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Lösung

Sonderkündigung
Khawaja
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer
Hallo
Habe eine Kabel Internet 100 mb/s Vertrag.
Seit Vertragsabschluss bekomme ich nicht mehr als 5-15 mb/s
Technik sagte mir , dass es in meiner Gegend ausgebaut wird und Man nicht weiß wie lange es dauern wird.
Vodafone stellte mir zwei Möglichkeiten
1. Gutschriften
2.sonderkündigung

Habe mich nach drei Monaten Wartezeit für die Sonderkündigung entschieden.
Nun hat Vodafone das vorher zugesagte Sonderkündigungsrecht anscheinend nicht berücksichtigt und meine Kündigung als Standard Kündigung aufgenommen
Soll jetzt zwei Jahre auf den Vertrag sitzen,....Kundenservice sagt, ihm seien die Hände gebunden???!!!!
18 Antworten 18
meister_voda
App-Professor
App-Professor

@Khawaja@  schrieb:
Seit Vertragsabschluss bekomme ich nicht mehr als 5-15 mb/s
Technik sagte mir , dass es in meiner Gegend ausgebaut wird und Man nicht weiß wie lange es dauern wird.
Vodafone stellte mir zwei Möglichkeiten
1. Gutschriften
2.sonderkündigung

Habe mich nach drei Monaten Wartezeit für die Sonderkündigung entschieden.

Vodafone hat dir hier somit ein Angebot unterbreitet.  (§145 BGB)  Dieses Angebot erlischt, wenn es nicht unter regelmäßigen Umständen rechtzeitig angenommen wird.  (§146, 147 BGB)  Mündliche Angebote können nur sofort angenommen werden (selbst eine Annahme nach ca. 5 Minuten im laufenden Gespräch wäre hier nicht mehr rechtzeitig).  Bei schriftlichen Angeboten ist die Frist in einfachen Fällen (hier ist es ein einfacher Fall) etwa 5 Werktage.

 


Ein Sonderkündigungsrecht ist gesetzlich geregelt (und kann nicht zeitlich begrenzt werden, es sei, es wurde im Ursprungsvertrag so festgehalten

Drei Monate zu warten, ist unter regelmäßigen Umständen in einfachen Fällen alles andere als rechtzeitig. Es sei denn, dass dich die Störungen der Bandbreite nicht so sehr gestört haben;  dann allerdings ist zu bezweifeln, dass dies eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund rechtfertigt.  Im Übrigen ist das Recht auf fristlose Kündigung aus wichtigem Grund binnen 4 Wochen nach dem Eintreten des wichtigen Grunds auszusprechen;  bei erfolgloser Fristsetzung zur Nachbesserung unmittelbar (ca. 5 Werktage) nach Ablauf der gesetzten Frist.  Danach ist davon auszugehen, dass Grund für eine solche Kündigung nicht gravierend genug ist.  (beides Tenor des BGH)

 


Habe mich nach drei Monaten Wartezeit für die Sonderkündigung entschieden.
Nun hat Vodafone das vorher zugesagte Sonderkündigungsrecht anscheinend nicht berücksichtigt und meine Kündigung als Standard Kündigung aufgenommen
Soll jetzt zwei Jahre auf den Vertrag sitzen,....Kundenservice sagt, ihm seien die Hände gebunden???!!!!

Ja, weil du kurz gesagt durch dein Verhalten eindeutig gezeigt hast, dass es keinen Grund für eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund gibt, bzw. du das Angebot zur vorzeitigen Auflösung des Vertrags von Vodafone eben objektiv ausgeschlagen hast.

 

Selbst subjektiv kann ich ich es nicht nachvollziehen, dass du drei Monate wartest;  eine umfassende Recherche zu den Tarifen und Preisen anderer Anbieter dauert ca. zwei Stunden.  Selbst nach Annahme des Angebots zur vorzeitigen Beendigung des Vertrags wäre der Vertrag erst am Tag der Rufnummernportierung zu einem anderen Anbieter beendet worden.

 


Auf gut Deutsch , im blödesten Fall kann mir keiner bei Vodafone helfen und ich soll bis Juni 2020 mit 2-10 mb/s ausharren bei einem 100 mb/s Vertrag ??

