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am 10.08.2018 13:56
Hallo Community,
Ich habe Anfang August 2017 einen Vertrag für Internet (200k), Telefon und Fernsehen über Kabel für meine neue Wohnung abgeschlossen.
Nun bin ich aber wieder zurück ins Elternhaus gezogen.
Meine Eltern sind aber Kunden bei der Telekom. Da ich diesen Vertrag mit nutze und auch Vodafon leider nicht 200 Mbits in meinem Dorf anbieten, würde ich gerne den Vertrag außerordentlich kündigen.
Nun ist aber die Fraga, was ich bei der Kündigung mit angeben muss. Einen Mietvertrag bei meinen Eltern habe ich folglich nicht. Nur die Meldebescheinigung von der Marktgemeinde. Wird hier dann auch eine Bestätigung meiner Eltern von Seiten Telekom benötigt?
Auf was muss ich hier noch achten? (Die Kündigungsfrist von 3 Monaten ist mir bereits bekannt.)
Ich hoffe mir kann jemand weiter helfen. Vielen Dank schon mal im Voraus.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 10.08.2018 14:00
Wenn du Vodafone Kabel nutzt, ist der vorhandene Telekom-Anschluss unrelevant.
Viel relevanter ist die Tatsache, dass am neuen Wohnort dein bisheriger Kabel Vertrag nicht verfügbar ist. Damit muss du auch nicht die Mindestvertragslaufzeit erfüllen. Schreibe eine Kündigung gemäß TKG §46, weise auf die Nichtverfügbarkeit am neuen Wohnort hin und lege eine Kopie, deiner Meldebescheinigung bei. Das sollte ausreichen.
am 10.08.2018 14:00
Wenn du Vodafone Kabel nutzt, ist der vorhandene Telekom-Anschluss unrelevant.
Viel relevanter ist die Tatsache, dass am neuen Wohnort dein bisheriger Kabel Vertrag nicht verfügbar ist. Damit muss du auch nicht die Mindestvertragslaufzeit erfüllen. Schreibe eine Kündigung gemäß TKG §46, weise auf die Nichtverfügbarkeit am neuen Wohnort hin und lege eine Kopie, deiner Meldebescheinigung bei. Das sollte ausreichen.
am 10.08.2018 18:20
Hallo bastian123f,
die Ummeldung ist als Nachweis völlig ausreichend. Der Vertrag kann nur mit der Frist von 3 Monaten beendet werden, wenn die Verfügbarkeit tatsächlich nicht gegeben ist. Ein Anschluss von einem anderen Anbieter spielt in dem Fall keine Rolle.
Grüße
Thomas