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am 27.12.2018 13:34
Hallo,
ich bin zum 01.12.2018 mit meinem Partner in eine neue Wohnung gezogen, in der Vodafone-Kabel-Produkte nicht unterstützt werden. Da mein Vertrag am neuen Standort nicht verfügbar ist und mein Partner einen unterstützten Anschluss hat, möchte ich gerne von meinem außerordentlichen Kündigungsrecht gebrach machen. Dies wird auch in dem Beitrag https://forum.vodafone.de/t5/Internet-Telefon-TV-%C3%BCber-Kabel/Au%C3%9Ferordentliche-K%C3%BCndigun... beschrieben.
Ich habe meine Kündigung mit dem Mietvertrag und der Bestätigung vom Vermieter Ende Oktober an Vodafone gesendet. Diesw wurde jedoch nicht akzeptiert und auf die reguläre Kündigungsfrist bestanden. Die Hotline hat mich dann irgendwann ans Beschwerdemanagement verwiesen. Also habe ich Ende November noch eine Kündigung mit den entsprechenden Nachweisen per Einschreiben ans Beschwerdemanagement gesendet. Die Zustellung war am 3.12.18. Bisher ist keine Reaktion erfolgt und an der Hotline bekomme ich keine Auskunft...
An wen muss ich mich wenden?
Viele Grüße
Sarah
am 27.12.2018 13:42
Nur mal interessehalber, @Nixe99: Wann ist denn der normale Kündigungszeitpunkt, der bestätigt wurde? Liegt der zufälligerweise in dem Zeitfenster bis Februar/März 2019?
Ein Klick auf "Danke" tut nicht weh - ich sage schon mal "Dankeschee!" ![]()
Achtung, es folgt eine Signatur: Wenn überhaupt, dann jammern wir auf einem extrem hohen Niveau.
am 27.12.2018 13:43
Eine Sache: Ein Mietvertrag reicht als Nachweis nicht aus - es muss schon die "offizielle" Ummeldebescheinigung sein.
Sobald du aber einmal an das Beschwerdemanagement gegangen bist, sind hier auch die Mods bei raus - da das Beschwerdemanagement allen anderen Supportkanälen übergeordnet ist. Du wirst also wohl oder übel auf die (schriftliche) Antwort vom Beschwerdemanagement abwarten müssen - und zu den Vorgängen dort kann dir weder die Hotline noch ein Mod hier zusätzliche Informationen geben.
27.12.2018 13:48 - bearbeitet 27.12.2018 13:54
Hallo @Nixe99, gab es denn auch eine Begründung, warum der Kündigung wegen Nichtverfügbarkeit nicht entsprochen wurde? Es kann schon sein, dass zunächst mal eine ordentliche Kündigung vorgemerkt wird und bei Vorlage der Meldebescheinigung in die Sonderkündigung nach TKG umgewandelt wird. Hast du in der Zwischenzeit die Meldebestätigung nachgereicht?
Nachdem es ja noch nicht eilt, bis 28.02.2019 musst du ja noch weiterzahlen, kannst du dem Beschwerdemanagement noch etwas Zeit lassen, evtl. sieht auch mal ein Moderator nach, ob im Kundenkonto etwas vermerkt ist.
Hast du Nachweise über den Zugang der Kündigung bei VF? Denn eine Kündigung wird bei Zugang wirksam, muss also nicht bestätigt werden. Allerdings empfhielt es sich nur dann, die Zahlung nach Ablauf der Kündigungsfrist einzustellen, wenn man die Rechtmäßigkeit der Kündigung auch nachweisen kann.
@reneromannHier https://kabel.vodafone.de/hilfe_und_service/faq/article/question/welchen-nachweis-kann-ich-beim-umzu... steht "Dann schicken Sie uns bitte eine Kopie Ihrer Meldebestätigung vom Einwohnermeldeamt oder Ihres neuen Mietvertrags. Und das am besten so früh wie möglich. "
am 27.12.2018 17:03
Hallo Der Ritter,
als Kündigungstermin wurde mir der 31.05.2019 bestätigt. Dies entspricht dem regulären Kündigungstermin. Das sind drei Monate mehr als erwartet.
Neben dem Geld möchte ich natürlich auch nicht, dass der Nachmieter ab 01.01.2019 über meinen Vertrag Surft & Telefoniert. Aber auch dazu wollte oder kann mir keiner Auskunft geben.
Die Meldebescheinigung hat bisher noch keiner nachgefragt, habe ich heute aber hingeschickt. (In dem Community-Beitrag stand nichts von Meldebestätigung, sondern nur Mietvertrag).
Viele Grüße!
am 27.12.2018 17:16
@Nixe99 Nochmal:
Irgendwie muss da etwas schief gelaufen sein, denn im Grunde gibt es keine Probleme mit der Kündigung, wenn am neuen Wohnort der bisherige Vertrag nicht angeboten wird.
am 27.12.2018 17:34
@Díaz_de_Vivar: Das hier auszudiskutieren wird nicht mehr viel bringen, denn die Aussage von @reneromann ist durchaus zutreffend:
@reneromann schrieb:
Sobald du aber einmal an das Beschwerdemanagement gegangen bist, sind hier auch die Mods bei raus - da das Beschwerdemanagement allen anderen Supportkanälen übergeordnet ist.
Ich vermute zwar auch, daß hier bei der Schilderung ein paar Details vergessen/weggelassen wurden, aber das ist nur Bauchgefühl. Denn wenn die rechtlichen Voraussetzungen für eine vorzeitige Beendigung wirklich erfüllt wären, dann wäre das hier nicht so ein Hin und Her.
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am 27.12.2018 18:03
am 27.12.2018 18:15
@Der Ritter Schon klar, dass die Mods dem Beschwerdemanagement nicht in die Quere kommen und die Bearbeitung übernehmen. Aber es gibt genügend Beispiele, wo ein Mod Auskünfte gab, wie z.B.".. das Beschwerdemanagement hat am ... geantwortet. Hast du diesen Brief nicht bekommen?"
@DreiViertelFlo Der von dir beschriebene Weg ist zwar meistens der einfachste, aber nicht zwingend vorgeschrieben. Kündigen nach dem Einzug ist nicht ratsam, da dann die Kündigungsfrist erst mit Eingang der Kündigung bei VF zu laufen beginnt und nicht bereits am Einzugstag. Also immer vorher kündigen - was aber nicht nötig ist, wenn VF selbst feststellt, dass eine Versorgung nicht möglich ist. Dann beendet nämlich VF von sich aus den Vertrag oder macht ein Angebot zum Wechsel auf DSL (falls möglich), dann spart man sich die drei Monate.
27.12.2018 22:09 - bearbeitet 27.12.2018 22:10
Zumindest eine positive Meldung kann ich dir machen:
Wenn du den Kabelrouter mitgenommen hast, kann der Nachmieter NICHT über deine Leitung surfen (denn beim Kabel-Internet hängt der Zugang an der Modem-MAC-Adresse des Routers und nicht an der "Kabeldose").
Nimmst du also den Router mit, kann der Nachmieter an der selben Dose deine Leitung NICHT nutzen und muss einen eigenen Vertrag abschließen, um aus der Dose dann Internet (über seinen Router) nutzen zu können.