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Lösung

Vollmacht und Tarifwechsel oder Kündigen mit Neuvertrag - Kompliziert!!
weissnixfix
Daten-Fan
Daten-Fan

Wir haben einen alten Kabelanschluss mit Telefon, Internet (32 Mbit) und TV in HD ( dies wollen wir kündigen, da wir es so gut wie kaum noch nutzen)

Den Anschluss hat damals die Mutter meines Lebensgefährten  abgeschlossen. Mein Lebensgefährte besitzt dazu eine GeneraIvollmacht.( gerade erst wiederentdeckt)

Nun wollen wir aber diesen langjährigen Tarif ändern und eigentlich auch den Anschluss übernehmen, da seine Mutter auch schon älter ist.

Unsere Vor-ab Fragen dazu: 

Müssen wir dazu den Vertrag kündigen und wie ist das mit Fristen..bei längeren Verträgen??

Wie ist das, wenn wir jetzt den Anschluss kündigen müssen, können wir dann trotzdem die Nummern behalten??

Können wir das einfach umschreiben lassen und dann alles ändern?

über eine Antwort würd ich mich freuen....

1 Akzeptierte Lösung

Akzeptierte Lösungen
Tina
Ex-Moderator:in
Ex-Moderator:in

Hallo weissnixfix,

 

grundsätzlich ist eine Vertragsübernahme nicht möglich. Das bedeutet, die Vertragsinhaberin beendet den bestehenden Vertrag und Ihr schließt einen neuen ab. Allerdings ist eine Rufnummernmitnahme dann nicht möglich.

 

Da beide Szenerien nicht dass sind, was Ihr möchtet, habe ich noch einen weiteren Vorschlag: Ihr habt eine Generalvollmacht für die Vertragsinhaberin. Ich hinterlege diese im System. Anschließend könnt Ihr nicht mehr gewünschte Abos beenden, Tarifwechsel vornehmen etc. Im Grunde alles das, was auch der Vertragsinhaber machen kann. Klingt das nach einer Lösung für Euch?

 

Beste Grüße

Tina

 

Edit vom 16.05.19 

Da Du auf meine letzte Nachricht nicht geantwortet hast, gehe ich davon aus, dass sich Dein Anliegen erledigt hat. Deinen Beitrag schließe ich daher nun ab. 

 

 

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1 Antwort 1
Tina
Ex-Moderator:in
Ex-Moderator:in

Hallo weissnixfix,

 

grundsätzlich ist eine Vertragsübernahme nicht möglich. Das bedeutet, die Vertragsinhaberin beendet den bestehenden Vertrag und Ihr schließt einen neuen ab. Allerdings ist eine Rufnummernmitnahme dann nicht möglich.

 

Da beide Szenerien nicht dass sind, was Ihr möchtet, habe ich noch einen weiteren Vorschlag: Ihr habt eine Generalvollmacht für die Vertragsinhaberin. Ich hinterlege diese im System. Anschließend könnt Ihr nicht mehr gewünschte Abos beenden, Tarifwechsel vornehmen etc. Im Grunde alles das, was auch der Vertragsinhaber machen kann. Klingt das nach einer Lösung für Euch?

 

Beste Grüße

Tina

 

Edit vom 16.05.19 

Da Du auf meine letzte Nachricht nicht geantwortet hast, gehe ich davon aus, dass sich Dein Anliegen erledigt hat. Deinen Beitrag schließe ich daher nun ab. 

 

 

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