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Antwort
Lösung
am 04.02.2020 10:36
Die Ab- bzw. Anmeldung erfolgte erst Ende Dezember 2019, da solch eine Bestätigung logischerweise vor einem Umzug nicht ausgehändigt wird. Somit war das Sonderkündigungsrecht erst ab diesem Datum wirksam.
Es erfolgte keine Bestätigung oder Rückmeldung bzgl. der Kündigung. Nach Recherchen meinerseits und eingehender Rechnung für Januar 2020, teilte man mir gestern mit, dass ich 3 Monate den vollen Beitrag zahlen müsse, obwohl Unitymedia am neuen Standort nicht verfügbar ist und ich keine Leistung beziehe. Das sind 130€ die sich Unitymedia hier mitnimmt, obwohl keinerlei Leistung erfolgt.
Ich bin über diesen Service mehr als entsetzt und erwarte seitens Unitymedia eine Stellungnahme bzw. ein Entgegenkommen. Ich weiss nicht, ob sich die Anbieter heutzutage solch einen schlechten Service erlauben können.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 04.02.2020 11:02
am 04.02.2020 11:02
am 04.02.2020 11:32
am 04.02.2020 11:56
am 04.02.2020 12:08
am 04.02.2020 12:17
am 04.02.2020 12:42
Aber danke für die Aufmerksamkeit.
am 04.02.2020 15:19
am 04.02.2020 15:27
Leidiges Thema immer - Beschwert euch da wo es beschlossen wurde & nicht beim Anbieter.
Du hast dich Verflichtet 24M den Vertrag zu Zahlen - Ziehst nun um & es gehen Zb UM dadurch 12 Raten verloren wegen dein Umzug.
Um für beide eine Löäsung zu finden wurde die 3monats Frist gewährt. Für den Anbieter 3 Raten für den Kunden früher aus dem Vertrag.