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Sonderkündigungsrecht bei Umzug?
Anonym76053
Youngster
Youngster
Zuerst tut mir leid für mein schlechtes Deutsch. Ich bin kein Muttersprachler.

Am 28.01.2019 informierte ich Unitymedia, dass ich ab dem 01.04.2019 an eine neue Adresse ohne Kabelservice umziehen würde.
Ich habe eine E-Mail an kundenservice@unitymedia.de geschickt und gleichzeitig Unitymedia über die neue Adresse informiert, damit sie die Nichtbeständigkeit der Service prüfen können.
Als Beweis für den zukünftigen Umzug schickte ich das von meinem damaligen Vermieter unterschriebene Bestätigungsschreiben zur Stornierung meiner Miete an unitymedia sowie eine Kopie des neuen Mietvertrages mit der Unterschrift des zukünftigen Vermieters.

Unitymedia antwortete am 08.02.2019, dass mein Vertrag am 15.11.2019 gekündigt wurde, da er für 12 Monate nach der automatischen Verlängerung geplant war.
Unitymedia teilte außerdem mit, dass sie die Meldebescheinigung benötigten, um den Vertrag früher zu kündigen.

Offensichtlich war die Meldebescheinigung mit Datum vom 01.04.2019 erst nach dem Umzug erhalten und wurde am 04.04.2019 an Unitymedia gesendet.

Am 08.04.2019 antwortete unitymedia, dass mein Vertrag am 31.07.2019 gekündigt wurde

Ist das bei unitymedia richtig?
Sie zwingen mich, zusätzlich 4 Monate zu zahlen, nachdem ich seit dem 28.01.2019 wusste, dass ich in eine Zone ohne Service ziehen würde?

Ich weiß, dass laut Gesetz 3 Monate bezahlt werden müssen, aber ab welchem ​​Datum?
Nach dem Datum, an dem Unitymedia informiert wurde?

Ich denke, dass Unitymedia am 28.01.2019 informiert wurde

Danke für all die Hilfe.
1 Antwort 1
Anonym12586
Digitalisierer
Digitalisierer
Ja das ist normal, da bei einem Umzug, an eine Adresse bei der UM nicht liefern kann, der Vertrag einen Kündigungsfrist von 3 Monaten, nach bekanntwerden (Übersenden der Meldebescheinigung) beträgt.