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Antwort
Lösung
am 27.11.2020 15:58
Hallo, wir haben seit einigen Jahren einen Internet-Anschluss für eine Geschäftsstelle. In einem Projekt haben wir andere GS auch mit einem Internet-Anschluss versorgt, dabei auch die erstgenannte GS. Somit haben wir an einer Lokation 2 Internet-Anschlüsse. Den zweiten haben wir bereits gekündigt, das wird aber erst in einigen Monaten wirksam. Ist es möglich, den Anschluss vorzeitig außerordentlich wegen Doppelvermarktung zu kündigen? Der Router ist bereits zurückgesandt worden.
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am 28.11.2020 00:32
@meineVVB schrieb:
Ist es möglich, den Anschluss vorzeitig außerordentlich wegen Doppelvermarktung zu kündigen? Der Router ist bereits zurückgesandt worden.
Nein, weil eine Doppelvermarktung kein außerordentlicher Kündigungsgrund ist.
Ihr habt zwei Verträge geschlossen, also habt ihr auch beide Verträge zu erfüllen, egal ob ihr davon nur einen nutzt oder nicht.
am 27.11.2020 16:12
Mehrere parallele Internetanschluesse sind ja nicht unüblich (Arbeitsgruppen, Backup-Strategie etc.). Die Argumentation der "Doppelvermarktung" ist nicht nachvollziehbar. Du kannst ja auch mehrere Mobilfunkanschluesse haben.
Nutzt man einen weiteren Internetanschluss im Rahmen einer Backup Strategie, ist es natürlich sinnvoll, hier unterschiedliche Technologien zu nutzen (Cable, DSL, Fiber)
am 28.11.2020 00:32
@meineVVB schrieb:
Ist es möglich, den Anschluss vorzeitig außerordentlich wegen Doppelvermarktung zu kündigen? Der Router ist bereits zurückgesandt worden.
Nein, weil eine Doppelvermarktung kein außerordentlicher Kündigungsgrund ist.
Ihr habt zwei Verträge geschlossen, also habt ihr auch beide Verträge zu erfüllen, egal ob ihr davon nur einen nutzt oder nicht.