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Ablehnung von Widerruf der Umwandlung eines Privat- in einen Businesstarif
MonkSupersonic
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Hallo, liebe Community,

 

am 5.5.2020 hatte ich der Änderung meines bisherigen Vertrages zum Tarif "Vodafone Red Businness Internet & Phone 300 Cable" zugestimmt (warum und wieso ist hier nicht das Thema). Ich hatte diese Zustimmung widerrufen, was mir abgelehnt wurde, mit der Begründung, ich sei ab sofort kein Privat-, sondern Geschäftskunde mehr. Und Geschäftskunden würden nunmal kein Widerrufsrecht genießen.

 

Aber Halt! Bin ich Geschäftskunde, nur weil der Tarif das Wort "Business" im Namen enthält? Weder bin ich selbstständig noch handele ich im Auftrag eines Unternehmens. Kann ich einfach ein Produkt einfach "Business-Produkt XY" nennen, dies an Privatleute verkaufen und ihnen nun das Widerrufsrecht verwehren?

 

Um mal eine "nicht rechtsverbindliche" Quelle zu zitieren, die hierbei hilfreich sein könnte:

 

"Nach der Rechtsprechung des BGHs ist bei einem Vertragsschluss mit einer natürlichen Person grundsätzlich von Verbraucherhandeln auszugehen. Der Händler ist beweispflichtig für die Tatsache, dass der Vertragspartner für einen gewerblichen Zweck gekauft hat, und deshalb kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht."

Quelle: https://www.onlinehaendler-news.de/e-recht/rechtsfragen/18043-gewerblicher-oder-privater-kauf-wann-d...

 

Wie seht ihr das?

13 Antworten 13
DreiViertelFlo
Giga-Genie
Giga-Genie

Im Shop haste auch kein widerrufsrecht, nur mal so am Rande.. 

 

Hier gibt es auch keine rechtsberatung. 

@DreiViertelFlo 

 

Was hat denn das nicht vorhandene Widerrufsrecht beim Kauf im Laden damit zu tun? Es klingt hier eher, als wäre der Vertrag übers Internet oder Telefon abgeschlossen worden.

 

@MonkSupersonic 

 

Um nochmal sicher zu gehen - du hast den Vertrag nicht im Laden abgeschlossen, oder? Dann wäre der Fall wirklich gelaufen, wie DreiViertelFlo schon schrieben:

 

Andernfalls habe ich gerade gelesen, dass dein Fall öfter passiert: Privatpersonen einen Business-Vertrag andrehen und dann sagen, es gäbe kein Widerrufsrecht. In einem Thread hat einer geschrieben, dass es gereicht hat auf § 13 BGB zu verweisen. 

 

https://www.unitymediaforum.de/threads/38456/

 

Grinder schrieb: "Ich hatte vor vier Jahren auch aus Unwissenheit einen Business-Vertrag gebucht. Ein kurzer Hinweis, dass ich Verbraucher im Sinne von § 13 BGB bin, hat ausgereicht, um den Vertrag sofort loswerden zu können und ein normales 2Play-Produkt zu buchen."

 

Mehr Berichte von Lösungen hab ich auf die Schnelle nicht gefunden. Vielleicht hast du mehr Glück beim googlen. Es gibt auf jeden Fall viele ähnliche Fälle.

@GummiGummiGummi und du bist Hellseher? Weisst du das er es online oder per Telefon abgeschlossen hat?

 

Ich hab nur gesagt das es auch als privat Person NICHT immer ein Widerrufsrecht gibt. 

 

Lesen und Verstehen sind immer noch zwei Paar Schuhe 

Ich hatte mir diesen Abschluss an einem eiligen Tage per Telefon aufschwatzen lassen. Also aus Sicht des Gesetzes eindeutig ein Fernabsatzvertrag.

@DreiViertelFlo 

 

Hellseher bin ich leider nicht, aber meine Logik sagt mir, dass man eher das fehlende Widerrufsrecht durch den Kauf im Laden erwähnt hätte, wenn es denn ein Kauf im Laden gewesen wäre, da man an dieser Tatsache nichts kritisieren könnte. Der hier erwähnte Grund ist allerdings fragwürdig.

 

Willst du mir im Gegenzug beantworten, warum du so emotional und unangebracht antwortest? 

 

"Lesen und Verstehen sind zwei paar Schuhe"

Ich habe dir eine ganz normale kritische Frage gestellt und du reagierst, als hätte man mit Steinen nach dir geworfen. Wenn du so empfindlich bist, dann schreib doch gar nicht erst. Noch dazu hat das ganze nichts mit Verstehen zu tun, wenn du genauso einfach mal so auf etwas hinweisen willst, ohne zu wissen, ob es überhaupt passt.

@MonkSupersonic 

 

Hier hab ich was zu dem Thema gefunden:

 

https://de.reclabox.com/beschwerde/165673-unitymedia-nrw-neuss-businessvertrag-aufgedraengt

Hier steht, dass du ein Widerrufsrecht hast. Die Frage ist allerdings, ob du nicht auch das Pech haben wirst, dass man dir nicht antwortet. In dem Fall ist das Forum ist ein guter Ort, um soetwas öffentlich zu machen. Bei einigen Themen habe ich die Beobachtung gemacht, dass man, sobald man etwas im Forum veröffentlicht, die Probleme schneller gelöst werden. Mir hat das Forum da auch schon oft geholfen. Ich habe einfach darauf hingewiesen, dass das Problem von einem Moderator geprüft werden soll und wieder nach der Situation gefragt, wenn es länger keine Antwort gab.

@MonkSupersonic Wie hast du denn widerrufen (Nachweis?) und wer hat das "abgelehnt"?  

Ich habe zuerst gestern per Telefon widerrufen. Bin an die Businessabteilung weitergeleitet und abgewiesen worden. Heute nochmal angerufen. Eine dreiviertel Stunde lang abermals mit dem netten Herren aus dem Business-Callcenter diskutiert. Am Ende hatte er einfach aufgelegt! Ist das denn zu fassen?

Danach also ein drittes Mal per Mail widerrufen. Antwort steht noch aus.

 

Und vielleicht sollte ich noch ein viertes Mal schriftlich auf Papier per Einschreiben mit Rückschein, Zeugen und allem drum und dran (wie man das halt so sagt), bevor die Frist abläuft (die eigentlich endlos in der Zukunft liegt, da ich ja gar nicht über letztere belehrt worde bin!), damit am Ende niemand behauptet, ich hätte ja gar nicht formal richtig widerrufen.

 

Das hat mir echt die ganze Woche versaut. Danke, Vodafone ...

Die Mail als Widerruf reicht aus da brauchste kein Brief mehr schicken.. Beim Brief kann man auch eher sagen nicht angekommen oder da stand was anderes drin..