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Lösung
am 06.08.2019 10:53
Hallo,
da wir räumlich sehr weit weg wohnen, kann ich jetzt erst reagieren....
zum Thema:
Vor ca. 4 Wochen bekam meine Schwiegermutter Besuch von Hr. L. aus L., lt. Visitenkarte autorisierter Vertriebspartner. Da es tatsächlich etwas zu Besprechen gab, lies ihn meine Schwiegermutter in die Wohnung und besprach mit ihm einen Vertragsnehmerwechsel von ihrem verstorbenen Mann auf Sie.
Heraus kam ein neuer Vertrag (Vodafone Basic TV Cable, CI+ Modul zur Miete, Vodafone TV Connect Pro und Vodafone HD Premium Cable) zu einem Preis von 26,33€/Monat. Der alte Vertrag (Vodafone TV Connect Pro (Jahreszahlung) und Kabel Digital (Jahreszahlung)) kostet rechnerisch lediglich 12,10€/Monat. Desweiteren wurde mündlich vereinbart, dass sich der Herr um die Kündigung des Altvertrages kümmert.
Was können wir ketzt noch tun, um 1. den Altvertrag auf meine Schwiegermutter umzuschreiben und 2. den Neuvertrag zu stornieren? Die Mehrbelastung durch den Neuvertrag kann sie sich nicht leisten.
Danke Uwe
Gelöst! Gehe zu Lösung.
06.08.2019 12:18 - bearbeitet 06.08.2019 17:01
Hallo @Uwe_27,
generell: bei sogenannten Haustürgeschäften hat man als Kunde ein 14-tägiges Rücktrittsrecht. Jetzt ist der Kontakt ja schon 4 Wochen her, aber eventuell könnt ihr ja darum bitten, den Vertrag noch einmal zu prüfen. Im Zuge dessen könnt ihr direkt nach der korrekten Vorgehensweise fragen, was die Übernahme des alten Vertrags angeht.
Ich nehme an, dass deiner Schwiegermutter Unterlagen vorliegen die eine Widerrufsbelehrung enthalten? Falls nicht, was ich kaum zu hoffen wage, dann hat die Widerrufsfrist noch nicht begonnen, bzw. beginnt ab Zustellung der Widerrufsbelehrung.
Sollte der neue Vertrag jetzt rechtsverbindlich sein und nicht storniert werden, dann müsste geklärt werden, ob zumindest die Übernahme der Rufnummer vom alten Vertrag auf den neuen möglich ist. Der alte Vertrag kann auf Grund dessen, dass der Schwiegervater verstorben ist außerordentlich gekündigt werden, soweit ich weiß.
p.s. was auf Visitenkarten steht glaube ich zunächst erst mal gar nicht. Die kann sich theoretisch jeder drucken. Schlimm genug, dass es Menschen gibt, die ältere Leute für ein paar Euro Provision so über den Leisten ziehen.
06.08.2019 12:18 - bearbeitet 06.08.2019 17:01
Hallo @Uwe_27,
generell: bei sogenannten Haustürgeschäften hat man als Kunde ein 14-tägiges Rücktrittsrecht. Jetzt ist der Kontakt ja schon 4 Wochen her, aber eventuell könnt ihr ja darum bitten, den Vertrag noch einmal zu prüfen. Im Zuge dessen könnt ihr direkt nach der korrekten Vorgehensweise fragen, was die Übernahme des alten Vertrags angeht.
Ich nehme an, dass deiner Schwiegermutter Unterlagen vorliegen die eine Widerrufsbelehrung enthalten? Falls nicht, was ich kaum zu hoffen wage, dann hat die Widerrufsfrist noch nicht begonnen, bzw. beginnt ab Zustellung der Widerrufsbelehrung.
Sollte der neue Vertrag jetzt rechtsverbindlich sein und nicht storniert werden, dann müsste geklärt werden, ob zumindest die Übernahme der Rufnummer vom alten Vertrag auf den neuen möglich ist. Der alte Vertrag kann auf Grund dessen, dass der Schwiegervater verstorben ist außerordentlich gekündigt werden, soweit ich weiß.
p.s. was auf Visitenkarten steht glaube ich zunächst erst mal gar nicht. Die kann sich theoretisch jeder drucken. Schlimm genug, dass es Menschen gibt, die ältere Leute für ein paar Euro Provision so über den Leisten ziehen.