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Außerordentliche Kündigung für vermietete Wohnung bei Auszug Mieter
Nicht anwendbar
Ich habe als Vermieter für meine vermietete Wohnung einen Vertrag mit Unitymedia. Der Vertrag bezieht sich also auf eine Wohnung, die ich nicht selbst nutze. Nun zieht der Mieter aus, und ich werde die Wohnung verkaufen. Kann ich den Vertrag außerordentlich kündigen, wenn sie den Besitzer wechselt?
1 Antwort 1
Nicht anwendbar
Hallo,

ich glaube nicht das man dies als außerordentliche Kündigung bezeichnen kann. Als erstes muss der Vermieter seinen UM Vertrag kündigen. Wenn du als einziger Eigentümer " Einzelnutzervertrag" hast, dann kannst du laut Vertrag normal kündigen. Sollte aber eine WEG existieren, dann hat sich das für dich erübrigt und du musst nichts tun. Weil der der UM TV Anschluss über das Hausgeld abgerechnet wird. So ist es zumindest bei mir so.