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Lösung

Abgebuchter Betrag trotz Kündigung
Gelöschter User
Nicht anwendbar
Im Juli habe ich fristgerecht meinen Kabel-TV-Vertrag zum September gekündigt.
Der Vorgang wurde korrekt im Kundencenter mit einer Auftragsnummer dargestellt. Der Vertrag ist immer noch "in Bearbeitung".
Bisher habe ich für diese Vertrag eine jährliche Zahlung vereinbart.

Trotz der Kündigung wurde der komplette Jahresbetrag von über 200€ im September abgebucht.

Wie komme ich möglichst schnell an den zuviel bezahlten Betrag?
Ich schließe es kategatorisch aus, dass dierser Betrag über den Internetvertrag abgestottert wird. Das entspräche fast dem Jahresbetrag, den ich dafür bezahle.
1 Akzeptierte Lösung

Akzeptierte Lösungen
Anonym32487
Digitalisierer
Digitalisierer

Hi Ehrjoe,


ist zwar eine nette idee, funktioniert jedoch nicht. 😃 Bei Unitymedia gibt es nur zwei Guthabenauszahlungen.

Und dann kann es auch mal zwei Wochen dauern.


@ Plumper: Leider ist es so, dass nur wg. einer Kündigung nicht der Monat der jahresabrechnung für den Kabelanschluss geändert wird.


Du solltest in diesem Monat die Gutschriftsrechnung erhalten. Da der Betrag höher ist, melde dich bitte im Kundenservice. Die Auszahlung wirst du spätestens Ende des Monats haben.


Alternativ bliebe nur die Variante von Torsten. Nach Rücksprache eine Rücklastschrift und den anteiligen Betrag überweisen. Hier hättest du jedoch ggfs. Bankgebühren zu tragen (also die von deiner Bank in Rechnung gestellten Beträge für Überweisungen)


LG



Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen

12 Antworten 12
Torsten
SuperUser
SuperUser
Nach Vertragsende erfolgt eine Schlussrechnung, die dann für dich mit einem Guthaben endet. Für die Überweisung wirst du dich dann wohl nochmal an den Kundenservice wenden müssen.

Alternativ wende dich an den Kundenservice, sprich mit denen die Rücklastschrift ab; dann musst du aber den unstrittigen Betrag manuell überweisen.
ehrjoe
Host-Legende
Host-Legende
Hallo Plumper,

ich würde so vorgehen.

Mitteilung per Mail an UM mit der Forderung Überweisung Sie den Betrag von 200€ innerhalb von 7 Tagen auf mein Konto.

Auf die Kündigung hinweisen, mit den Daten.

Meine Lastschriftrücknahme erfolgt am 8. Tag.

Deine Bank informieren und die Lastschrift für den Kabel-TV-Vertrag stornieren.

Mit Online-Banking ist das ein Klick.

Userban wg. wiederholter Missachtung der Forenregeln. Gruß, das Mod-Team

Anonym32487
Digitalisierer
Digitalisierer

Hi Ehrjoe,


ist zwar eine nette idee, funktioniert jedoch nicht. 😃 Bei Unitymedia gibt es nur zwei Guthabenauszahlungen.

Und dann kann es auch mal zwei Wochen dauern.


@ Plumper: Leider ist es so, dass nur wg. einer Kündigung nicht der Monat der jahresabrechnung für den Kabelanschluss geändert wird.


Du solltest in diesem Monat die Gutschriftsrechnung erhalten. Da der Betrag höher ist, melde dich bitte im Kundenservice. Die Auszahlung wirst du spätestens Ende des Monats haben.


Alternativ bliebe nur die Variante von Torsten. Nach Rücksprache eine Rücklastschrift und den anteiligen Betrag überweisen. Hier hättest du jedoch ggfs. Bankgebühren zu tragen (also die von deiner Bank in Rechnung gestellten Beträge für Überweisungen)


LG



ehrjoe
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Hallo Dagmar, Hallo Plumper,

ich habe immer nette Ideen, bei mir hat es immer funktioniert.

ich hätte meinen Kommentar nicht geschrieben, wenn ich diese Situation nicht schon selbst erlebt hätte. Am 8. Tag habe ich eine Rücknahme der Lastschrift veranlasst.
Die Lastschrift war 10x höher als der Betrag auf der Rechnung.
Die Bankgebühren musste von dem Unternehmen übernommen werden.

