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Antwort
Lösung
am 11.05.2018 20:39
Sehr geehrte Damen und Herren,
folgendes Schreiben habe ich Ihnen über Ihr Onlineformular zukommen lassen:
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Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit fechte ich den Vertrag mit der Nr. (per PM) nach § 123 BGB wegen arglistiger Täuschung an.
Sachverhalt
Am 12./13.03.2018 telefonierte ich mit einem Mitarbeiter von Vodafone bezüglich einer möglichen Verlängerung/Änderung meines Internet- bzw. Telefonanschlusses. Dabei unterbreitete mir Ihr Mitarbeiter ein Kombi-Angebot für 19,99 Euro, bei dem Internet, Telefon und für 1 Jahr HD-Fernsehen kostenlos dabei wäre. Auf meinen Einwand hin, daß ich kein Fernsehen nutze/brauche und ob man dieses nicht weglassen könnte, meinte Ihr Mitarbeiter, daß dies nicht möglich sei, da es sich um ein Kombi-Angebot handle, das nicht modifizierbar sei. Im weiteren Gespräch wurde mir zugesagt, daß mein neuer Vertrag entweder per Briefpost oder per E-Mail zugeschickt werden würde. Meinen neuen Vertrag für Internet und Telefon erhielt ich dann am 15.03.2018 per Briefpost. Da ich aufgrund fehlenden Fernsehers den TV-Receiver nicht nutze, ließ ich dieses Paket ungeöffnet, nichtsahnend, daß sich darin Vertragsunterlagen nebst Widerrufsbelehrung befinden, zumal Ihr Mitarbeiter mir ja die Zusendung der Vertragsunterlagen per Briefpost bzw. E-Mail zugesagt hatte und ich die erwarteten für Telefon und Internet ja bereits erhalten hatte. Erst durch die geteilte Abbuchung bzw. zwei Rechnungen und eine telefonische Nachfrage meinerseits wurde ich auf den zweiten Vertrag aufmerksam gemacht. Zu diesem Zeitpunkt war die Widerrufsfrist leider bereits abgelaufen.
Da ich zu keinem Zeitpunkt einen eigenen Vertrag über ein TV-Produkt mit Vodafone abgeschlossen habe und ich explizit auch darauf hinwies, daß ich das nicht wünsche,
fechte ich hiermit den Vertrag mit der Nr. (per PM) nach § 123 BGB wegen arglistiger Täuschung an. Diesen Auftrag habe ich so nicht erteilt. Hilfsweise fechte ich den Vertrag nach § 119 BGB an.
Sollten Sie auf Erfüllung des Vertrags durch mich bestehen, bitte ich Sie, mir meine schriftliche bzw. aufgezeichnete mündliche Auftragserteilung zuzusenden (die es so natürlich nicht geben kann).
Des weiteren sähe ich mich dann gezwungen, Strafanzeige und Strafantrag gegen Ihren Mitarbeiter wegen Betrugs nach § 263 StGB bei der Polizei zu erstatten und einen Anwalt einzuschalten. Weiters müßte ich die Abbuchungen für diesen „Vertrag“ bei meiner Bank zurückgeben lassen, da kein rechtsgültiger Vertrag zustandegekommen ist.
Hilfsweise kündige ich hiermit den Vertrag mit der Nr. (per PM) mit sofortiger Wirkung zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Wie Sie natürlich überprüfen können, wurde die zugesandte Smartcard bis heute nicht aktiviert. Bei Stornierung des Auftrags werde ich den Receiver nebst Smartcard natürlich unverzüglich zurückschicken.
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Als "Antwort" erhielt ich folgenden Text von Ihnen:
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Lieber Herr xxx,leider können Sie keinen Gesprächsmitschnitt von uns bekommen. Wir nehmen Gespräche nur für Schulungszwecke auf. Wir speichern sie anonymisiert und können sie deshalb nachher nicht mehr zuordnen.Sie erhalten in den nächsten Tagen Ihre Auftragsbestätigung erneut per Post.Ihr Widerruf ist leider nicht wirksam. Die vorgesehene Frist von 14 Tagen ist schon abgelaufen. Der Vertrag besteht daher weiter zu den vereinbarten Bedingungen. Er hat eine Laufzeit von 12 Monaten, bei einer Kündigungsfrist von 6 Wochen und ist erstmals zum 14. März 2019 kündbar.