Dir wurde bereits aus Kulanz Abhilfe von Vodafone angeboten, die du nicht annehmen wolltest.  Du hattest doch mehr als genug Zeit und Möglichkeiten, um den Sachverhalt zu deinen Gunsten zu erledigen, hast dies jedoch nicht für notwedig und zielführend angesehen.  Nun hast du halt eben Pech gehabt.

 

---

 

Anmerkung:  Mein Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar.  Es handelt sich hier um eine beispielhafte Subsummierung der gegebenen Umstände zur Verdeutlichung.

Hallo!

 


@Khawaja@  schrieb:
Nur bin ich nicht hier um über die Semantik zu Philosophieren!!

Sollest Du aber. Sonderkündigung und außerordentliche Kündigung sind zwei paar Schuhe. Wenn Du wegen "nicht erfüllter Leistungsversprechen" kündigen möchtest musst Du eine außerordentliche Kündigung aussprechen, und nicht die Sonderkündigung.

 

Mal davon abgesehen verspricht VF sehr viel was nie einzuhalten ist. Bei mir meint VF auch dass ich 200MBit erreichen könnte. Ich weiss aber dass das nicht stimmt. Denn dafür sind die Leitungswerte zu schlecht. Die Empfangsqualität liegt gerade mal bei 72%, das ist m.E. zu wenig für vernünftiges Internet. Zudem ist die Ausfallrate zu hoch (bei der Konkurrenz gerade mal 3 Ausfälle in 15 Jahren. Beim ersten Mal DSLAM defekt. beim zweiten Mal wurde bei Bauarbeiten ein großes Hauptkabel beschädigt. Beim dritten Mal war es mein Router). Allerdings wird meist mit "bis zu xxx MBit" geworben. Nur wenn VF das "bis zu" weglassen würde könnte man eine sofortige Kündigung aussprechen, da ja dann die Leistung nicht wie vereinbart erbracht würde.

 

Zudem sollte man wissen dass man sich bei Kabelanschlüssen die Bandbreite mit anderen Nutzern teilt. Da kann es auch mal zu Segmentüberlastungen kommen, da bricht die Bandbreite gewaltig ein.

 

Gruß, René

Mal von den Antworten, die doch schon sehr aufschlußreich sind (auch im Hinblick auf Ihre anderen Aussagen, @Khawaja) abgesehen:


@Khawaja@  schrieb:
Ein Sonderkündigungsrecht ist gesetzlich geregelt (und kann nicht zeitlich begrenzt werden, es sei, es wurde im Ursprungsvertrag so festgehalten)

Bitte benennen Sie doch mal die rechtliche Grundlage, auf die Sie sich hier beziehen.  Würde mich schon mal (von der Semantik abgesehen...) interessieren, wo die unendliche Gültigkeit einer einmalig und aus besonderem Grund gewährten vorzeitigen Vertragsbeendigung nachzulesen ist.

 

 


Ein Klick auf "Danke" tut nicht weh - ich sage schon mal "Dankeschee!"


Achtung, es folgt eine Signatur: Wenn überhaupt, dann jammern wir auf einem extrem hohen Niveau.

Khawaja
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer
Vielen Dank für die aufschlussreichen Informationen!!!

Nochmal, ich bin nicht hier um sinnlos zu diskutieren oder meine Argumente zu belegen.

Bin nur hier um mit einen offiziellen zu schreiben!

Die Hobby-Advokaten und selbsernannten Experten dürfen sich jetzt zurückziehen!

"Nochmal, ich bin nicht hier um sinnlos zu diskutieren oder meine Argumente zu belegen."

Dann tus nicht.

 

"Bin nur hier um mit einen offiziellen zu schreiben!"

Bleibt trotzdem ein öffentliches Forum und solang man sich an die Forenregeln hält kriegt man keinen Maulkorb.

 

"Die Hobby-Advokaten und selbsernannten Experten dürfen sich jetzt zurückziehen!"

... öffentliches Forum ... weiterhin ... 

 

 

Wenn Thomas Informationen hat wird er sich melden - bis dahin ... einfach Ruhe bewahren. 


@Khawaja@  schrieb:
Bin nur hier um mit einen offiziellen zu schreiben!

