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Antwort
Lösung
am 07.03.2019 22:41
am 07.03.2019 22:50
am 07.03.2019 22:54
am 07.03.2019 23:02
am 08.03.2019 16:57
am 08.03.2019 17:10
leider ist dies der Fall bei mir. Längeres Telefonat bei der Hotline ergab: Obwohl ich August 2018 kündigte, muß ich bis August 2019 monatlich etwa 40 Euro zahlen – für Leistungen, die ich seit Dezember 2018 gar nicht mehr nutze. Sehr ärgerlich und – in meinen Augen – verbraucherunfreundlich!
am 08.03.2019 17:20
Hallo Torsten,leider ist dies der Fall bei mir. Längeres Telefonat bei der Hotline ergab: Obwohl ich August 2018 kündigte, muß ich bis August 2019 monatlich etwa 40 Euro zahlen – für Leistungen, die ich seit Dezember 2018 gar nicht mehr nutze. Sehr ärgerlich und – in meinen Augen – verbraucherunfreundlich!
am 08.03.2019 17:42
am 08.03.2019 19:57
Ich finde die Vertragsbedingungen „verbraucherunfreundlich“, denn die Kündigungsfrist ist 6- bis 8-mal länger als z.B. Kündigungsfristen von Wohnungen. Anfangs eine Vertragslaufzeit von 12 Monaten (NICHT 24 Monate) ist völlig OK, doch danach sollte man meiner Meinung nach innerhalb von 3 Monaten (wie bei Wohnungen) kündigen können.
2.
Ein Zusammenlegen der Verträge geht nur, wenn die Person, zu der man zieht, ebenfalls Unitymedia-Kunde ist, was in meinem Fall nicht so ist.
3.
Mag sein, dass ich die Unitymedia nutzen KÖNNTE (wenn ich den Router nicht im November zurückgeschickt hätte), doch warum sollte ich das machen, wenn ich den gewünschten Internetzugang bereits durch meine Partnerin habe???
4.
Ich habe bei Unitymedia um Kulanz gebeten, da sie so sehr wert auf ihre Kundenfreundlichkeit legen. Mal sehen, wie sie reagieren werden.
am 08.03.2019 20:03