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Antwort
Lösung
am 09.09.2019 21:52
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 11.09.2019 13:49
Hi Ehrjoe,
ist zwar eine nette idee, funktioniert jedoch nicht. 😃 Bei Unitymedia gibt es nur zwei Guthabenauszahlungen.
Und dann kann es auch mal zwei Wochen dauern.
@ Plumper: Leider ist es so, dass nur wg. einer Kündigung nicht der Monat der jahresabrechnung für den Kabelanschluss geändert wird.
Du solltest in diesem Monat die Gutschriftsrechnung erhalten. Da der Betrag höher ist, melde dich bitte im Kundenservice. Die Auszahlung wirst du spätestens Ende des Monats haben.
Alternativ bliebe nur die Variante von Torsten. Nach Rücksprache eine Rücklastschrift und den anteiligen Betrag überweisen. Hier hättest du jedoch ggfs. Bankgebühren zu tragen (also die von deiner Bank in Rechnung gestellten Beträge für Überweisungen)
LG
am 09.09.2019 23:33
am 10.09.2019 10:47
Userban wg. wiederholter Missachtung der Forenregeln. Gruß, das Mod-Team
am 11.09.2019 13:49
Hi Ehrjoe,
ist zwar eine nette idee, funktioniert jedoch nicht. 😃 Bei Unitymedia gibt es nur zwei Guthabenauszahlungen.
Und dann kann es auch mal zwei Wochen dauern.
@ Plumper: Leider ist es so, dass nur wg. einer Kündigung nicht der Monat der jahresabrechnung für den Kabelanschluss geändert wird.
Du solltest in diesem Monat die Gutschriftsrechnung erhalten. Da der Betrag höher ist, melde dich bitte im Kundenservice. Die Auszahlung wirst du spätestens Ende des Monats haben.
Alternativ bliebe nur die Variante von Torsten. Nach Rücksprache eine Rücklastschrift und den anteiligen Betrag überweisen. Hier hättest du jedoch ggfs. Bankgebühren zu tragen (also die von deiner Bank in Rechnung gestellten Beträge für Überweisungen)
LG
am 11.09.2019 15:29
Userban wg. wiederholter Missachtung der Forenregeln. Gruß, das Mod-Team
am 12.09.2019 11:21
am 12.09.2019 15:15
Userban wg. wiederholter Missachtung der Forenregeln. Gruß, das Mod-Team
am 04.11.2019 14:46
am 04.11.2019 17:53
Nachdem jetzt der Vorgang beendet ist, möchte ich die Sache nochmals zusammenhängend erläutern:1) Der Betrag wurde am 29.9. abgebucht.Vorher wäre rein technisch gar keine Rückbuchung möglich gewesen.2) Die Endabrechnung erfolgte mit der Rechnung vom 9.10.Erst zu diesem Zeitpunkt wäre ich dazu in der Lage gewesen, den unstrittigen Betrag zu überweisen.3) Auf dieser Endabrechnung stand ausdrücklich, man solle sich bitte melden, wenn der Restbetrag gutgeschrieben werden soll. Dies habe ich via Facebook gemacht.4) Auf der Vollzugsmeldung von Facebook stand ausdrücklich, dass es einige Wochen dauern kann, bis das Geld gutgeschrieben ist.Wenn man berücksichtigt, dass eigentlich ich den ersten Fehler gemacht habe, nämlich mit der Kündigung des Basistarifs nicht ausdrücklich von Jahreszahlung auf Monatszahlung zu wechseln, war einfach abwarten die wohl billigste und streßfreiste Methode.Solange man nicht 100% sicher ist, sollte man mit aktiven Rückbuchungen vorsichtig sein.Selbstverständlich ist das das gute Recht jedes Kunden. Das wird auch überall von den Juristen entsprechend publiziert. Über die Kosten, die da vielleicht auf einen zukommen können, wenn man nicht alles richtig macht, schweigt man sich aus.Davon wurde sogar unlängst bei "Marktcheck" im SWF berichtet, in dem trotz Rechtsanwalt der Anschluß gesperrt wurde (in meinen Augen unrechtmäßig).ich denke, Du hast keinen Fehler gemacht. Ein Unternehmen hat bei einer Kündigung kein Recht mehr eine Lastschrift auszuführen. Es ist mir ziemlich egal ob die Abteilung Rechnungswesen dazu nicht in der Lage ist, eine Lastschrift rechtzeitig zu stornieren.Jetzt musst Du dich melden wann Dein Geld gutgeschrieben werden soll, und das kann noch einige Wochen dauern.ich habe schon 3x eine Lastschriftrücknahme veranlasst die unberechtigt war. Mein Geld!Habe aber den Firmen 1 Woche Zeit gegeben eine Rückbuchung zu veranlassen.Mit online-banking 1 Klick. Es gab auch mit den Firmen keine Probleme, sondern eine Entschuldigung. Die Kosten für die Lastschriftrücknahme waren bei den Firmen.Ich habe es mir angewöhnt, bei Kündigungen meine Bank zu informieren die Lastschriften der Firma xy ab dem xx.xx.xxxx nicht mehr auszuführen.
Userban wg. wiederholter Missachtung der Forenregeln. Gruß, das Mod-Team
am 04.11.2019 20:07