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Lösung

preiserhöhung, dennoch kein sonderkündigungsrecht?
Anonym69934
Youngster
Youngster

Hallo liebe Community,


ich habe am 29. Januar 2019 noch per Email fristgerecht von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht. Jetzt nimmt Unitymedia diese nicht an, da ich nicht explizit reingeschrieben habe, dass ich mich auf das Sonderkündigungsrecht durch Preiserhöhung beziehe, sondern nur auf das mir überlassene Sonderkündigungsrecht.


Ist das tatsächlich korrekt? Greift meine Kündigung jetzt nicht, nur weil ich den konkreten Bezug nicht gebracht habe?


Eure Hilfe dazu wäre sehr lieb.


Beste Grüße

Björn


Edit: Überschrift zum besseren Verständnis angepasst;

7 Antworten 7
Anonym755
Host-Legende
Host-Legende

Eine "normale" Kündigung wird auf das Ende der aktuellen Laufzeit bestätigt.

Der Hinweis auf die Preiserhöhung in der Kündigung ermöglicht die vorzeitige Kündigung.


Kein Hinweis - keine vorzeitige Kündigung.


Anonym69934
Youngster
Youngster
Danke Kabelkalli,

das gilt selbst dann, wenn ich den Begriff "Sonderkündigungsrecht" in der Kündigung gebraucht habe?

Ich bin davon ausgegangen, dass das als Reaktion auf das Schreiben der Preiserhöhung mit Hinweis zum Sonderkündigungsrecht ausreichen würde.....

VG
Anonym755
Host-Legende
Host-Legende
wenn das Sonderkündigungsrecht erwähnt wurde, sollte der Zusammenhang ja wohl ersichtlich sein. Bleib einfach noch mal dran....
Anonym56789
Netz-Profi
Netz-Profi
Wie hoch war denn dein bisheriger Beitrag und wieviel hättest du nach der Preiserhöhung zahlen sollen?
Gelöschter User
Nicht anwendbar
Bist du eigentlich sicher, dass die Kündigung wirklich fristgerecht eingegangen ist?
Meine bisherigen Liebesbriefe von UM (4 Stück) habe ich immer mindestens 8 Wochen vor der Preiserhöhung erhalten und die Kündigung musste innerhalb von 6 Wochen eingegangen sein.
Ich habe dieses Jahr keinen Liebesbrief erhalten, deshalb kenne ich auch die Formulierung nicht.
Wenn es wie bei mir war, hast du den Brief Anfang Dezember erhalten und du hättest fristgerecht bis Mitte Januar kündigen können.

Allerdings habe ich immer Bezug auf das Schreiben genommen.
JakobUM
Digitalisierer
Digitalisierer

Hallo Brosemeier,


fristgerecht sollte es ja gewesen sein, aber ohne den genauen Wortlaut ist es schwer zu sagen, ob das noch im Bereich einer Kulanzentscheidung ist. Ich würde dir raten im Chat oder über Facebook/Twitter (Unitymedia Hilfe) nachzufragen. Vielleicht findest du ja auch mit den Kollegen eine Möglichkeit auf einen für dich passenden Tarif umgestellt zu werden, dann bräuchtest du gar kein Sonderkündigungsrecht.


Liebe Grüße Jakob

Anonym56789
Netz-Profi
Netz-Profi
Da sich Brosemeier nicht auf die Fragen und Hinweise meldet, scheint das Problem ja wohl gelöst zu sein. Schade, dass hier Fragen gestellt werden und dann noch nicht einmal mehr ein Feedback erfolgt.