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am 24.05.2018 08:37
Moin. Demnächst steht bei uns ein Umzug an. In der alten Wohnung nutzen wir Vodafone Regio DSL 16.000, in der neuen Wohnung stände theoretisch Vodafone Kabel 500 zur Verfügung.
Vermutlich wird meine Frau die ersten 2 Monate alleine in der neuen Wohnung wohnen ehe die alte Wohnung aufgelöst ist und ich mit einziehe. Können wir für die neue Wohnung einen neuen Vodafone Kabel Anschluss bestellen und sobald ich nachziehe wird der DSL Vertrag der alten Wohnung wegen zusammenzug beendet? Müsste der neue Anschluss dann auf den Namen meiner Frau lauten oder auf meinen wie beim alten Anschluss? Grüße
am 24.05.2018 10:12
Hallo @tiantian das sollte schon machbar sein doch gibt es da ein paar Dinge zu berücksichtigen:
Grundsätzlich ist es ja so, dass bei einem Umzug der Vertrag mitumzieht. In deinem Fall wird VF aber sicherlich gerne problemlos auf Kabel umstellen, nehme ich mal an.
Hätte zur Folge an der alten Anschrift ist der Vertrag weg.
Wenn ihr an der neuen Anschrift einen neuen Kabelvertrag eingeht und du später wegen Zusammenzug kündigst ist das schon möglich.In der Regel werden in solchen Fällen aber noch drei Monate Gebühren ab Umzug fällig.
Also ein Standardvorgang ist dein Problem nicht, sollte aber uf jeden Fall zu lösen sein.
24.05.2018 13:28 - bearbeitet 24.05.2018 13:49
Hallo tiantian,
wie El_Cid schon geschrieben hat, ist es kein Standardfall. Ihr könnt den Vertrag für die neue Adresse abschließen und gebt dann einfach die Rufnummernmitnahme Eurer bisherigen Telefonnummer mit an. So ist es am günstigsten und Ihr seid weiterhin, wie gewohnt erreichbar.
Viele Grüße
Nancy
am 24.05.2018 14:02
Eine Rufnummernmitnahme wird nicht möglich sein, da wir in einen anderen Vorwahlbereich umziehen.
Wichtig ist mir, dass Vodafone uns aus dem alten DSL Vertrag entlässt wenn wir am neuen Wohnort einen (teureren) Kabel Anschluss bestellen und nicht beide Verträge parallel laufen (reguläre MVLZ würde bis April 2019 gehen) und eben kein normaler Umzug stattfindet, da ja beide Wohnungen zumindest für 1-2 Monate versorgt werden sollen.
Bringt es was das beim regulären Supper anzufragen und sich im Vorfeld schriftlich geben zu lassen, dass der alte Vertrag vorzeitig beendet werden kann?
am 25.05.2018 14:22
Hallo tiantian,
dass der Vertrag vorzeitig beendet wird, wurde Dir ja bereits hier bestätigt. Grundsätzlich greift in dem Fall die Kündigungsfrist nach TKG (3Monate ab dem Umzugstermin).
Viele Grüße
Tina