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Frage

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Antwort

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Lösung

Beträgt Kündigungsfrist tatsächlich 12 Monate???
Anonym71952
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer
Sommer 2018 kündigte ich, da ich im November 2018 meine Wohnung wechselte und in der neuen keinen Vertrag benötige. Laut Unitymedia soll ich aber bis Sommer 2019 ca. 40 Euro monatlich weiterzahlen. Ist es wirklich wahr, dass die Kündigungsfrist 12 Monate beträgt???
13 Antworten 13
CE38
Giga-Genie
Giga-Genie
Ein 24 Monats-Vertrag bleibt auch in der neuen Wohnung bestehen, sofern am neuen Wohnort eine Versorgung moeglich ist. Er kann mit 2 Monats-Frist vor Vertragsende gekündigt werden.

Sollte die Versorgung nicht moeglich sein, kann eine Sonderkuendigung erfolgen. In diesem Fall beträgt die Frist 3 Monate ab dem Datum auf der Umzugsbescheinigung .
Gelöschter User
Nicht anwendbar
Du mischst unterschiedliche Begriffe:
Du hast im Sommer 2017 einen Vertrag über 2 Jahre mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten.
Ein Blick auf eine deiner Rechnungen und du siehst, was Sache ist.

Wenn in der neuen Wohnung kein Kabel-Internet möglich ist, kannst du eine Sonderkündigung wegen Umzug in unversorgtes Gebiet machen. Hierzu gibt es hier und überall im Internet Tonnen von Informationen.
Anonym71952
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer
Wahrscheinlich kommt "Sonderkündigung" infrage, da ich als Untermieter keinen Einfluß auf den Vertrag habe. Das werde ich morgen klären. Vielen Dank für den Tipp, der hervorragend klingt!!!
Torsten
SuperUser
SuperUser
Wenn in dem Haus(halt) ein Kabelanschluss verfügbar ist, ist es für dich leider Essig mit der Sonderkündigung. Die greift ausschließlich in dem Fall, wenn KEIN Kabelanschluss verfügbar ist.
Anonym71952
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer
Hallo Torsten,

leider ist dies der Fall bei mir. Längeres Telefonat bei der Hotline ergab: Obwohl ich August 2018 kündigte, muß ich bis August 2019 monatlich etwa 40 Euro zahlen – für Leistungen, die ich seit Dezember 2018 gar nicht mehr nutze. Sehr ärgerlich und – in meinen Augen – verbraucherunfreundlich!

CE38
Giga-Genie
Giga-Genie
Dotty:
Hallo Torsten,

leider ist dies der Fall bei mir. Längeres Telefonat bei der Hotline ergab: Obwohl ich August 2018 kündigte, muß ich bis August 2019 monatlich etwa 40 Euro zahlen – für Leistungen, die ich seit Dezember 2018 gar nicht mehr nutze. Sehr ärgerlich und – in meinen Augen – verbraucherunfreundlich!


Die Leistung kannst du ja nutzen - den Router in deinem Zimmer anschließen. Ggf. eine MultiMedia Dose in deinem Zimmer installieren lassen.

Oder hast du den Router schon an Unitymedia gesandt ?

Verbraucherunfreundlich finde ich es in diesem Fall nicht. Du bist einen 24 Monate-Vertrag ggf. mit Neukundenverguenstigungen , Praemien und Gutscheinen eingegangen. Der Vertrag kann auch am neuen Wohnort von Unitymedia erfüllt werden. Alles im gruenen Bereich. Wo liegt jetzt die Unfreundlichkeit ?

Torsten
SuperUser
SuperUser
Wenn dort schon ein Telefon-/Internetvertrag über UM besteht, kannst du auch ganz einfach die Verträge zusammenlegen lassen, dann streicht UM den günstigeren Vertrag. Dazu müssen dem Kundenservice allerdings die Kundendaten des bereits vor Ort bestehenden Vertrages übermittelt werden.
Anonym71952
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer
1.

Ich finde die Vertragsbedingungen „verbraucherunfreundlich“, denn die Kündigungsfrist ist 6- bis 8-mal länger als z.B. Kündigungsfristen von Wohnungen. Anfangs eine Vertragslaufzeit von 12 Monaten (NICHT 24 Monate) ist völlig OK, doch danach sollte man meiner Meinung nach innerhalb von 3 Monaten (wie bei Wohnungen) kündigen können.


2.

Ein Zusammenlegen der Verträge geht nur, wenn die Person, zu der man zieht, ebenfalls Unitymedia-Kunde ist, was in meinem Fall nicht so ist.


3.

Mag sein, dass ich die Unitymedia nutzen KÖNNTE (wenn ich den Router nicht im November zurückgeschickt hätte), doch warum sollte ich das machen, wenn ich den gewünschten Internetzugang bereits durch meine Partnerin habe???


4.

Ich habe bei Unitymedia um Kulanz gebeten, da sie so sehr wert auf ihre Kundenfreundlichkeit legen. Mal sehen, wie sie reagieren werden.

Torsten
SuperUser
SuperUser
1. Ja und? Dann schließ halt nur Jahresverträge ab, die muss jeder Provider anbieten. Allerdings sind die meist preislich und leistungsmäßig extrem unattraktiv. Und die Kündigungsfrist ist sogar KÜRZER als für Wohnungen, denn bei UM beträgt die Kündigungsfrist 2 Monate zum vereinbarten Laufzeitende. Bei Wohnungen gilt generell eine Frist von 3 Monaten - außer du hast einen Mietvertrag mit Laufzeit abgeschlossen, dann darfst du die Bude auch weiterzahlen, wenn du umziehst.

2. Tja, da hast du dann Pech gehabt.

3. Wenn du den Router zurückgeschickt hast, ohne dazu aufgefordert zu werden, ist das doch dein Problem! Lass dir vom Kundenservice einfach einen neuen zuschicken, kostet dich allerdings Geld.

4. Da werden die gar nicht reagieren, wieso auch? Du hast einen Vertrag mit Mindestvertragslaufzeit abgeschlossen, bist umgezogen und kannst am neuen Wohnort weiterhin versorgt werden.