TV: Kabelfernsehen wird Mietersache. Jetzt handeln!
Deine Störung ist nicht dabei? Dann nutz unseren Störungsfinder!
TV: Kabelfernsehen wird Mietersache. Jetzt handeln!
Deine Störung ist nicht dabei? Dann nutz unseren Störungsfinder!
Frage
Antwort
Lösung
am 17.05.2019 07:47
Guten Tag,
Ich habe meinen Vodafone Anschluss zum 17.05.2019 gekündigt und wurde in der Kündigungsbestätigung dazu aufgefordert bei Mietgerät (Easybox 804) innerhalb von 14 Tagen nach Kündigungstermin zurückzuschicken. Die 1&1 zu welcher ich wechsle schaltet am 11.06 und hat mir bestätigt das bis dahin Vodafone weiterhin die Leitung stellt, als ich gefragt hatte wie die Lage mit dem Mietgerät ist wurde mir gesagt das die Frist für die 14 Tage Rücksendung ab dem 11.06 gilt.
Nun wollte ich fragen ob dies der Wahrheit entspricht, also muss ich mein Mietgerät erst 14 Tage nach dem 11.06.2019 zurückschicken?
am 17.05.2019 08:33
Hallo @Ali90
Warum sollte Dir Vodafone nach der Kündigung noch ihre Leitung zur Verfügung stellen?
Wenn du zum 17.05.2019 bei Vodafone gekündigt hast,
wird an diesem Tage auch das DSL deaktiviert.
Somit brauchst du deine Easybox 804 auch nicht mehr und solltest diese rechtzeitig zurückzuschicken.
Viele Grüße, Kadse
am 17.05.2019 08:35
@Kadseschonmal von TKG§46 gehört? Weiterversorgung bis der neue Anbieter liefert. Gibts nicht sooft, und wird meist vom neuen in die Wege geleitet, falls die nicht rechtzeitig liefern können.
Ist eig ne echt gute Sache.
@Ali90 ich denke, dass du die Box dann erst nach Ende der Weitervorsorgung schicken musst, würde aber da eher nachfragen, entweder Hotline oder hier auf einen Mod warten.
Wüsste das auch mal gern.
am 17.05.2019 08:42
@PetiteNoir schrieb:würde aber da eher nachfragen, entweder Hotline oder hier auf einen Mod warten.
Zweiteres dürfte zielführender sein.
Dass die Frist erst am Schalttag beginnen kann ist eigentlich logisch - nur die Frage ist, wie das bei VF im System hinterlegt wird. VF muss bis zum tatsächlichen Wechsel weiterversorgen. Natürlich muss der Kunde dafür aber auch zahlen. Fordert VF nun die box zurück, kann der Kunde aus einem von VF zu vertretenden Grund die Leistung nicht in Anspruch nehmen. Das hätte natürlich Folgen.
am 17.05.2019 08:49
Hallo @PetiteNoir
Ja, bei Mobilfunk kenne ich das, aber bei Festnetz stelle ich mir das schwierig vor. Aber wenn ihr das sagt, wird es sicherlich stimmen.
Viele grüße, Kadse
17.05.2019 08:57 - bearbeitet 17.05.2019 08:58
Hallo @Kadse, ein Blick ins Gesetz fördert (meist) die Rechtssicherheit:
https://dejure.org/gesetze/TKG/46.html
Schwierig sollte das im Normalfall nicht sein, warum auch.