Die Lastschrift von UM war nicht berechtigt.
Das die Kommunikation bei UM sehr schlecht ist, wissen wir ja alle.
Bei einer Lastschriftrücknahme werden die Bankgebühren auf den übertragen der sie fordert.

Wenn ich einen Vertrag kündige, erhält meine Bank immer eine Mitteilung.
Die Lastschrift für diese Buchung ab dem xx.xx.xxxx nicht mehr ausführen.

@ Plumper
ich würde gerne wissen wie viel Kontakte Du mit UM hattest, und wann diese Angelegenheit erledigt war.


Userban wg. wiederholter Missachtung der Forenregeln. Gruß, das Mod-Team

Gelöschter User
Nicht anwendbar
Mal zum Detail:
Rein formell dürfte ich noch 2 Tage DVB-C nutzen.
Daraus folgt, dass die Kündigung erst dann wirksam wird.
Nachdem die Kündigung wirksam wurde, bekomme ich wohl eine Endabrechnung. Erst dann wird es spannend, wie sich UM verhält.

Grundsätzlich habe ich es versäumt, mit der Kündigung die Jahresrechnung auf Monatsrechnung umzustellen. Dann wären es noch rund 10€, die man ganz einfach mit dem nächsten Monat verrechnen könnte.

Vor der Endabrechnung werde ich sicher nichts mehr unternehmen.
ehrjoe
Host-Legende
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Hallo Plumper,

Deine Frage war: Wie komme ich möglichst schnell an den zu viel bezahlten Betrag?

Wenn du jetzt nichts mehr unternehmen willst, waren Deine Frage und mein Kommentar überflüssig. Auf jeden Fall würde ich eine unberechtigte Lastschrift nicht dulden.

Die Schlussabrechnung kann mit einer anderen Lastschrift erfolgen.
Und der Kunde braucht nicht einer Gutschrift nachlaufen.

Interessanter Satz von der Dagmar und sehr fragwürdig.

@ Plumper: Leider ist es so, dass nur wg. einer
Kündigung nicht der Monat der Jahresabrechnung für den Kabelanschluss
geändert wird.

Bei einer Kündigung ist das Lastschriftverfahren sofort einzustellen.

Meine Gutschrift erhielt ich auf drei Nachfragen nach vier Monaten.

ich wünsche Dir viel Erfolg




Userban wg. wiederholter Missachtung der Forenregeln. Gruß, das Mod-Team

Gelöschter User
Nicht anwendbar
Nachdem jetzt der Vorgang beendet ist, möchte ich die Sache nochmals zusammenhängend erläutern:

1) Der Betrag wurde am 29.9. abgebucht.
Vorher wäre rein technisch gar keine Rückbuchung möglich gewesen.

2) Die Endabrechnung erfolgte mit der Rechnung vom 9.10.
Erst zu diesem Zeitpunkt wäre ich dazu in der Lage gewesen, den unstrittigen Betrag zu überweisen.

3) Auf dieser Endabrechnung stand ausdrücklich, man solle sich bitte melden, wenn der Restbetrag gutgeschrieben werden soll. Dies habe ich via Facebook gemacht.

4) Auf der Vollzugsmeldung von Facebook stand ausdrücklich, dass es einige Wochen dauern kann, bis das Geld gutgeschrieben ist.

Wenn man berücksichtigt, dass eigentlich ich den ersten Fehler gemacht habe, nämlich mit der Kündigung des Basistarifs nicht ausdrücklich von Jahreszahlung auf Monatszahlung zu wechseln, war einfach abwarten die wohl billigste und streßfreiste Methode.

Solange man nicht 100% sicher ist, sollte man mit aktiven Rückbuchungen vorsichtig sein.
Selbstverständlich ist das das gute Recht jedes Kunden. Das wird auch überall von den Juristen entsprechend publiziert. Über die Kosten, die da vielleicht auf einen zukommen können, wenn man nicht alles richtig macht, schweigt man sich aus.
Davon wurde sogar unlängst bei "Marktcheck" im SWF berichtet, in dem trotz Rechtsanwalt der Anschluß gesperrt wurde (in meinen Augen unrechtmäßig).
ehrjoe
Host-Legende
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Plumper:
Nachdem jetzt der Vorgang beendet ist, möchte ich die Sache nochmals zusammenhängend erläutern:

1) Der Betrag wurde am 29.9. abgebucht.