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Meine Antwort an Sie:
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Eine Antwort habe ich von Ihnen leider trotz Lesebestätigung bis heute nicht erhalten.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 14.05.2018 21:21
Hallo Oliver,
ich muss Dir leider mitteilen, dass wir hier weder das Beschwerdemanagment, noch die Rechtsabteilung sind. Mit Deiner Fristsetzung und Rechtsandrohungen bist Du also bei uns nicht richtig. Da die Widerrufsfrist abgelaufen ist, Du xxx und arglistige Täuschung als Beendigungsgrund des Vertrages angibst, musst Du Dich an die Beschwerdeabteilung (Vodafone Kabel Deutschland, Kundenservice-Beschwerdemanagment, 99116 Erfurt) wenden. Wir können derartige Entscheidungen hier nicht treffen.
Viele Grüße
Grit
11.05.2018 22:16 - bearbeitet 11.05.2018 22:19
Hallo @Oliver-PCWelt,
der erste Prüfungsschritt ist doch die Frage, ob überhaupt ein Vertrag zustande kam. Ich meine, bezüglich TV eben nicht. Dann gäbe es aber auch nichts zum anfechten.
P.S. Der Betreff weist ja auf dieses Problem hin. Wie soll ein nicht abgeschlossener Vertrag angefochten werden?
am 12.05.2018 08:16
13.05.2018 11:27 - bearbeitet 13.05.2018 11:34
Du hast also ein Paket bekommen, die darin liegende Auftragsbestätigung incl. Widerrufsfrist ignoriert/nicht gelesen und beschwerst dich jetzt, dass du dein Widerrufsrecht verwirkt hast?
Dein Herumwedeln mit Paragraphen und einem Anwalt hilft dir da auch nicht mehr viel, weil dir dein Anwalt (natürlich nachdem er erst einmal Geld von dir bekommen hat) auch sagen wird, dass du deiner Sorgfaltspflicht (Kontrolle der innenliegenden Dokumente) nicht nachgekommen bist und somit alleinig für die Situation verantwortlich bist.
Mal davon abgesehen:
Du hast das Problem, dass VF mit dir offensichtlich telefonisch einen Vertrag geschlossen hat und du dir die Auftragsbestätigung davon nicht durchgelesen und den Vertrag nicht rechtzeitig widerrufen hast. VF muss dir jetzt gar keinen schriftlichen Vertragsschluss mit Unterschrift nachweisen(*) - immerhin haben sie dir rechtzeitig genug alle Unterlagen über den vermeintlichen Vertragsschluss in Schriftform inklusive Widerrufsbelehrung zugesendet. Da du nicht widerrufen hast, darf VF schon davon ausgehen, dass du den Vertrag - wie er telefonisch geschlossen wurde und schriftlich in der im Paket liegenden Auftragsbestätigung bestätigt wurde - akzeptiert hast.
Die Sache mit der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung kannst du dir übrigens ebenfalls klemmen - dafür hätte dich Vodafone über die wesentlichen Inhalte des Vertrages nicht aufklären müssen. Dies haben sie aber in der Auftragsbestätigung (die du ja, wie du selbst schriebst, offensichtlich nicht (rechtzeitig) gelesen hast).
Und auch die hilfsweise Anfechtung zieht nicht - diese muss schon unverzüglich nach möglicher In-Kenntnis-Name [in dem Fall also Empfang des Paketes] eingelegt werden. Wenn du hingegen durch Umstände, die du selbst zu vertreten hast [also das Nicht-Öffnen des Paketes] erst später von dem Umstand erfährst, ist die Verzögerung alleine deine Schuld.
Meiner Meinung nach ist das hier ein typischer Fall von: Ich hab's verpennt, rechzeitig alle Unterlagen zu lesen, aber ich schiebe VF den schwarzen Peter zu.
By the way: Ich würde an deiner Stelle nicht mit einem Anwalt und/oder mit der Rückgabe der Rechnungen anfangen - das könnte richtig böse in's Auge gehen. Denn VF wird auf dem Vertragsschluss bestehen und dafür eben die Auftragsbestätigung incl. Paketentgegennahme deinerseits vorhalten - zusammen mit der Möglichkeit des Widerrufs und einer zeitigen Anfechtung des Vertragsschlusses. Du hingegen hast das Problem, dass du die Situation durch dein eigenes Verschulden erst hast soweit kommen lassen - und da wird dir auch kein Anwalt mehr helfen können - vor Gericht sieht die Sache ebenfalls nicht gut aus. Aber wenn du gerne Geld verbrennen willst - nur zu.
