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Lösung
am 25.11.2020 18:50
Hallo liebes Forum,
mein Internet wurde anscheinend gedrosselt. Ich habe mir die offenen Forderungen angeguckt und nun stellen sich mir einige Fragen: Ich habe am 1.11. die Forderung aus den Vormonat beglichen. Am 3.11. erhielt ich allerdings noch eine Mahnpauschale aus welchen Gründen auch immer. Nun kam die Rechnung für diesen Monat dazu und das macht insgesamt einen ungefähren Saldo von 39Aus welchem rechtlichen Grund drosselt Vodafone das Internet, wenn die Grenze bei 75 Euro liegen soll? Ich habe morgen einen wichtigen beruflichen Termin aus dem Home-Office und da ich mir ziemlich sicher bin, dass die Drosselung nicht rechtens sein kann, melde ich mich hier in der Hoffnung eine schnelle Klärung zu erzielen. Ansonsten wäre es ein Grund die sofortige Kündigung einzureichen.
Liebe Grüße
Gelöst! Gehe zu Lösung.
26.11.2020 00:57 - bearbeitet 26.11.2020 00:58
Die Mahnpauschale dürfte aufgrund der zu spät erfolgten Zahlung ergangen sein. Denn am 1.11. konntest du keine Forderung beglichen - weil der 1.11. ein Sonntag war. Wenn überhaupt ging deine Überweisung damit frühestens am 2.11. raus und ist damit frühestens am 3.11. -nach einem Bankarbeitstag- bei Vodafone wertgestellt worden - was dann auch erklärt, warum das Buchungssystem am 3.11. -höchstwahrscheinlich vor der Verbuchung der Zahlung auf dem VF-Konto- bereits die Mahngebühr eingestellt hat.
Davon abgesehen: Auf deinen Rechnungen steht, dass die Zahlung unverzüglich nach Rechnungseingang zu erfolgen hat. Du kannst nicht einfach selbstständig die Zahlung erst am Ersten des Folgemontags tätigen. Solltest du dies selbstständig egmacht haben, dann ist dies auch die Ursache für dein Problem - und es wird sich immer und immer wiederholen - denn die Zahlung ist halt nicht am Ersten des Monats fällig, sondern unverzüglich nach Rechnungsstellung - was auch mitten im Monat sein kann.
Und was die 75 € anbetrifft:
Die 75 €-Regelung gilt im TKG nur für TELEFONdienste, nicht aber für INTERNETdienste. Solange du also noch ausgehend telefonieren kannst, ist den Regelungen des TKG Rechnung getragen. Weiterhin ist eine Drosselung der Internetgeschwindigkeit auch keine Sperrung - das du mit einem gedrosselten Anschluss ggfs. nicht mehr (richtig) arbeiten kannst, ist dabei aber nicht das Problem des Anbieters - immerhin bist du es, der den Umstand aufgrund einer überfälligen Zahlung selbst verursacht hat.
Ach und noch was: Eine Kündigung aus wichtigem Grund bei ausstehenden Zahlungen einzureichen, ist so ziemlich die dümmste Idee, die man haben kann. Denn das hier der Grund fehlt respektive du sogar selbst den Grund darstellst, sollte dir selbst einleuchten.
25.11.2020 19:15 - bearbeitet 25.11.2020 19:16
Wenn du so schnelle Hilfe benötigst, ist das Forum hier der falsche Weg. Bis sich ein Mod meldet, kann es schon einige Tage dauern.
Gruß Kurt
26.11.2020 00:57 - bearbeitet 26.11.2020 00:58
Die Mahnpauschale dürfte aufgrund der zu spät erfolgten Zahlung ergangen sein. Denn am 1.11. konntest du keine Forderung beglichen - weil der 1.11. ein Sonntag war. Wenn überhaupt ging deine Überweisung damit frühestens am 2.11. raus und ist damit frühestens am 3.11. -nach einem Bankarbeitstag- bei Vodafone wertgestellt worden - was dann auch erklärt, warum das Buchungssystem am 3.11. -höchstwahrscheinlich vor der Verbuchung der Zahlung auf dem VF-Konto- bereits die Mahngebühr eingestellt hat.
Davon abgesehen: Auf deinen Rechnungen steht, dass die Zahlung unverzüglich nach Rechnungseingang zu erfolgen hat. Du kannst nicht einfach selbstständig die Zahlung erst am Ersten des Folgemontags tätigen. Solltest du dies selbstständig egmacht haben, dann ist dies auch die Ursache für dein Problem - und es wird sich immer und immer wiederholen - denn die Zahlung ist halt nicht am Ersten des Monats fällig, sondern unverzüglich nach Rechnungsstellung - was auch mitten im Monat sein kann.
Und was die 75 € anbetrifft:
Die 75 €-Regelung gilt im TKG nur für TELEFONdienste, nicht aber für INTERNETdienste. Solange du also noch ausgehend telefonieren kannst, ist den Regelungen des TKG Rechnung getragen. Weiterhin ist eine Drosselung der Internetgeschwindigkeit auch keine Sperrung - das du mit einem gedrosselten Anschluss ggfs. nicht mehr (richtig) arbeiten kannst, ist dabei aber nicht das Problem des Anbieters - immerhin bist du es, der den Umstand aufgrund einer überfälligen Zahlung selbst verursacht hat.
Ach und noch was: Eine Kündigung aus wichtigem Grund bei ausstehenden Zahlungen einzureichen, ist so ziemlich die dümmste Idee, die man haben kann. Denn das hier der Grund fehlt respektive du sogar selbst den Grund darstellst, sollte dir selbst einleuchten.