Hallo Tina,
danke für deine Antwort.
Ja, es hat mit dem Kündigungsdatum zu tun. Ich war immer davon ausgegangen, dass Bereitstellung der Leistung (4.9.13) = Vertragsbeginn ist, sodass eine Kündigung im Mai dann locker gereicht hätte.
Aber auch wenn man Punkt 10.1 der AGB liest, der besagt, dass bei Selbstinstallation die Mindestlaufzeit mit Anschluss der Geräte, spätestens 14 Tage nach Erhalt der Auftragsbestätigung beginnt, müsst hier ein Datum 14 Tage nach dem 25.7.13 genommen werden. Klar haben wir die Geräte nach Erhalt am 25.7.13 versucht anzuschließen, aber es hat eben leider nicht funktioniert.
Wird Punkt 10.1 dann einfach übergangen, denn ich finde, der besagt relativ deutlich, wann die Mindestvertragslaufzeit beginnt?
Viele Grüße