Ob den(sic!) Offiziellen vielleicht schon geschrieben hat?  Nämlich genau hier.  Haben Sie den(sic!) offiziellen @Thomas denn schon die notwendigen Informationen zukommen lassen?  Schaut zumindest nicht so ganz danach aus, denn statt eines "Habe die Infos mal gesendet, vielen Dank." folgt ein weiterer nicht zielführender Beitrag Ihrerseits, in dem Sie nichts neues mitteilen.

 

 


@Khawaja@  schrieb:
Nochmal, ich bin nicht hier um sinnlos zu diskutieren oder meine Argumente zu belegen.

Ich übersetze mal frei:  "Mist, da erfinde ich so schön eine angebliche rechtliche Grundlage, um so zu tun, als müßten jetzt alle kuschen und mir entgegenkommen, und dann merkt das jemand."

 

 


@Khawaja@  schrieb:
Die Hobby-Advokaten und selbsernannten Experten dürfen sich jetzt zurückziehen!

Sie stehen vor dem klassischen Dilemma (also zusätzlich zu dem Punkt, daß es sich hier um ein moderiertes U2U-Forum handelt und Sie nicht in der Position sind, irgendjemandem den Mund zu verbieten):

 

  • Postet man etwas in einem öffentlichen Forum, dann sollte man damit umgehen können, daß man auch Meinungen zu lesen bekommt, die nicht der eigenen (und möglicherweise eher unzutreffenden) Meinung entsprechen.
  • Wenn man nicht damit umgehen kann, daß man auch Meinungen zu lesen bekommt, die nicht der eigenen (und möglicherweise eher unzutreffenden) Meinung entsprechen, dann sollte man im ersten Schritt nicht in einem öffentlichen Forum posten.

 

 


@Khawaja@  schrieb:
(...) der Kundenservice konnte ebenfalls nicht helfen, war mit den Fragen überfordert und zum Schluss unfreundlich.

Wenn ich mir ansehe, wie Sie hier auftreten, wenn Sie nicht zu lesen bekommen, was Sie lesen wollen...ich denke mir meinen Teil dazu.

 

 


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Khawaja
Smart-Analyzer
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Ist ein öffentliches Profil Ja!

Abwer wenn ich schon schreibe ( bin hier um einen offiziellen zu schreiben)
Dann braucht doch nicht jeder hier seinen unnötigen Senf dazuzugeben!!!!

Denken sie sich ihren Teil ja aber verschonen sie mich mit ihren Übersetzungen.

Wenn ein Zuständiger nach informationen verlangt dann kriegt er diese selbstverständlich!!!!

Ihnen wurden von anderen Kunden und von einen(sic!) Offiziellen schon alle Informationen gegeben, die nötig sind.  Ob Sie den(sic!) zuständigen @Thomas irgendwelche Daten gesendet haben, kann außer Ihnen beiden niemand nachvollziehen.

 

Daß Sie sich andererseits so dagegen sträuben, Ihre angeblichen Rechtskenntnisse mit anderen Interessierten zu teilen, ist bezeichnend.  Oder, um es anders zu sagen (da Sie es sich ja nicht zuzugeben trauen):  Die Aussage


@Khawaja@  schrieb:
Ein Sonderkündigungsrecht ist gesetzlich geregelt (und kann nicht zeitlich begrenzt werden, es sei, es wurde im Ursprungsvertrag so festgehalten)

war in Ihrer Gesamtheit frei erfunden und glatt gelogen.

 

 

Tut mir leid, daß Sie hier nicht die Antwort(en) bekommen haben, die Sie bekommen wollten.  Aber wer erst "Es ist mir nicht zuzumuten, den Vertrag weiter forzusetzen!" postuliert und den Vertrag dann (nachdem der Forderung zugestimmt wurde) den ach so unzumutbaren Vertrag drei Monate weiter nutzt...na ja, egal.

 

Erfolgreichst-mögliches weitere Leben noch.

 

 


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Khawaja
Smart-Analyzer
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Sie solten sich ihren Teil denken und mich mit ihren Beiträgen verschonen!!!!

Zuerst übersetzen sie frei, was ich geschrieben habe
Und jetzt bezeichnen sie mich als Lügner.

Ich denke , sie sollten mir nichts mehr schreiben
Ich kann ihenen ebenfalls unfreundliche Wörter schreiben!!!!
Lassen wir es nicht soweit kommen und danke!!