Hallo Plumper,
das mit der Theorie, sollte Dir zu denken geben
man kann eine Lastschrift nicht vor der Buchung zurückbuchen.
Erst wenn die Lastschrift auf dem Kontoauszug erscheint, und die Lastschrift ist unberechtigt oder der Betrag ist nicht korrekt, kann man eine Lastschriftrücknahme bei der Bank veranlassen.
Ich habe aber erst immer mit der Firma Kontakt ( Zeitlimit angeben ) aufgenommen, um die Angelegenheit zu klären.
Wann die Kündigung wirksam wurde ist unerheblich, Du hast korrekt gekündigt. Es war genug Zeit Deine Lastschrift für die anderen Verträge einzustellen.
PS: Eine Hotelbuchung von mir an der Nordsee. in Kurzform.
Buchungsbestätigung erhalten.
Anzahlung per Überweisung an das Hotel 200,00€
Buchungen wurden vom Hotel storniert. Monate später.
Einschreiben von mir an das Hotel mit der Rückforderung meiner Anzahlung.
Wurde ignoriert. Kontakt mit einem Schiedsmann Zuhause aufgenommen.
Der Schiedsmann klärte mich auf, konnte aber nicht helfen.
Zum Anwalt Zuhause und das Thema vorgetragen. Der Anwalt meine auch für 200,00€ ??
Klage auf Rückzahlung.
Gerichtsverhandlung an der Nordsee Stadt Norden. Mit einem Anwalt aus Norden.
Urteil: Rückzahlung vom Hotel von ca. 500,00€ (diese Höhe durch Unkosten) an mich.
Zeugengeld u. Gerichtskosten, kommen noch dazu.
Vielleicht konnte ich Dir helfen Habe Mut.
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