Vorher wäre rein technisch gar keine Rückbuchung möglich gewesen.

2) Die Endabrechnung erfolgte mit der Rechnung vom 9.10.
Erst zu diesem Zeitpunkt wäre ich dazu in der Lage gewesen, den unstrittigen Betrag zu überweisen.

3) Auf dieser Endabrechnung stand ausdrücklich, man solle sich bitte melden, wenn der Restbetrag gutgeschrieben werden soll. Dies habe ich via Facebook gemacht.

4) Auf der Vollzugsmeldung von Facebook stand ausdrücklich, dass es einige Wochen dauern kann, bis das Geld gutgeschrieben ist.

Wenn man berücksichtigt, dass eigentlich ich den ersten Fehler gemacht habe, nämlich mit der Kündigung des Basistarifs nicht ausdrücklich von Jahreszahlung auf Monatszahlung zu wechseln, war einfach abwarten die wohl billigste und streßfreiste Methode.

Solange man nicht 100% sicher ist, sollte man mit aktiven Rückbuchungen vorsichtig sein.
Selbstverständlich ist das das gute Recht jedes Kunden. Das wird auch überall von den Juristen entsprechend publiziert. Über die Kosten, die da vielleicht auf einen zukommen können, wenn man nicht alles richtig macht, schweigt man sich aus.
Davon wurde sogar unlängst bei "Marktcheck" im SWF berichtet, in dem trotz Rechtsanwalt der Anschluß gesperrt wurde (in meinen Augen unrechtmäßig).

ich denke, Du hast keinen Fehler gemacht. Ein Unternehmen hat bei einer Kündigung kein Recht mehr eine Lastschrift auszuführen. Es ist mir ziemlich egal ob die Abteilung Rechnungswesen dazu nicht in der Lage ist, eine Lastschrift rechtzeitig zu stornieren.
Jetzt musst Du dich melden wann Dein Geld gutgeschrieben werden soll, und das kann noch einige Wochen dauern.

ich habe schon 3x eine Lastschriftrücknahme veranlasst die unberechtigt war. Mein Geld!
Habe aber den Firmen 1 Woche Zeit gegeben eine Rückbuchung zu veranlassen.
Mit online-banking 1 Klick. Es gab auch mit den Firmen keine Probleme, sondern eine Entschuldigung. Die Kosten für die Lastschriftrücknahme waren bei den Firmen.

Ich habe es mir angewöhnt, bei Kündigungen meine Bank zu informieren die Lastschriften der Firma xy ab dem xx.xx.xxxx nicht mehr auszuführen.




Userban wg. wiederholter Missachtung der Forenregeln. Gruß, das Mod-Team

Gelöschter User
Nicht anwendbar
@ehrjoe:
Zunächst einmal was Grundsätzliches, was mir bei allen deinen Beiträgen auffällt:
Schreibe bitte deine Kommentare nicht IN die Beiträge anderer Benutzer.
Selbst bei meinem eigenen Beitrag fällt es extrem schwer, wo meiner aufhört und deiner anfängt.

Zur Sache:
Die Kündigung trat erst zum 11.09. in Kraft. Also war UM durchaus dazu berechtigt, den vereinbarten Betrag in Rechnung zu stellen.

Ich weiss ja nicht, wieviele Kündigungen du pro Jahr machst.
Bei mir sind es eher weniger.
Gleichzeitig sagst du, wieviele Anker du, rechtswirksam oder nicht (z.B. Bank), vorab auswirfst.
Vielleicht ist es dir gar nicht aufgefallen, dass es sich lediglich um eine Teilkündigung, nämlich TV, handelt.

Irgendwie solltest du mit deinen obskuren Ratschlägen viel vorsichtiger sein, da das sehr leicht in die Hose gehen kann, wenn man die konkreten Umstände nicht kennt.

Vor einigen Jahren hat sich schon mal der "Marktcheck" vom SWF ein "Opfer" ausgesucht.
Dummerweise hat damals der Kunde, bzw. Nachfahren, so ziemlich alles Falsch gemacht, was man falsch machen kann. Eine entsprechende Meldung wurde nie weggeschickt, aber gleichzeitig Internet und Telefon fleisig benutzt. Danach wunderte man sich, dass der Vertrag immer weiter lief. Mal ehrlich nicht nachvollziehbar: Trotzdem knickte UM nach der Sendung ein.