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Lösung
am 21.07.2019 20:00
am 21.07.2019 20:17
Nicht zahlen ist keine gute Idee. Denn das hat mit deiner Sonderkündigung nichts zu tun. Und wenn es dann vielleicht zum Inkasso geht, wird es noch komplizierter.
Gruß Kurt
am 21.07.2019 20:49
am 21.07.2019 20:55
Warte ab bis sich hier ein Mod meldet. Der kann sich das ganze mal anschauen. Und ich bin sicher der findet auch eine Lösung.
Gruß Kurt
am 22.07.2019 01:22
Noch was: Eine Kündigung entfaltet mit Zugang ihre Wirkung und bedarf KEINER Bestätigung des Kündigungsempfängers (egal wie oft der Kündigende darum bittet).
Wenn die Kündigung aus wichtigem Grund vom 31.03. also alle rechtlichen Anforderungen erfüllt, dann ist der Vertrag seit dem gekündigt.
Das Problem könnte jedoch sein, wenn auch nur eine der Anforderungen NICHT erfüllt wurde - in dem Fall ist die Kündigung rechtlich nicht haltbar und du bist weiterhin an den Vertrag gebunden. Es bleiben dir also zwei Möglichkeiten:
a) Warten und weiter bezahlen, bis eine schriftliche Antwort per Post kommt
-oder-
b) dir einen Rechtsbeistand nehmen und durch ihn prüfen lassen, inwiefern die Kündigung vom März ihre Gültigkeit entfaltet hat und ihn auch ggfs. weitere Schritte zur (rechtssicheren) Feststellung der Entfaltung der Kündigung vornehmen lassen
Noch was:
Per "normaler" E-Mail wird solche Konversation nicht geführt, weil es dort keinerlei Nachweismöglichkeit gibt. Das geht noch immer "klassisch" per Post und kann dementsprechend auch dauern.
Was mich jedoch wundert, ist die Zeit, die seit Eingang der Kündigung vergangen sein soll - normalerweise solltest du binnen weniger Tage eine schriftliche Antwort per Brief erhalten haben. Das klappt natürlich nur dann, wenn du einerseits der Vertragsinhaber bist (oder eine entsprechende schriftliche(!) Vollmacht vom Vertragsinhaber hast) -und- wenn andererseits die vertragliche Adresse als auch die Angaben auf deinem Schreiben zum Vertragsinhaber passen. Dies betrifft insbesondere auch abweichende Adressen!
am 22.07.2019 07:17
22.07.2019 08:51 - bearbeitet 22.07.2019 08:54
@Wwwzzz Auch im internetzeitalter gibt es halt manche Spielregeln, die einzuhalten sind. Und dann stellt sich die wichtigste Frage überhaupt: "Liegt ein wichtiger Grund vor". Darüber können die Ansichten durchaus unterschiedlich sein, und du musst dafür Nachweise erbringen können. Einigt man sich nicht, wird letztendlich ein Gericht entscheiden müssen.
P.S. Wenn du schon einen eigenen Anwalt hast, wäre es sicher ratsam, die Angelegenheit diesem zu überlassen, anstatt das über facebook auszutragen. Aber eines ist sicher: Wegen einer solchen Angelegenheit wird VF ganz bestimmt nicht "zu laufen" beginnen. Bestenfalls erhält dein Anwalt ein Schreiben, wo man mitteilt, man beende ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht aus Kulanz deinen Vertag.
am 22.07.2019 15:52
am 22.07.2019 16:29
Hallo Dibrani,
bisher wurde ja schon einiges geschrieben.Mir fehlt allerdings noch der Hintergrund der Sonderkündigung. Kannst Du uns mal mitteilen warum der Vertrag beendet werden soll?
Grüße
Thomas
am 22.07.2019 16:38