Nachtrag:
(*) Es gibt bei den meisten Verbraucherverträgen keine Erfordernis der Schriftform (also mit Unterschrift des Vertragspartners). Diese Verträge erfordern z.T. noch nicht mal die Textform, sondern können auch nur mündlich geschlossen werden (oder willst du jetzt beim Bäcker jedes Mal erst einen schriftlichen Vertrag mit Unterschrift ausfüllen, dass du wirklich das Brötchen für X Cent kaufen willst).
Bei Fernabsatzverträgen (also z.B. telefonisch oder über das Internet geschlossene Verträge) hat der Gesetzgeber die Textformerfordernis für die Vertragsinhalte und die Widerrufsbelehrung gewählt, d.h. der Verkäufer muss dich über die wesentlichen Vertragsinhalte -und- dein Widerrufsrecht in Textform (z.B. per E-Mail, aber auch per Brief oder Begleitschreiben in einem Paket) unterrichten. Wenn du diese Auflistung erhältst, ist den Anforderungen von Seiten des Gesetzgebers genüge getan - einen unterschriebenen Vertrag muss der Verkäufer dir nicht vorweisen. Insofern zielt deine Anfrage nach einem unterschriebenen Vertrag völlig in's Leere, weil es diesen so gar nicht geben muss.
am 13.05.2018 11:44
Ach und noch was:
Du wirst hier in einem Kunden-helfen-Kunden-Forum kaum eine verbindliche Antwort auf irgendwelche Fristsetzungen erhalten [zumal die eh nicht zählen würden].
Ganz ehrlich:
Ich glaube auch nicht, dass sich einer der Mods hier noch zu dem Sachverhalt äußern wird - das wird wahrscheinlich intern eh schon weitergereicht worden sein, so dass du -aufgrund deiner juristischen Einlassungen- jetzt eh nur noch Post von der juristischen Abteilung erhalten wirst. Hier im Forum wird dir da niemand mehr helfen - insbesondere, weil du ja eh auf Krawall gebürstet scheinst und deinen Fehler (Nichtöffnen des Pakets) nicht einsehen willst.
am 13.05.2018 11:51
@Gelöschter User@ schrieb:Hallo @Oliver-PCWelt,
der erste Prüfungsschritt ist doch die Frage, ob überhaupt ein Vertrag zustande kam. Ich meine, bezüglich TV eben nicht. Dann gäbe es aber auch nichts zum anfechten.
P.S. Der Betreff weist ja auf dieses Problem hin. Wie soll ein nicht abgeschlossener Vertrag angefochten werden?
@Gelöschter User
Es ist ein Vertrag zustande gekommen - immerhin hat der TE ja selbst geschrieben, dass er ein Kombiangebot Internet+Telefon+TV für 19,99 € mtl. angenommen hat.
Und wenn nach diesem Gespräch ein Paket mit einem TV-Receiver kommt, der TE aber das Paket nicht öffnet, um darin liegende Vertragsunterlagen zu prüfen, dann ist das wohl kaum die Schuld von VF.
Und noch was: Es wird der Vertragsschluss angefochten/bestritten - nur halt leider zu spät.
Der TE scheint nicht wahrhaben zu wollen, dass sein Bestreiten des Vertragsabschlusses hätte unverzüglich nach möglicher In-Kenntnis-Name des vermeintlichen Vertragsabschlusses hätte passieren müssen (also unverzüglich nach Empfang des Paketes und nicht erst, wenn die erste Rechnung in's Haus flattert).
am 13.05.2018 12:49
Richtig, es ist ein Kombivertrag abgeschlossen worden. Das würde aber bedeuten, dass nur der Kombivertrag widerrufen, angefochten, gekündigt oder was auch immer werden kann. Nicht einzelne Vertragsbestandteile. Und soweit ich den TE verstehe, hat er zwei Verträge erhalten.Und deshalb die Frage nach der Prüfung eines bestehenden TV-Vertrags.
am 13.05.2018 13:02
@Gelöschter User
Es gibt keine Kombiverträge im Sinne von "alles in einem einzigen Vertrag zusammen" bei Vodafone-Kabel mehr.
Die TV-Verträge sind mittlerweile immer eigenständig, jedoch erhält man einen Kombi-Rabatt (ähnlich der Giga-Kombi), wenn man einen TV- und einen I&P-Vertrag hat.
