden muss. Ich habe auch 2 Smartcards und zahle nur ein Abo..

Die zweite Smartcard bekommt man kostenlos bei Vodafone bestellt. Nur einmal 30euro. Auf die muss Vodafone basic gebucht werden und die ist kostenlos..
reneromann
SuperUser
SuperUser
Na ja - die Aussage bezüglich der Kosten der SmartCards war weder völlig korrekt noch völlig falsch.
Fakt ist: Für das Basis-HD-Paket, also die Privaten in HD, bezahlst du nur einmal monatlich für die erste Karte, die 2./3. SmartCard werden dir gegen eine einmalige Versand- und Aktivierungspauschale gestellt und werden dann mit 0,00 Euro mtl. geführt.
Für die PayTV-Programme, also alle darüber hinausgehenden Pakete, hingegen wird die monatliche Abogebühr pro SmartCard fällig (jedoch sknd die Abogebühren der 2./3. Karte geringer als die der ersten Karte).

Wenn ihr also auf dem 2. TV ebenfalls die PayTV-Programme nutzen wollt, müsst ihr dafür extra zahlen (im Prinzip ähnlich wie die Zweitkarte bei Sky).
Wenn am 2. TV nur die Privaten in HD reichen, dann braucht man dafür (abgesehen von der einmaligen Gebühr) nichts extra zahlen.
reneromann
SuperUser
SuperUser
Und mal zurück zum Thema Internet:
Habt ihr einen Vertrag mit oder ohne Homebox-Option gebucht?
Die Homebox-Option wäre nämlich die Grundvoraussetzung, dass ihr 4 Rufnummern nutzen könnt. Dazu bekommt ihr dann natürlich die Fritzbox gestellt, an deren S0-Ausgang die Eumex angeschlossen werden kann.

Sollte die Homebox-Option NICHT gebucht sein, so müsstet ihr sie erst nachbuchen (Achtung: 29,99 Euro Gerätetauschpauschale plus 5 Euro mtl. Optionsgebühr) - andernfalls ist bei 3 Rufnummern und einer analogen Leitung am WLAN-Standardrouter Schluss.

Und überhaupt: Welche Geräte habt ihr denn bekommen?
Zwei Verträge würde stimmen, jedoch sollte davon einer für TV und einer für Internet&Phone sein.
Poste doch einfach mal, welche Geräte du bekommen hast und was auf deinen Auftragsbestätigungen steht (ohne Preise, anonymisiert).

@DreiViertelFlo@  schrieb:
Sarah_sb das ist quatsch das pro Smartcard ein Vertrag abgeschlossen werden muss. Ich habe auch 2 Smartcards und zahle nur ein Abo..

Die zweite Smartcard bekommt man kostenlos bei Vodafone bestellt. Nur einmal 30euro. Auf die muss Vodafone basic gebucht werden und die ist kostenlos..

Dann hast du vermutlich aber auch nur die 0815 Sender, ich habe aber Cable Premium HD (oder wie das auch heißt), entsprechend habe ich Pay TV Sender. Für diese darf ich pro Smartcard diese Cable Premium HD abschließen um die auf all meinen Geräten nutzen zu können.

 

Und genau da wurde mir im Shop damals zugesichert, ich müsste nur mir die Smartcards kaufen und brauche dann nicht dieses Abo 2,3,4 mal abschließen um es auf all meinen Smartcards nutzen zu können.

 

Ist nicht tragisch, das es nun doch so ist aber wenn ich extra genau nach dieser Sachen Frage und mir der Shop dann Falsche Auskünfte gibt, damit so sicher ein Vertrag zustände kommt, finde ich das nicht in Ordnung.

 

 


@reneromann@  schrieb:
Na ja - die Aussage bezüglich der Kosten der SmartCards war weder völlig korrekt noch völlig falsch.
Fakt ist: Für das Basis-HD-Paket, also die Privaten in HD, bezahlst du nur einmal monatlich für die erste Karte, die 2./3. SmartCard werden dir gegen eine einmalige Versand- und Aktivierungspauschale gestellt und werden dann mit 0,00 Euro mtl. geführt.
Für die PayTV-Programme, also alle darüber hinausgehenden Pakete, hingegen wird die monatliche Abogebühr pro SmartCard fällig (jedoch sknd die Abogebühren der 2./3. Karte geringer als die der ersten Karte).

Wenn ihr also auf dem 2. TV ebenfalls die PayTV-Programme nutzen wollt, müsst ihr dafür extra zahlen (im Prinzip ähnlich wie die Zweitkarte bei Sky).
Wenn am 2. TV nur die Privaten in HD reichen, dann braucht man dafür (abgesehen von der einmaligen Gebühr) nichts extra zahlen.

Ja, genau so ist es nun auch. Ist auch nicht tragisch eigentlich, nur wurde mir das im Shop anders gesagt. Denn da habe ich extra ihn gesagt, wie es bei meinen damaligen Anbeiter Telekom mit Entertain ist. Da langt 1x das Abo und ich kann es auf 2,3,4 Recivern nutzen und das gleichzeitig ohne das ich irgendeine Karte deswegen spazieren tragen muss.

 

Darauf hin gab es die Antwort, das man früher bei KD Zeiten noch Abos für jede Smartcard brauchte wenn man die PayTV Sender sehen will und nun nicht mehr. Da langt 1x das Cable Premium HD und kann es auf 2,3,4 Karten dann nutzen und das stimmt nicht. Wurde mir aber so versichert in Shop, aber wie gesagt ist nicht tragisch, nur ärgerlich das m Shop einen alles gesagt wird, hauptsache man Unterschreibt dann einen Vertrag und anschließend kommt man nicht mehr raus. Da hier das Fernabgesetzt nicht gilt und man nicht Widerrufen kann...

 

War mir definitv eine Lehre, so wird bei Vodafone alles nur noch Online abgewickelt, so kann ich wenn dann doch etwas nicht so ist wie es mir einer an der Hotline, Shop oder in Forum gesagt hat, einfach Widersprechen und fertig ist das Ganze. Hier seit noch mal kurz gesagt, andere Anbieter (Telekom) sind hier Kulanter, da kann man auch von seinen Widerrufsrecht gebrauch machen, wenn der Vertrag Vorot abgeschlossen wurde.

MfG

Manuel
(Ich kümmere mich um Internet-, Telefon- und Fernsehsachen, Sarah_SB ist aber der Vertragsinhaber)
Gelöschter User
Nicht anwendbar

@Sarah_SB und @DreiViertelFlo Bitte bringt hier keine zweite Problematik ,die nichts mit dem eigentlichem Thema zu tun hat, zur Diskussion ein. Das verwirrt doch nur.

Nebenbei bemerkt hat man auch bei der Telekom grundsätzlich kein Widerrufsrecht bei im Shop  geschlossenen Verträgen. Wenn, dann kann es sich nur um eine einzelfallbezogene Entscheidung handeln.