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Antwort

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Lösung

unitymedia Vertrag kündigen
Nicht anwendbar
Ein wunderschönes Moin in die Runde,


ich erkläre Mal in Stichworten mein Anliegen.

Momentan habe ich zwei Wohnungen mit unitymedia Verträgen.

Nächstes Jahr endet mein Berufstätigkeit im zweiten Wohnort und ich gehe wieder zurück an meinen Erstwohnsitz. Das Mietverhältnis am Zweitwohnsitz endet am 31.01.2019.

Wie und wo kann ich jetzt den Vertrag für den Zweitwohnsitz kündigen?

Wann und wohin muss ich dann den Router zurück schicken. 


Ich freue mich auf eure Hilfe um die Kündigung ohne großartigen Komplikationen durchzuführen.  


Volker A.

1 Akzeptierte Lösung

Akzeptierte Lösungen
Anonym25337
Digitalisierer
Digitalisierer

Hey,


bei einer Abmeldung eines Nebenwohnsitzes besteht KEIN gesetzliches Sonderkündigungsrecht. Der korrekte Ablauf ist also eine reguläre Kündigung zum Ende der MVLZ.


Alternativ kann der Vertrag auch vom Nachmieter übernommen werden wenn gewünscht.

https://www.unitymedia.de/privatkunden/hilfe_service/wissenswertes/vertragsuebernahme/


Lg Patrick

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen

32 Antworten 32
CE38
Giga-Genie
Giga-Genie
https://www.unitymedia.de/privatkunden/hilfe_service/wissenswertes/kuendigung/ueberblick/
Hemapri
Host-Legende
Host-Legende
Sonderkündigung zusammen mit der Meldebescheinigung einreichen. Man muss dann allerdings noch drei Monate zahlen.

MfG
Gelöschter User
Nicht anwendbar
Hemapri:
Sonderkündigung zusammen mit der Meldebescheinigung einreichen. Man muss dann allerdings noch drei Monate zahlen.

MfG

Hier muss ich zumindest teilweise widersprechen.
Siehe hierzu meine Anmerkungen und die Antworten  eines UM-Mitarbeiters.

Auf deinen konkreten Fall bin ich nicht gekommen, gehe aber davon aus, dass das meinem Szenario (4) gemischt mit Szenario (3) entspricht.
Um sicher zu gehen, beginnst du noch diesen Monat mit der (schriftlichen) Kommunikation mit UM.
Da gibt es im Kundencenter extra ein Formular für die Umzugsmeldung.
Ich gehe mal davon aus, dass du UM eine Kopie der Abmeldebescheinigung des 2. Wohnsitzes schicken musst.

https://community.unitymedia.de/categories/services/question/zu-der-faq-umzug
Nicht anwendbar
Vielen Dank für die schnellen Antworten.


Abmelden muss man sich nur, wenn man in's Ausland zieht, oder erst 1 Woche vor Auszug möglich.

Leider ist der Server für den Umzug's Meldung irgendwie nicht zugänglich.

Ich finde auch keine Hotline Telefonnummer, nur "Ubo" der mir nicht helfen kann. Der versteht mich nicht.

Gelöschter User
Nicht anwendbar
Neben dem Ubo gibt es manchmal noch einen Chat-Button.
Mein persönlicher Favourit: PM via Facebook/Twitter UM-Hilfe.
Die Telefonoption würde ich auf keinen Fall benutzen.

An das Szenario "Aufgabe 2. Wohnsitz" habe ich nicht gedacht.
Du musst aber irgendwie nachweisen, dass du diesen Wohnsitz aufgegeben hast.
Ich glaube kaum, dass du dich wieder irgendwie am 1. Wohnsitz anmelden musst. Das wäre ja absoluter Schwachsinn. Deshalb passt in meiner Logik die Version "Ausland" am besten, da man da nur die Abmeldung braucht.
Aber das ist meine Logik und hat nicht unbedingt was mit der Logik von UM zu tun.

Das gleiche gilt ja für die 2 UM-Verträge auf deinen Namen.
Lt. der Antwort müssen beide unterschreiben, was grundsätzlich meiner Logik entspricht..
Musst du im konkreten Fall 2x unterschreiben?

Nicht anwendbar
Ich kann auf jeden Fall meine Kündigung an den Vermieter und seine Bestätigung vorweisen. Anmelden muss ich mich nicht, da es ja mein Erstwohnsitz ist.

Was ich noch dazulegen kann ist die Meldebescheinigung vom Zweitwohnsitz.

CE38
Giga-Genie
Giga-Genie
In vergleichbaren Faellen gab es ein 3monatiges Sonderkuendigungsrecht aus Kulanz bei bestehenden Unitymedia- Vertrag am Erstwohnsitz. Der höherwertige Tarif wird fortgefuehrt. Einfach schnell mit den UM Service Kontakt aufnehmen.

Tipp: Bei Vertragsabschluss fuer Zweitwohnungen immer auf den Erstvertrag verweisen und schriftlich Sonderkuendigungsrecht bei Aufgabe der Zweitwohnung vereinbaren.
Nicht anwendbar
Hier zumindest ist das Kundencenter gerade nicht erreichbar (Wartungsarbeiten). Gibt es eine E- Mail Adresse die für Kündigungen zuständig ist?
Torsten
SuperUser
SuperUser
Nein, es gibt keine E-Mail-Adresse nur für Umzüge und Kündigungen. Es gibt eine allgemeine E-Mail-Adresse: kundenservice@unitymedia.de, allerdings kann die Bearbeitung da schon mal länger dauern, denn die Emails werden von den externen Hotline-Mitarbeitern bearbeitet, wenn geringeres Call-Aufkommen besteht.