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Antwort
Lösung
am 09.07.2018 22:20 - zuletzt bearbeitet am 10.07.2018 15:29 von Grit
Bei wechsel des Anbieters zu Vodafone Internet und Festnetz kann man ja von der Gutschrift der Basiskosten für maximal 12 Monate profitieren. Beim Onlinebestelformular kann man bei der Angabe des spätestens Kündigungszeitpunkt (für den akutellen Anbieter) aber nur 6 Monate in die Zukunft eingeben.
Wie passt das zusammen?
Edit: Von Feedback zu Vertrag verschoben.
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am 10.07.2018 14:19
Hallo IchMitch,
der endgültige Zeitrahmen, wird durch die Rufnummernübertragung ermittelt. Du beantragst die Mitnahme der Rufnummer und Dein alter Anbieter gibt uns den Schalttermin. Dieser wird dann zur Berechnung des Restlaufzeitprogramms heran gezogen.
Viele Grüße
Grit
am 10.07.2018 12:24
am 10.07.2018 13:17
Es geht um Kabel.
am 10.07.2018 14:19
Hallo IchMitch,
der endgültige Zeitrahmen, wird durch die Rufnummernübertragung ermittelt. Du beantragst die Mitnahme der Rufnummer und Dein alter Anbieter gibt uns den Schalttermin. Dieser wird dann zur Berechnung des Restlaufzeitprogramms heran gezogen.
Viele Grüße
Grit