Daher auch die getrennten Auftragsbestätigungen für den I&P-Teil und für den TV-Teil [jedoch sollte vermerkt sein, dass entsprechende Kombi-Rabatte gewährt werden] -und- natürlich auch die Möglichkeit, jeden der beiden Verträge einzeln zu widerrufen/anzufechten/zu kündigen/was auch immer...
am 13.05.2018 13:28
Ja dann sieht die Sache anders aus. Aber genau das wollte der TE ja nicht, und angeblich wurde ihm ja auch versprochen, dass TV kostenlos dabei wäre.
Das Telefongespräch wäre schon sehr interessant und ob VF tatsächlich in der Lage wäre den Vertragsschluß nachzuweisen, ist auch noch zu hinterfragen. Auch die Behandlung des nicht erwarteten Pakets etc. ist nicht so ohne weiteres abzutun. Es geht nicht an, jemand einen Vertrag zuzuschicken, der nicht erwartet wird und dann die Erfüllung zu verlangen unter dem Hinweis, dass kein Widerruf erfolgte. Daneben sind modifizierte Vertragsbestätigungen als Ablehnung des Antrags und neues Angebot zu sehen. All das führt aber hier zu weit, wir sind ja kein Juraforum. Vielleicht klärt sich die Sache noch auf, oder der TE sucht sich fachmännischen bezahlten Rat.
am 13.05.2018 14:26
@Gelöschter User@ schrieb:Ja dann sieht die Sache anders aus. Aber genau das wollte der TE ja nicht, und angeblich wurde ihm ja auch versprochen, dass TV kostenlos dabei wäre.
Ihm wurde nicht versprochen, dass TV kostenlos ist. Ihm wurde lediglich versprochen, dass er in Summe nur 19,99 bezahlt (was ein wichtiger Unterschied ist)...
@Gelöschter User@ schrieb:Das Telefongespräch wäre schon sehr interessant und ob VF tatsächlich in der Lage wäre den Vertragsschluß nachzuweisen, ist auch noch zu hinterfragen.
Das Telefongespräch wäre sicherlich interessant - aber das ist für den Vertragsschluss prinzipiell irrelevant. VF kann nachweisen, dass der TE angerufen hat [einer Gesprächsaufzeichnung, insbesondere als Beweis für rechtssichere Aussagen, müsste der TE eh zustimmen] - und VF kann sich auf die Regelungen bezüglich des Fernabsatzes berufen, nach dem der Kunde ja die Möglichkeit der Prüfung und des Widerrufs hat.
@Gelöschter User@ schrieb:
Auch die Behandlung des nicht erwarteten Pakets etc. ist nicht so ohne weiteres abzutun.
Das Paket musste der TE ja schon erwarten - immerhin wusste er ja, dass das der TV-Receiver aus dem Vertrag ist. Ergo hätte der TE schon wissen können, dass da etwas drin ist, was vertragsrelevant sein kann.
@Gelöschter User@ schrieb:
Es geht nicht an, jemand einen Vertrag zuzuschicken, der nicht erwartet wird und dann die Erfüllung zu verlangen unter dem Hinweis, dass kein Widerruf erfolgte.
Da liegt aber das Problem, dass hier einerseits klar auf den Vertrag und die Widerrufsmöglichkeit (die nicht zeitnah genutzt wurde) hingewiesen wurde. Auch der Kunde hat die Pflicht, die Schreiben zu prüfen und ggfs. richitg zu stellen [analog zu Rechnungen die monate- und teilweise jahrelang nicht beanstandet und gezahlt wurden und dann auf einmal doch nicht korrekt sein sollen, weil es dem Kunden erst nach Monaten oder Jahren auffällt]. Genau da liegt ja jetzt das Dilemma - der Kunde hatte eine Mitwirkungspflicht - und dieser ist der nicht nachgekommen.
@Gelöschter User@ schrieb:
Daneben sind modifizierte Vertragsbestätigungen als Ablehnung des Antrags und neues Angebot zu sehen. All das führt aber hier zu weit, wir sind ja kein Juraforum. Vielleicht klärt sich die Sache noch auf, oder der TE sucht sich fachmännischen bezahlten Rat.
Ich gehe eher von Letzterem aus - im Forum wird hier, nachdem der TE schon so mit Paragraphen um sich geschossen hat, kaum jemand noch überhaupt etwas machen können.